Ausgabe 
23.11.1926
 
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Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Steinbach und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus der Gemar­kung Albach.

Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des tot®23. mit Gefängnis.

; Gießen, den 20. November 1926.

Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

B e t r.: Maul- und Klauenseuche in Harbach.

Da die Maul- und Klauenseuche in Harbach keine weiteren Fort­schritte gemacht hat, wird die Kolbenmühle aus dem Beobachtungs­gebiet. ausgeschieden und für freies Gebiet erklärt.

Gießen, den 20. November 1926.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Queckborn.

Da die Maul- und Klauenseuche in Queckborn nicht weiter fort­geschritten ist, wird das Gehöft des Ludwig Aff V. zu Queckborn, Bruchgasse 3, zum Sperrbezirk erklärt. Der übrige Teil des Ortes und der Gemarkung Queckborn wird zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Gießen, den 22. November 1926. !

Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Bra u n.

Bekanntmachung.

Biegen Bornahme dringender Gleisunterhaltungsarbeiten am Bahnhof Harbach wird die Kreisstraße HarbachEttingshausen am Montag, dem 29. d. M., für den Fuhrwerks- und Automobilverkehr gesperrt.

Gießen, den 22. Novernber 1926.

Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Heß.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Harbach; hier: den allgemeinen Meliora­tionsplan.

In der Zeit vom 22. November 1926 bis 6. Dezember 1926 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Harbach!

der allgemeine Meliorationsplan nebst Erläuterungsbericht und Prüsungsprotokoll

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Reklamationstermin findet daselbst Dienstag, den 7. Dezember 1926, vormittags 10 bis 11 Uhr, statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Hinweis einlobe, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Grün­den versehen, einzureichen. ;

Lauterbach, den 17. November 1926.

1 Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Ohly, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

2lm Vorabend des 1. Advents (27. November 1926) sowie in der ganzen Adventszeit dürfen öffentliche Tanzbelustigungen nicht stalt- sinden.

Auch sind für den 1. Weihnachtsfeiertag und für den Vorabend desselben sonstige öffentliche Lustbarkeiten untersagt. Theatralische Aufführungen, Vorführungen in Lichtspielhäusern und Konzerte an den beiden letztgenannten Tagen werden mir dann zugelassen, wenn die Darbietungen ernsten oder belehrenden Inhalts sind und der besonderen Bedeutung und Weihe dieser Tage angepaßt werden, ebenso rein sportliche Veranstaltungen, die ohne ösfentliche Umzüge oder Musik stattfinden.

Gießen, den 17. November 1926.

Polizeiamt Gießen. B ü ch l e r.

Bekanntmachung.

Die Jnstandseßungsarbeite» der Kliniksbrücke sind beendet. Un­sere unterm 4. November 1926 angeordnete halbseitige Sperrung der Brücke wird hiermit wieder aufgehoben und die Brücke dem Ver­kehr freigegeben.

Gießen, den 16. November 1926.

Polizeiamt Gießen. B ü ch l e r.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

In Ober-Erlenbach (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In B i n d s a ch s e n und B l e i ch e n b a ch (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In Roth (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche aus­gebrochen.

--In R o d h e i m a. d. 23. (Kreis Biedenkopf) ist amtstierärztlich die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.

In G a m b a ch (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauen­seuche erloschen.

In K a i ch e n , Ossenheim, Bauern heim, Ober- Florstadt und Vilbel (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

Die Maul- und Klauenseuche in Orleshausen, Düdels­heim, Aulendieb ach und auf Hof-Leu st adk (Kreis Bü­dingen) ist erloschen.

Die Maul- und Klauenseuche in Vissenberg (Kreis Wetzlar) ist erloschen.

Daniel Ludwig S o m m e r l a d zu Beuern wurde zum Rechner für die Gemeinde Beuern ernannt und verpflichtet.

Der Minister des Innern hat gestattet:Zweite Hessische Dom­baulotterie", Geldlotterie zugunsten der Wiederherstellung des Main­zer und Wormser Domes und der Karmeliterkirche in Mainz; Ver­triebsgebiet: Valksstaat Hessen.

Der Minister des Innern hat dem Bund für Kolonialfreunde E. 23. in Berlin, Am Karlsbad 10, die Erlaubnis zum Vertrieb von Werbemarken durch Aufrufe in der Bundeszeitung und in den Tageszeitungen zugunsten der Verbreitung des kolonialen Gedankens für das Gebiet des Volksstaates Hessen bis zum 30. Juni 1927 erteilt.

Druck der Br üb loschen LlniversttätS-Buch- und Steindruckerei. lX. Lange, Gießen.