Ausgabe 
14.6.1927
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Ar.45 scheint Dienstag und Freitag. ; 14. Zuni Nur durch die Post Zu beziehen. 1927

KN"S^eb«ficht: Straßensperre. - Den Ausschlag der vorläufigen Umlagen der Provinz Oberheffen im Rj 1927 - Turblnenanlaae des Muhlenbesitzers Zunmer zu Grunberg. - Die Anwendung der Artikel 24 und 25 des SoIt^uIgefeU-3uflenöfei«tafl ~un» Sorib IbunJS ______________schule. - Dienstnachrichten.

Straßensperre.

Betr.: Straßensperre.

Wegen Vornahme von Walzarbeiten in Gießen wird die Prooinzial- straheGießenSteinbach" vom 13. bis 19.3unl 1927 und die Pro- oinzialstraßeGießenWieseck" vom 20. bis 26. 3unl 1927 für den Wagen- und Automobilverkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt im ersteren Falle über Annerod oder Garbenteich und im letzteren Falle über die Marburger Straße.

Die ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Gießen, den 9. Juni 1927.

Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

Bekanntmachung.

Betr.: Den Ausschlag der vorläufigen Umlagen der Provinz Oberhessen < im Rj. 1927.

Aus Grund der Beschlüsse des Provinzialtags und des Provinzialaus­schusses werden bei dem vorläufigen Ausschlag der Provinzialumlagen 1927 mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern die nachstehenden oorläusigen Ausschlagssätze angewendet:

A. Für die in den Gemeindegemarkungen gelegenen Steuerwerke.

1. 3,75 Rpf. auf je 100 Mark Steuerwert der Gebäude und Bauplätze;

2. 8,25 Rpf. auf je 100 Mark Steuerwert des land- und forstwirt­schaftlich genutzten Grundbesitzes;

3. 12 Rpf. auf je 100 Rm. Steuerwert des gewerblichen Anlage- und Betriebskapitals; ' .

4. 16,7 Rpf. auf je 1 Rm. Steuerwerk des für das Kalenderjahr 1925 festgestellten staatlichen Gewerbeertragssteuersolls.

8. Für die in den selbständigen Gemarkungen und dem gemarkungs- selbskändigen Grundbesitz gelegenen Skeuerwerte.

1. 5,25 Rpf. auf je 100 Mk. Steuerwert der Gebäude und Bauplätze;

2. 11,25 Rpf. auf je 100 Mk. Steuerwerk des landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Grundbesitzes;

3. 12,5 Rpf. auf je 100 Mk. Steuerwerk des Waldbesitzes;

4. 11,8 Rpf. auf je 1 Mk. des für das Rechnungsjahr 1927 festgesetzten staatlichen Sondergebüudesteuersolls.

vorläufige Ausschlag der Provinzialumlagen vom Grundvermögen (Gebäude- und Grundbesitz) für das Rechnungsjahr 1927 erfolgt auf der Grundlage der für das Rechnungsjahr 1926 festgestellten Steuerwerte.

Dem Ausschlag der vorläufigen Gewerbesteuer vom gewerblichen An­lage- und Betriebskapital werden ebenfalls die Steuerwerte von 1926 Rj. zugrunde gelegt. I

Die Aufrechnung der hiernach zu entrichtenden.- vorläufigen Steuer­beträge auf die endgültig festgesetzte Steuer bleibt vorbehalten.

Die vorläufige Steuer wird in sechs Zielen, jeweils zum 25. der Mo- nale Mai, Juli, September, November 1927, Januar und März 1928 erhoben. Das erste, im Mai bereits fällig gewesene Ziel wird demnächst nacherhoben.

Die vorläufigen Prooinzialumlagen werden in den Gemeinden und Städten gemeinsam mit den vorläufigen Gemeinde- und Kreisumlagen durch die Gemeinden und, wenn Gemeindeumlagen nicht zur Erhebung kommen, durch die Kreise erhoben.

3n den selbständigen Gemarkungen erfolgt die Erhebung der vor­läufigen Provinzialumlagen gemeinsam mit den vorläufigen Kreis­umlagen durch die Kreise.

Bei verspäteter Zahlung der Provinzialumlagen werden von den Schuldnern dieselben Zuschläge erhoben, wie sie der hessische Staat bei verspäteter Zahlung von Steuern und Abgaben erhebt.

Gießen, den 9. Juni 1927.

Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen.

G r a e f.

Bekannkmachung.

Betr.: Turbinenanlage des Mühlenbesitzers Zimmer zu Grünberg.

Der Mühlenbesitzer Zimmer hat in seiner Mühle in Grünberg eine Turbmencmluge eingerichtet. Pläne und Beschreibungen liegen während einer Frist von 14 Tagen auf der Bürgermeisterei Grünberg offen. Ein­wendungen gegen diese Anlage sind bei Meidung des Ausschlusses inner« halb der Offenlegungsfrist bei der Bürgermeisterei Grünberg schriftlich oder zu Protokoll vorzubringen.

Gießen, den 11.Juni 1927.

__________________Kreisamt Gießen. I. B.: Wolf.

Betr.: Die Anwendung der Artikel 24 und 25 des Aolksschulgesetzes.

21n die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen Sie auf das Ausschreiben des Kreisamts Gießen (Ver­sicherungsamt) vom 9. Juni 1927 im Amtsverkündigungsblatt Nr. 44 vom 10. Juni 1927 aufmerksam.

Gießen, den 13.Juni 1927.

__Hessisches Kreisschulamt. 3.33.: Fischer.

Betr.: Jugendfeiertag und Fortbildungsschule.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Der Herr Staatspräsident Landesamt für das Bildunaswejen hat angeordnet:

Da sich bei der Durchführung meiner Verfügung vom 30. Mai 1921 zu Nr. L. B. 10 629, betreffend: Jugeiidfeiertag (Darmstädter Zeitung Nr. 125 vom 1. 1921) für die Fortbildungsschule zahlreiche Schmierigkeiten

ergeben haben, empfehle ich Ihnen, von der Heranziehung der Fortbil- dungsschüler zu -genannter Veranstaltung künftig Abstand zu nehmen:

Gießen, den 13. Ium 1927.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.

Diensinachrichken des kreisamkes.

In Altenstadt (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Wilhelm Enders aus L i ch ist zum Hilfsnachtwüchter für die Ge­meinde Lich ernannt und verpflichtet worden.

Der Minister des Innern hat gestattet:

Geldlotterie des Verbandes zur Wahrung der Interessen der Kranken- taHen im Volksstaat Hessen in Darmstadt zum Zwecke des Ausbaues des ErholungsheimsZur Post" in Jugenheim an der Bergstraße- Vertricbs- gebiet Hessen.

Jin Wege des Loseaustauschoerfahrens: Wertlotterie zugunsten des 12 bis 14L3n('C19279eDert,ani)eS 23ertrieb59ebiet Hessen; Ziehungstermin . Minister des Innern hat der Evangelischen Jugendvereiniqunq der Petrusgemeinde zu Darmstadt die Erlaubnis erteilt zur Sammlung von Geldspenden zligunsten der Einrichtung eines Landheims, durch den Vertrieb von Baustemen bei Gliedern der evangelischen Petrusgemeinde und Freunden der Vereinigung. H

Druck der Drühl'schen Universitäts.Duch. und Steindruckerei. A. Lange, Gießen.