Ausgabe 
5.4.1927
 
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Amisverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

25 Erscheint Dienstag und Freitag. , 5. Nur durch die Post ZU beziehen. 1927

Jnhalts-Llebersicht: Gesuch der Gewerischaft Constanze um Erlaubnis zur Anlage einer Schlammteichanlage in der Gemarkung Hungen. - Feldbereinigung Allendorf a. d. Lahn. Urkundenstempelgejetz. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

53 c t r.: Gesuch der Gewerkschaft Constanze um Erlaubnis zur Anlage einer Schlammteichanlage in Flur VII der Gemarkung Hungen.

Die Gewerkschaft Constanze beabsichtigt, in Flur VII der Gemarkung Hungen zur Aufnahme der in der geplanten neuen Erzaufbereitung ent­fallenden Schlämme einen Schlammteich anzulegen. Pläne und Beschrei­bungen der Anlage liegen vom Tage der Bekanntmachung an während 14 Tagen aus den Bürgermeistereien Hungen und Inheiden assen. Etwaige Einwendungen sind innerhalb der genannten Frist bei Meldung des Aus­schlusses bei den Bürgermeistereien Hungen und Inheiden münhlich oder schriftlich vorzubringen.

Gießen, den 31.März 1927.

Kreisamt Gießen. J.B.: Dr. Krüger.

Bekanntmachung.

B etr.: Feldbereinigung Allendorf -a. d. Lahn; hier: den Hauptgeld­ausgleich.

In der Zeit vom 21. bis 27. April 1927 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lahn

das Haupkgeldausgleichungsverzeichnis

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst

Donnerstag, den 28. April 1927, vormittags 10 bis 11 Uhr, statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Anfügen einlade, daß die Nicht- erstheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sollen die Beschwerdepunkte und die Begründung erhalten.

Friedberg, den 29. März 1927.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Regierungsrat. |

Bekanntmachung.

Die nachstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur Kenntnis. Gießen, den 29. März 1927.

Hessisches Polizeiamt. 3. 23.: Schmidt.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Ausführung des Urkundenstempelgesetzes vom 12. August 1899 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1910 und des Gesetzes vom 3. Januar 1923.

Unter Hinweis auf Art. 33 des obengenannten Gesetzes wird tjiermit zur öfsentlichen Kenntnis gebracht, daß die Erhebung der Stempelabgabe für -Lerkaufs- und Wagautomaten, für Automaten, die zur Unterhaltung des Publikums dienen und nur gegen Entgelt benutzt werden können, für öffentlich aufgestellte Klaviere, Radioapparate oder sonstige Musikwerke, für Fedevwagen, Luxuswagen und Luxusreitpferde für die Zeit vom 1. April 1927 bis 31. März 1928 von jetzt ab bis Ende März an allen Wochentagen vormittags von 8 bis 12 Uhr im Kreisamtsgebäude, Zimmer 9, stattfindet. Innerhalb des gleichen Zeitraumes können Anmel­dungen von Automaten ufw. (unter Vorlage der Jahreskarte) bei uns erfolgen.

Wer bis zum 31. März 1927 die Anmeldung der steuerpflichtigen Auto­maten ufw. bei uns nicht erwirkt hat, ist zur Weiterentrichtung der Abgabe bei Meidung der Bestrafung und zwangsweifen Beitreibung verpflichtet.

Die für das Rechnungsjahr 1926 ausgestellten Karten find vorzulegen. Gießen, den 17.März 1927.

Kreisamt Gießen. 3.29.: Wolf.

Dienstnachrichten des Kreisamkes.

Wilhelm L es ch h o r n III. von Muschenheim wurde als Feld­schütz für die Gemeinde Mufchenheim ernannt und verpflichtet.

In Angersbach (Kreis Lauterbach) ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Bucb' und Steindruckerei. A. Lange. Gießen.