2
E s tu n rt nur für unveränderte Vorschlagslisten gestimmt werden: mich die Reihenfolge trer Vorgefchlugenen in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden.
Ungültig ist die Wahl einer Person, die zur Zeit der Wahl nicht wahldar war.
Ungültig ist ferner die Wahl einer Person, von der oder zu deren Gunsten von Dritten die Wahl rechtswidrig oder Lurch Gewährung oder Versprechung von Geschenken beeinflußt worden ist, es sei denn, daß dadurch das Wahlergebnis nicht verändert worden ist.
Gießen, den 1. Oktober 1927.
Der Wahlleiter: Dr. Braun, Regierungsrat.
Muster 1.
Muster
einer Bescheinigung für die Wahlen zur Angeflelllenverficherung (§ 18 der Wahlordnung für die Wahl der Vertrauensmänner Und Ersatz- männer in der Angestelltenversicherung vom 8. (September* 1927).
Für (Vor- und Zuname), geboren am wohnhaft in sind innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Wahltermine Beiträge mit reichsgefetzlicher Wirkung an die unterzeichnete Erfatzkaffe der Ange- ftelltenverficherung entrichet worden.
den 19 . .
Stempel der Erfatzkaffe.
( Unterschrift)
Muster 2.
211 u ff e r
einer Bescheinigung für Arbeitgeber gemäß § 124 Abs. 1 des Angestellten- verficherungsgesehes.
(§ 18 der Wahlordnung der Vertrauensmänner und Ersatzmänner in der Angestelltenverficherung vom 8. September 1927.
zu........-
Der
wird bescheinigt, daß er regelmäßig mindestens einen (mehr als sie
aber nicht mehr als )
versicherte(n) Lngestellte(n) nach dem Ängestelltenverficherungsgesehe beschäftigt. ;
den 19 . .
(Stempel)
(Unterschrift der Gemeindebehörde)
Bekanntmachung.
B e t r. Die Mieteinigungsämter des Amtsgerichtsbezirks Lirh.
Im Einvernehmen mit dem Herrn Hessischen Justizminister hat der Herr Minister für Arbeit und Wirtschaft mit Verfügung zu Nr. M. A. W. 33 491 vom 15. September 1927 für die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Lich Herrn Oberamtsrichter Dr. Bernhard in Lich zum Vorsitzenden des Mieteinigungsamtes bestellt.
Gießen, den 29. September 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüger.
Disnslnachrichken des kreisamkes. /
Der Minister des Innern hat:
der Verlagsbuchhandlung Otto Stollderg, Verlag für Politik und Wirtschaft, G. m. b. H. in Berlin, zugunsten der Hindenburgspende die Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden durch den Vertrieb des Buches „Reichspräsident Hindenburg" für das Gebiet des Volksstaates Hessen bis zum 31. März 1928;
der Arbeitsgemeinschaft zur Beschaffung von Führhunden für Blinde, Göttingen, zugunsten der Versorgung von Friedensblinden mit Führ- hunden die Erlaubnis zum Vertrieb von Postkarten durch Postversand für das Gebiet des Volksftaates Hessen bis zum 31. Dezember 1927 erteilt und die zum gleichen Zweck dem Deutschen Verein für Sanitätshunde in Oldenburg zur Sammlung von Geldspenden und zur Werbung von Mtigliedern durch Werbeschreiben und mündliche Werbung für den Volksstaat Hessen bis zum 31. März 1928 erteilte Erlaubnis bis zum 30. September 1928 verlängert.
Der Minister des Innern hat im Wege des Loseaustaufchverkehrs im Volksstaat Hessen gestattet:
Geldlotterie des Württeinbergischen Luftfahrtverbandes e. V., Stuttgart, Ziehungstermin: 24. November 1927;
Geldlotterie des Bayerischen Kriegerbundes, München, Vertriebszeil: 1. November 1927 bis 31. Dezember 1927;
Geldlotterie des St.-Augustinus-Heims Ettlingen i. 58., Ziehunqsterinin: 22. November 1927;
Badische Rofe-Kreuz-Geldlotterie, Ziehungstermin: 13. Januar 1928;
15. Uebertiiiger Münfterbaulotterie, Ziehungstermin: 10. November 1927; Geldlotterie des Kunstvereins München;
Thüringer Mufeumslotterie, 5. Reihe der 3. Gruppe, Ziehungstermin: 20. und 21. Dezember 1927.
Der Ziehungstermin der 1. Reihe der Geldlotterie des Verbandes zur Wahning der Interessen der Krankenkassen im Volksstaat Hesien wurde auf den 8. November 1927, der der Geldlotterie zugunsten des Kinderfonnengartens in Baden-Baden auf den 20. Oktober 1927 verlegt.
Druck der Drühl'schen Universität».Buch- und Steindruckerei. R. Gange, Dießen.


