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1. Bekanntmachung des Herrn Ministers des Innern vom 24 3 27 über d-e Regelung der baupolizeilichen Zuständigkeit der staatlichen Bauamter in Hessen;
2. Betanntmachuna des Herrn Finanzministers und des Herrn Ministers des Innern vom 24. 3. 27 über die Errichtung von staatlichen Bauamtern in Hessen.
Gießen, den 30. Marz 1927.
Hess. Kreisamt. I. SB.: Dr. H e ß.
B e t r.:. Die gesetzliche Miete.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Siesten und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
®.'.r empfehlen Ihnen, nachstehende Bekanntmachung unverzüglich zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. 0 *
Gießen, den 30. März 1927.
Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Krüger.
Bekanntmachung
■ e Rn hören uon Jnterefsentenvertretungen und Sachverständigen wird aus Grund des Artikels 9 der hessischen Ausführungsverordnung und der Verordnung der Reichsregierung vom ^Marz 1927 über ü,e Festsetzung einer Mindesthöhe der gesetzlichen Miete — RGBl. S. 72 — folgendes bestimmt:
Die gesetzliche Miete wird bis auf weiteres auf 110 Prozent der Friedensmiete festgesetzt. Hierin befindet sich ein Zuschlag für lau- sende Instandsetzungskosten von 17 Prozent der Friedensmiete.
, 9er geltenden Sonderbestimmungen über die gewerblichen Zuschläge (vergleiche Bekanntmachung vom 25. Juni 1926 „Darmstädter Zei- tung Nr. 147) bleiben vorläufig noch bestehen, ebenso diejenigen über die Umlage des 21 v. H. übersteigenden Wassergekdes und über die Abortgrubenentleerung (vgl. Bekanntmachung vom 24. März 1925 „Darmstädter Zeitung Nr. 73).
Darmstadt, den 29.März 1927.
15 Monate,
SB.:
Dr. Stamm.
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„ Vogelsberger „ Eber
„ Ziegenböcken
„ Schafböcken
Gießen, den 25. März 1927.
Kreisamt Gießen. I.
B e t r.: Das Faselwesen.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Siesten und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir sind insbesondere durch das Verfahren von Zuchtgenossenschaften veranlaßt, erneut auf die nachstehenden Bestimmungen des Gesetzes über das Faselwesen hinzuweisen, deren Befolgung von Ihnen streng zu über- wachen ist.
Hessisches Gesamtministerium.
Ulrich. v. B r e n t a n o. Henrich. Raab.
1. Die Gemeinden dürfen zur Bedeckung fremden Mutterviehs nur solche Fasel zulassen, für -welche hierzu die kreisamtliche Genehmigung erteilt ist.
2- ®re^n*nUi^e Erlaubnis erfolgt auf Antrag der Körkommission durch Genehmigung des Körfcheins und bezüglich der in Herdbücher eingetragenen Fasel auf Antrag des Eigentümers durch Genehmigung des Herdbuchauszugs. ,
3. Das Mindestalter der zu körenden Faseltiere soll betragen
bei Simmentaler 15 Monate.
B e t r.: Fleischbeschaugebühren.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Siesten und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nachstehend geben wir erneut die Sätze für Schlachtscheingebühren be- annt mit dem Auftrag, die Rechner der Gemeinden hiervon in Kenntnis zu setzen. Die Schlachtscheingebühren betragen:
1. für ein Stück Großvieh (Bulle, Ochse, Kuh, Stier, J
Jungrind) 2,00 RM.
4. Für ein Schwein oder «in Stück Kleinvieh (Kalb,
Schaf, Ziege) ' 1,50 „
d- uur em Saugferkel oder Sauglamm (Schaf, Ziege) 0,80 „ Gießen, den 25.März 1927.
Kreisamt Gießen. I. SB.: Dr. Stamm.
Bekanntmachung.
Betr.: Schlachthausanlage des Wilhelm Klos V. zu Rödgen. -
Wilhelm Klos-V. zu Rödgen beantragt, in einem Nebengebäude seiner Hofreite zu Rödgen, Lange Ortsstraße Nr. 4 ein Schlachthaus zu
errichten. Plan und Beschreibung liegen während 14 Togen auf der Bürgermeisterei Rödgen offen. Etwaige Einwendungen sind innerhalb der genannten Frist, bei Meidung des Ausschlusses bei der Bürgermeisterei Rödgen, schriftlich oder zu Protokoll, vorzubringen.
Gießen, den 30. März 1927.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Wolf.
Dienstnachrichten des kreisamtes^ er[SenS,nMeim Gingen) ist die Maul- und Klauenseuche Klauenstuch/amgebwchen.^ Maul- und
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Nonnenroth; hier den allgemeinen Meliorations-
In der Zeit vom 4. April 1927 bis einschließlich 20. April 1927 lieat auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Nonnenroth
ileLr^frneme ^nimati0,\5plQn "°bst Abschrift des Erläuterungs- “ 1926 und des Prüfungsprotokolls vum co. liJct
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Reklamationstermin hiergegen findet Donnerskag, den 21. April 1927. oOnniffagS 0°n 0 bis 11i Uhr, im Rathaussaale zu Nonnenroth statt wozu ich die Beteiligten mit dem Hinweis einlade, daß die 911^6^1116^
Elnwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. 9
Lauterbach, den 23. März 1927.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar:
Einladung
p-'LJ-'ner außerordentlichen Mitgliederversammlung des Landwirtschaft- licyen Vereins für die Provinz Oberhessen
auf Donnerskag, den 14. April 1927, vormittags 11 Ubr im Cifmnncuni
bes Regierungsgebäudes zu Gießen, Landgraf-Philipp-Dlah 3
. Tagesordnung:
1. Anträge der landwirtschaftlichen SBezirksoereine Alsfeld und Schot-
2 BelGl! landwirtschaftlichen Provinzialoereins.
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£ ä.»”®" *r,u ergebe"i‘
' „ . . Der Präsident
bes Landwirtschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen
Wilhelm Graf zu Solms-Laubach.
Betr.: Die Ausführung des Reichsgesetzes vom 19. Mai 1913, die Gewährung von Beihilfen an ehemalige Kriegsteilnehmer.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
... Anzeigen über das Ableben von ehemaligen Kriegsteilnehniern, mm. Veteranenbeihilfe beziehen, gehen uns zum großen Teil ver- pa nn-Ullb ost erst auf unsere Aufforderung zu.
Wir empfehlen Ihnen, künftig alsbald nach dem Tode eines Veihilfe- empfangers zu berichten, wann der Tod eingetreten ist und ob der Ver- storbene eine Witwe hinterlassen hat, die zum Bezüge der Beihilfe und der Teuerungszulage für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate berechtigt ist.
'«Pihmln r2/bJebes beu- Berechtigten fällige, aber noch nicht abgehobene Beihilfen stehen den Hinterbliebenen Familienangehörigen zu, sofern eine Witwe nicht vorhanden ist. 11
Gießen, den 22. März 1927.
_______________Kreisamt Gießen. I. 23.: Wolf.
Betr.: Studienfahrten.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Erziehung und Unterricht in Berlin W 35, fi*» br2 h ?^°ße 120 veranstaltet auch im Jahre 1927 heimatkund- Ih-DrCn6 rVb 3tT £aA) Ostpreußen (4. bis 13. Juni), nach
Jjrot (3. bis 14 3uh), nach Dänemark (15. bis 31. Juli), zur Lahn b’S aw <rUx’\ "ach Schwaben (17. bis 23. Juli) und nach der ^?oeiz 6Ö ?is 13t‘ August. Ankündigungshefle, die über die
einzelnen Fahrten Kosten usw. nähere Auskunft geben können von der Leitung des Zentralinstituts bezogen werden.
merksam 7^niachen.^^b"' bie ^'^räfte auf diese Studienfahrten auf.
Gießen, den 26. März 1927.
Hessisches Kreisschulamt. 3. SB.: Fischer.
®rud der Brühl sch.n Universitäts-Buch. und Steindruckerei?'^ Lange, Dießem


