Ausgabe 
2.8.1927
 
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Die erforderlichen Anordnungen hinsichtlich Leistung der Brandhilfe hat in der Hilfepflichtigen Gemeinde der Bürgermeister oder ein von ihm direkt Beauftragter (Feuerwehrkommandant usw.) zu treffen (siehe § 25, III K. F. L>.).

Gießen, den 28. Juli 1927.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun. "1

B et r.: Förderung der Botksbüchereien.

An die Schulvorstände dec Landgemeinden des Kreises. ;

besteht Veranlassung, erneut auf die Unterstützung hinzuweisen, die die Gesellschaft für Volksbildung, Berlin NW 40, Lüneburger Straße 21, unbemittelten Volksbüchereien erweist. Unter anderem verwaltet die Ge­sellschaft die Rickert-Stiftung, aus der unbemittelten Büchereien, die Mit­glied der Gesellschaft sind, bedeutende 'Bestände von Büchern unentgeltlich zugewiesen werden.

In diesem Jahre verteilt die Stiftung wieder 45 000 Bände völlig un­entgeltlich. Von 'den gebundenen Büchern ist lediglich der Einband zu ent­schädigen.

Die Stiftung besteht seit 1903 und hat bisher 8141 Büchereien mit sehr erheblichen Büchermengen unterstützt. Im Jahre 1927 wurden bisher schon Bücher im Werte von rund 20 000 RM. an 364 Büchereien abgegeben.

Für wenig bemittelte, kleinere Büchereien wird auf diese Weise wirk­same Hilfe geschaffen.

Gießen, den 28. Juli 1927.

Hess. Kreisschulamt. 9. SB.: Fischer.

Bekanntmachung,

Set r.: Das Hagelunwetter am 16. Juli 1927 in den Kreisen Mainz und Oppenheim. -

Die unterzeichneten Behörden geben bekannt, daß Spenden für die durch das Hagelunwetter am 16. Juli 1927 geschädigten Landwirte '> bei derVezirkssparkasse Mainz, Postscheckkonto Frankfurt a. M.

und bei der Bezirkssparkasse Oppenheim, Postscheckkonto Frank­furt a. M. Nr. 7950, eingezahlt werden können.

Die Verwendung der eingehenden Gelder wird im Einvernehmen mit dem vom Herrn Minister für Arbeit und Wirtschaft gebildeten Ausschuß für die Unwettergeschädigten durchgeführt werden.

' Mainz und Oppenheim, den 25. Juli 1927.

Kreisamt Mainz. Kreisamt Oppenheim. '

9. SB.: Dr. Seyferth. Herberg.

Diensinachrichken des Kreisamtes.

In Altenstadt (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

Der Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt:

Jur Sammlung von Geldspenden zugunsten der Hiirdenburgspende für das Gebiet des Volksstaates Hessen;

'dem Zentralverband deutscher Kriegsbeschädigter und Kriegshinterblie- bener e. SB., Berlin, zugunsten seiner satzungsmäßigen Aufgaben zur Wer-Z bung von Mitgliedern durch Werbebevollmächtigte und schriftliche Wer­bung, für das Gebiet des Volksstaates Hessen bis zum 31. Dezember 1927.

Der Minister des 9nnern hat gestattet:

Die Verlegung des Ziehungstermins der Lotterie anläßlich des Groß- Umstädter Pserdemarktes aus den 24. September 1927;

die Festsetzung des Ziehungstermins der Landwirtschaftlichen Landes­ausstellung 1927 zu.Darmstadt auf den 11. November 1927,

l'

Druck der Brühl'schen UniversitatS-Buw« und Steindruckerei. X Lange, Sieben

Der Vorsitzende des Kreistags des Kreises Gießen. I. SB.: Dr. Braun.

ordentliche wie außerordentliche angerufen werden soll, steht, sosern nicht der Kreisdirektor oder, sein Stellvertreter anwesend ist, und die nötigen Anordnungen trifft, nach § 21 K. F. O. dem Bürgermeister oder einem direkt Beauftragten zu. Es wird daher der um Hilfe angegangenen Geineinde dringend empfohlen, sich genau zu verlässigen, ob der Anruf von 'dem Bürgermeister,' bzw. in seinem Auftrag, erfolgt ist.

. . l. sür '2 Pferde-einschl. der Bergütung für den Fuhr- , .? mann und die Stellung eines Wagens

für die Stunde . . .... . .

jedoch höchstens ......

ohne Stellung eines Wagens

für die Stunde

. 3,00 RM., j. 20,00

Bekanntmachung.

' Die Sperrung 'der Bahnhofstraße in Großen-Linden wird hiermit wieder aufgehoben.

Greß en, den 28. Juli 1927. '

Kreisamt Gießen. 3. SB.: Dr. Braun.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

. Wir lenken Ihre Aufmerksamkeit auf das im Hessischen Regierungsblatt Nr. 11 vom 30. Juni 1927 veröffentlichte Gesetz, die Gewährung von Bei­hilfen bei der ansteckenden Blutarmut der Einhufer betreffend, vom 2tz, Juni 1927. .

Gießen, den 28. Juli 1927.

Kreisamt Gießen. 9. SB.: Dr. Braun.

Ludwig Scheid V., Großen-Bufeck.

Heinrich Weller, Schuhmacher, Wieseck.

7. Der Erlaß einer Kreissatzung über die Erhebung einer Kreisbier­steuer wird abgelehnt.

h. Die in § 30 der Kreisfeuerlöschordnung -vorgesehenen Sätze werden . wie folgt geändert:

a) für 2 Pferde einschl. der Vergütung für den Fuhrmann und die Stellung eines Wagens

'für die Stunde . . . . " ledoch höchstens .... ohne Stellung eines Wagens für die Stunde 2,50 . jedoch höchstens . . . . .... . : .15,00 "

b) Die Mannschaften erhalten pro Kopf und Stunde . 0,60 RM., - jedoch höchstens . . - . . . . . . . . . . 5,00

Gieße n , den 28.Juli 1927.

Bekanntmachung.

SB e t r.: Sie Brandhilfeleistung, insbesondere die Gewährung von Ver­gütungen für Brandhilfe.

- Gemäß Beschluß des Kreistages «vom 9.9uli 1927 sind mit Genehmi­gung des -Herrn Ministers des 9nnem vom 20. Juli 1927 zu Nr. M. d. I. 26 515 die Vergütungen für Branühilfeleistung (§ 30 K. F. O.) wie folgt festgesetzt worden:

3,00 RM., 20,00

2,50 jedoch höchstens . .... . . ......15,00

2. die Mannschaften erhalten pro Kopf und Stunde . . 0,60

jedoch höchstens . . . . .'........ 5,00 .,

. Wegen des Umfangs der zu gewährenden Hilfe verweisen wir auf § 26 der Kreisfeuerlöschördnung. Für eine über dieses Maß hinausgehende Hilfeleistung kann eine SBergütung aus der Kreiskasse nicht gezahlt werden. - Sie Entscheidung darüber, ob und inwieweit Brandhilfe sowohl