Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisamt Gießer,
3fr. ^3©rfdjeint Dienstag und Freitag.15, Juli Nur durch die Post Zu beziehen. 1922
Inhalts-Uebersicht: Die Hegezeit für Enten. - Straßensperre Inheiden-Utphe.
Die ansteckende Blutarmut der Pferde. — Dienstnachrichten.
Verordnung, die Hegezeit für Enten betreffend. Vom 5. Juli 1927. *
Aus Grund des Artikels 29 des Jagdstrafgesetzes vom 19. Juli 1858 wird hiermit in Abweichung von der Bestimmung in § 2 Ziffer 7 der Verordnung, die Ausführung des Jagdstrafgefetzes, insbefon'dere Anord- mmgen wegen der Hegezeit betreffend, vom 29. April 1914 bestimmt, daß für das laufende Jagdfahr die Hegezeit für Enten bereits mit dem 14. 3uli 1927 endet.
Darmstadt, den 5. Juli 1927.
Das Ministerium des Innern. I. V.: Dr. Reitz.
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Kleinpflasterarbeiten wird die Provinzialstraße „Inheiden—Utphe" vom 19. Juli 1927 bis aus weiteres für ben Wagen- und Automobilverkehr gesperrt.
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Umleitung erfolgt über Grund-Schwalheim—Unterwiddersheim—Rod- heim. Die ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachien.
Gießen, den 6. Juli 1927.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie die Gendarmerieskaiionen des Kreises.
Vetr.: Die ansteckende Blutarmut der Pferde.
Wir lenken Ihre Aufmerksamkeit auf die in Nr. 155 der „Darmstädter Zeitung" vom 6. Juli 1927 betontgegebenen Vorschriften für die Abwehr und Unterdrückung der ansteckenden Blutarmut der Einhufer.
Gießen, den 8. Juli 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: S ch ni i b t.
Dienstnachrichken des Kreisamles.
In Wenings (Kreis Büdingen) ist die Schafräude erloschen.
In Heegheim (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Lindheim (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Druck bet Brühl'fchen Hniversitäts-Buch- und Steindruckerei. SR. Lange, Gießen.


