Ausgabe 
15.2.1927
 
Einzelbild herunterladen

- 2

Bis zum 1. April wird fobmin die (Einteilung der neuzugezogenen Pflichtigen durch den Bürgermeister, nach Benehmen mit dens Befehls­haber und den betreffenden Abteilnngsführern uorgenommen, wobei §7 der Kreisfeuerlöschordnung zu beachten ist.

Bon der Einreihung in die Feuerwehr und der Einteilung in eine bestimmte Abteilung ist jedem neu herangezogenen Mitglied schrift­liche Eröffnung zu machen. Auf letzteres weisen wir besonders hin. 'Außerdem werden die Namen der neu.herangezogenen Feuerwehrmit­glieder und ihre Einteilung in die Abteilungen durch öffentlichen Anschlag bekanntgemacht.

Wir erwarten Ihren Bericht über die Erledigung bis zum 1. April dieses Jahres. - ' .

Gießen, den 10. Februar 1927.

Kreisamt Gießen. 3.11.: W o l s.

Bekanntmachung.

Petr.: Maul- und Klauenseuche in Gießen.

Die Maul- und Klauenseuche in dem Gehöfte des Kohlenhändlers Künkel zu Gießen, Bahnhofstraße, ist abgeheilt. Es wird daher das durch unsere Bekanntmachung vom 7. d. M. gebildete Beobachtungsgebiet Gießen mit Wirkung vom 12. d. M. hiermit aufgehoben. Das Gehöft des Kohlen­händlers Künkel bleibt nach wie vor Sperrgebiet.

Gießen, den 11. Februar 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Koehler.

B c t r.: Die zur Entlassung kommenden Schüler, die' ein Handwerk er­lernen wollen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die Befugnis zur Ausbildung von Lehrlingen steht nach den gesetz­lichen Bestimmungen nicht mehr allen Handwerkern zu.

Jeder Handwerker, der Lehrlinge ausbilden will, muß sich im Be­sitze eines schriftlichen Ausweises darüber befinden, daß er die Befugnis hierzu besitzt. Als solche gilt bei abgelegter Meisterprüfung der Meister brief; in allen anderen Fällen muß eine von der Verwaltungsbehörde aus­gestellte Bescheinigung über die Befugnis zum Anleiten von Lehrlingen gefordert werden.

Wir ersuchen Sie, die zur Entlassung kommenden Schüler, die ein Handwerk erlernen wollen, sowie ihre Eltern darauf aufmerksam zu machen, daß sie sich, bevor sie ein Lehrverhältnis eingehen, darüber ver­gewissern, ob der in Aussicht genommene Lehrmeister die Befugnis zum Änleiten von Lehrlingen besitzt.

Gießen, den 10. Februar 4927.

Hessisches Kreisschulamt. I. V,: Fischer.

Betr.: Pestalozziseier.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Im Nachgang zu unserem Ausschreiben vom 28. Dezember 1926 (lieber« druck) weisen wir noch auf folgende Neuerscheinungen hin:

1. Pestalozzis Leben. Für die Jugend erzählt von Ernst Lukow. Ver- lagshaus Darmstadt.

2. Peftalozziüild. Nach dem Gemälde von Anker. Verlag der Ver­einigung der deutschen Pestalozzivereine, Stuttgart, Rektor Schwarz (Agaskraße 17). .' ,

Gießen, den 11. Februar 1927.

Hess. Kreisschulamt. I.V.: Fischer.

Betr.: Bescheinigung über erfüllte Fortbildungsschulpflicht.

An die Schulvorstände der Landgememden des Kreises.

Es ist wiederholt uorgctoinMen, daß Schulvorstände in ('lemeiin den, die den 3. Jahrgang der Fortbildungsschule für 'Mädchen nicht eilige lichtet haben, ben «Schülerinnen nach.zweijährigem Schulbesuch schrij! üch bescheinigt haben, daß sie nicht mehr sortbildimgsjchulpflichtig seien. Solche Bescheinigungen silid unzulässig: sie stihren zudem zu irrtiinilicheu 'Aufsassungen, indem sie den Glauben erwecken, als ob die Forlbil- dungsschulpsUcht vollständig erfüllt sei, und zu Uuzutrüglichkeiteu nnö Schwierigkeiten, wenn diese Schülerinnen nach Orten mit dreijährigem Fortbildungsschulbesuch übersiedeln oder dort Beschäftigung finben.

Wir empfehlen 3tuten deshalb, ISscheiaigung.n uver er-nllie Fort- bildungsschulpslicht, die erst nach Ablauf des 3. Schllljahres statthaft silid, nicht schon nach zweijährigem Schulbesuch auszustellen.

Gießen, den 10. Februar 1927.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.

Betr.: Die Auswertung von Kapitalanlagen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Von einigen Hypothekenbanken sind bereits die Gläubiger ihrer Mark- Pfandbriese zur Anmeldung der Aufwertungsansprüche und Einreichling bei Stucke gemäß Artikel 87 der Durchführungsverordnung zum Auj- wertungsgefetz aufgeforderk worden. Damit die Anmeldefristen nicht uer säumt werden, wird eiupfahlen, mit den Banken, bei denen die Aus­wertung der Pfandbriese beantragt werden soll, in Verbindung zu treten. Dabei bedarf es der Feststellung, ob die betreffende Hypothekenbank ihre Pfandbriefe bereits zur Auswertung aufgerufen hat.

Sollten sich Pfandbriefe noch in Verwahrung der Ministerial-Depo- sitenkommission befinden, so wäre ihre 'Aushändigung alsbald unter An­gabe der «Serie, Nummer ufw. zu beantragen.

Gießen, den 10. Februar 1927.

Hess. Kreisschulamt. I. N.: F i j d)_e r. Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Ober-Steinberg: hier Hauptgeldausgleich.

In der Zeit vom 16. bis einschließlich 22. Februar 1927 liegt aus dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei zu Leihgestern und vom 23. Fe­bruar bis einschließlich 1.'März 1927 auf dem Amtszimmer der Hessischen . Bürgermeisterei zu Watzenborn-Steinberg:

das Hauptgeldausgleichungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei den betreffenden Bürgermeistereien schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 7. Februar 1927.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Regierungsrat. Dienstuachrichten des Kreisamtes.

Der Minister des Innern hat dem Bund der Hessischen Leibgardisteu die Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden im unbesetzten Teil des Volksstaats Hessen bei ehemaligen Angehörigen und Freunden des Regi­ments dis zum 30. September d. I. zugunsten seines Denkmälfonds erteilt.

In Jgelhausen bei Glashütten (Sircis Schotten) ist die -Maul- und Klauenseuche erloschen.

In Kefenrod (Kreis Büdingen) ist die Maul- Und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

In Rodheim v. d. H. (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauen­seuche erloschen.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R Lange, Gießen