Ausgabe 
10.6.1927
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Ar. 44 Erscheint Dienstag und Freitag.

10. Lum

2lur durch die Post zu beziehen.

1927

Jnhalts»Llebersicht: Die Vergnügungssteuer in der Gemeinde Dettenhausen. Die Herstellung, Verwendung und Lagerung von Azetylen. Festsetzung des Ortslohns. Internationale Musikausstellung. - Werbewoche des Vereins für das Deulschtum im Ausland 1927. Lieber» wachung der Foctbildungsschüler. Landesjugendtag 1927. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Betr.: Den Erlaß einer Ortssatzung über di« Erhebung von Bergnü- gungssteuer für Tanzbelustigungen in der Gemeinde Betten­hausen.

Nachstehende vom Herrn Minister des Innern genehmigte Ortssatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer für Tanzbelustigungen in der Gemeinde Bettenhausen wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Gießen, den 7. Juni 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Ortsfahung

über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Bettenhausen.

Auf Grund der Artikel 15 und 192 LGO. und des Artikels III §§ 1 und 14 der Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 1926 (RGBl. I 6. 262) wird auf Beschluß des Gemeinderats vom 21. Dezember 11426 nach An­hörung des Kreisausfchuffes und mit Genehmigung des Ministers des Innern vom 30. Mai 1927 zu Nr. Dl. d. 1.19 115 für die Gemeinde Betten­hausen folgende Ortssatzung erlassen:

i § !

Die Bestimmungen des § 20 Absatz 2 und 3 der Verordnung des Reichsrats über die Vergnügungssteuer gelten in der Gemeinde Betten­hausen für die nachstehenden Veranstaltungen in folgender Fassung:

Die Steuer beträgt ohne Rücksicht auf die Größe der Veranstaltungs­fläche:

1. für Tanzbelustigungen täglich 5 Reichsmark

2. für Vereinsfestlichkeiten ohne Tanzbelustigungen 3 Reichsmark.

§ 2.

Diese Ortssatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amts- oerkiindigungsblatt für den Kreis Gießen in Kraft.

Bettenhausen, den 16. April 1927.

Bürgermeisterei Bettenhausen.

Leidner.

Betr.: Internationale MufikausstellungMusik im Leben der Völker".

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Das nachstehende Ausschreiben des Herrn Staatspräsidenten Lan­desamt für das Bildungswesen teilen wir Ihnen zur Kenntnis und Bekanntgabe an die Lehrkräfte mit. Bei Einreichung von entsprechenden Anträgen sehen wir einer Angabe darüber entgegen, in welcher Weise der Unterricht in den in- Frage kommenden Klassen fortgeführt werden soll.

Gießen, den 7. Juni 1927.

Hessisches Kreisschulamt. 3. SB.: Fischer.

Die Stadt Frankfurt a. M. veranstaltet in der Zeit vom 11. Juni bis 28. August d. I. eine Internationale MusikausstellungM u s i k im Leben der Völke r", die gleichzeitig mit der 4. Musik-Fachausstellung des Reichsverbandes deutscher Tonkünstler und Musiklehrer stattfiudet. Die bisher vorliegenden Meldungen aus dem In- und Auslande lasten ein sehr reges Interesse an dieser Ausstellung sowie den gleichzeitig damit stattfindenden Darbietungen erkennen. Besondere Erwähnung verdient die Tatsache, daß das Auswärtige Amt der Ausstellung weitgehendste Unterstützung zugesagt hat.

Im Rahmen der geplanten Veranstaltungen werden zwei Wochen der I u g e u d m u s i k p f l e g e gewidmet sein. Vom 24. bis 28. Juli findet die Woche für Jugendmusikpflege statt, die vom Zentralinstitut für Er­ziehung und Unterricht unter Leitung der Professoren Kerstenberg und Jode veranstaltet wird. Vom 3. bis 6. August sind Rhein-Mainische musik- pädagogische Tage nach einem Sonderprogramm des Prooinzialverbandes akademisch geprüfter Musiklehrer vorgesehen. Diese beiden Sonderveran- staltungen sollen neben neuzeitlicher Pflege des Liedes auch praktische Ausschnitte aus dem Musikunterricht bieten; insbesondere wird Probe­singen in zu diesem Zweck errichteten Sälen stattfinden.

Wir machen auf die Bildungsmöglichkeiten aufmerksam, welche die Ausstellung und die Sonderveranstaltungen sowohl Lehrern als auch Schülern bieten und find damit einverstanden, daß Lehrern und Schülern zum Studium der Ausstellung und zum Besuch der Konzerte auf Antrag Urlaub gewährt wird, soweit das Interesse des Dienstes dies zuläßt.

Betr.: Die Herstellung, Verwendung und Lagerung von Azetylen; hier: Hauptficherheitsvorlagen für ortsfeste Azetylenanlagen mit mehr als 10 Kilogramm Karbidfüllung.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Der Herr Minister für Arbeit und Wirtschaft hat auf Grund des § 26 Ziffer 1 der Azetylenoerordnung vom 27. Februar 1924 (Reg.-Bl. I S. 145) nngeordnet, daß bei ortsfesten Entwicklern mit mehr als 1.0 Kilogramm Karbidfüllung, die zu' technischen Zwecken benutzt werden, die Haupt- -sicherheitsoorlage (vgl. § 4 I Ziffer 3 der Azetylenverordnung vom 27. Februar 1924 und Ziffer 23 der technischen Grundsätze) innerhalb einer Frist von sechs Monaten vom Tage der Bekanntmachung dieser Ver­fügung an gerechnet, nachträglich einzubauen ist.

Wir geben Ihnen von dieser Anordnung Kenntnis mit dem Auftrag, die in Ihrer Gemeinde in Frage kommenden Besitzer solcher Anlagen ent­sprechend zu bedeuten.

Gießen, den 8. Juni 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Wok f.

Bekanntmachung. f

Betr.: Festsetzung des Ortslohns.

Auf Grund der §§ 149 ff. der Reichsoerficherungsordnung hat das Oberverficherungsamt Darmstadt den Ortslohn für die Landgemeinden des Kreises Gießen mit Wirkung vom 13. Juni 1927 ab wie folgt festgesetzt:

Für Versicherte über 21 Jahre: männlich 3,70 Reichsmark, weiblich 2,50 Reichsmark.

Für Versicherte von 16 bis 21 Jahren: männlich 3 Reichsmark, weiblich 2,20 Reichsmark.

Für Versicherte unter 16 Jahren: männlich 1,80 Reichsmark, weib­lich 1,20 Reichsmark. ..

Die in der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1924 (Amtsverkündi­gungsblatt Nr. 89) enthaltene Festsetzung tritt vom 13.d.M. ab außer Kraft. - !

Gießen, den 9. Juni 1927.

Kreisamt Gießen (Versicherungsamt). I. V.: Dr. Braun.

Betr.: Werbewoche des Vereins für das Deutschtum im Ausland 1927.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wie uns der Landesverband des B. D. A. mitteilt, bedarf er zur Ab­rechnung über das Ergebnis der Werbewoche der Liften, nach denen Be­träge gesammelt worden find. Dabei ist erwünscht, daß eine Uebersicht über die Ergebnisse beigefügt wird, aus der die Spitzenleistungen einzelner Sammler ersichtlich find.

Wir ersuchen Sie um Einsendung der Liften, soweit sie uns nicht be­reits abgeliefert worden find und um Kenntlichmachung der in Frage kommenden besonderen Leistungen.

Soweit noch Beträge ausstehen, ersuchen wir um baldmöglichst« Ein­sendung.

Gießen, den 7. Juni 1927.

Hess. Kreisschulamt. I. V.: Fischer.

Betr.: Ueberwachung der Fortbildungsschtiler.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Es besteht Veranlassung, erneut darauf hinzuweisen, daß Fortbildungs- schüler, die den Unterricht in einer auswärtigen Gemeinde besuchen, an den betreffenden Schulvorstand zu überweisen sind. Dabei empfehlen wir Ihnen, besonders darüber zu wachen, daß auch die Schüler aus Ge­meinden, in denen der Unterricht während des Sommers ausfällt, nach der Uebersiedlung in. eine andere Gemeinde, nach dem Eintritt in eine auswärtige Lehrstelle usw. alsbald überwiesen werden. Es hat wiederholt zu Mißhelligkeiten geführt, wenn solche Schüler erst im Herbst bei Be­ginn des Forlbildungsschulunterrichts in der Heimatgemeinde oder gar nicht überwiesen worden find. Wir müssen erwarten, daß sich die Schul­vorstände darüber Kenntnis verschaffen, ob und wann Fälle eintreten, in denen die Ueberweisung von Schülern erforderlich wird.

Den Schulvorständen, in deren Schulen Schüler Eintreten, ohne daß eine Ueberweisung erfolgt ist, empfehlen wir, für die Folge alsbald an uns zu berichten.

Gießen, den 7. Juni 1927.

Hess. Kreisschulamt. 3. SB.: Fischer.