Ausgabe 
17.12.1926
 
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Wer einen Gewerbebetrieb der in § 43 der Gewerbeordnung be­zeichneten Art ausübt, ohne im Besitze eines gültigen Legitimations­scheines zu sein, wird nach § 148, Abs, 1, Zisfer 5, der Gewerbeord­nung mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark, im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft.

Gießen, den 10. Dezember 1926.

Poiizeiamt Gießen. Blichler.

BekannNnachunst.

Die von uns uuterin 20.v. M. angeordnete Sperrung der Markt­straße von Bahnhofstraße bis Rittergasse wird hiermit wieder auf­gehoben, da die Gleisreparaturarbeiten beendet sind.

Gießen, den 9. Dezember 1926.

Polizeiamt Gießen. Büchler.

Dicitstnachi ichtcn des ^lreisanitcs.

In Rieder-Erlenbach (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In Eudors (Kreis Alsfeld) wurde die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt.

In D r e i h a u s e n (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen.

In Büdesheim und auf dem Marienhof, Gemarkung Burg-Gräsenrode (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. ,

In Rieder-Mo ck.stm b t (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

In Sichenhausen (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauen­seuche erloschen.

Druck der Dr üblichen Univerütäts-'Duch- und Steindruckerei A. Lange. Sietzsir.