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Wer einen Gewerbebetrieb der in § 43 der Gewerbeordnung bezeichneten Art ausübt, ohne im Besitze eines gültigen Legitimationsscheines zu sein, wird nach § 148, Abs, 1, Zisfer 5, der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark, im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft.
Gießen, den 10. Dezember 1926.
Poiizeiamt Gießen. Blichler.
BekannNnachunst.
Die von uns uuterin 20.v. M. angeordnete Sperrung der Marktstraße von Bahnhofstraße bis Rittergasse wird hiermit wieder aufgehoben, da die Gleisreparaturarbeiten beendet sind.
Gießen, den 9. Dezember 1926.
Polizeiamt Gießen. Büchler.
Dicitstnachi ichtcn des ^lreisanitcs.
In Rieder-Erlenbach (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Eudors (Kreis Alsfeld) wurde die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt.
In D r e i h a u s e n (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Büdesheim und auf dem Marienhof, Gemarkung Burg-Gräsenrode (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. ,
In Rieder-Mo ck.stm b t (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
In Sichenhausen (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Druck der Dr üblichen Univerütäts-'Duch- und Steindruckerei A. Lange. Sietzsir.


