_ AmtZverkündigungrblatt
für die proviiizialdirettioii Gberhessen und für dar Kreisanit Eichen.
Erscheint Dienstag und Freitag. Rur durch die Post zu beziehen.
83__ ( 15, Oktober 1926
Inhalts»Lieberstcht: Hegezeit für Rehwild und Hasen. — Bildung einer öffentlichen Waffergenoffenschast in den Gemarkungen Gießen u. Annerod. — Ansteckender Scheidelatarrh in Ruttershausen. — Maul- und Klauenseuche in Reiskirchen, Steinbach und Friedelhausen. —
Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. — Kreisstrahensperren. — Feldbereinigung Rabertshausen. — Dienstnachrichten.
Verordnung, die Hegezeit für Rehwild und Hasen bekreffend. vom b. Oktober 1926.
Auf Grund des Artikels 29 des Jagdstrafgesetzes vom 19. Juli 1858 bzw. 19. August 189.3 wird hiermit in Abweichung von den Bestimmungen in § 2, Ziffer 1, 2 und 4 der Verordnung, die Ausführung des Jagdstrafgesetzes, insbesondere Anordnungen wegen der Hegezeit betreffend, vom 29. April 1914 bzw. 12. Dezember 1921 für das laufende Jagdjahr das Folgende bestimmt:
1. Die Schuhzeit für weibliches Rehwild wird auf die Zeit vom 1. bis 30. November 1926 beschränkt;
2. die Hegezeit für männliches Rehwild beginnt am 1. Dezember 1926;
3. die Hegezeit für Hafen beginnt mit dem 1. Januar 1927.
Darmstadt, den 6. Oktober 1926.
Der Minister des Innern. I. V.: Dr. Reitz.
Bekanntmachung.
B e t r.: Bildung einer öffentlichen Wafsergenofseufchaft zur Unterhaltung der in dem links der Lahn gelegenen Teil der Gemarkung Gießen in Flur VII—X; XII; XV, XXI—XXV; XXVII; XL und Gemarkungsteil Wißmar Flur I gelegentlich der Feldbereinigung ausgeführten Drainagen.
Nachdem zur Unterhaltung der in dem links der Lahn gelegenen Teil der Gemarkung Gießen in den Fluren VII—X; XII; XV; XXI—XXV; XXVII; XL und Gemarkungsteil Wißmar Flur I gelegentlich der Feldbereinigung ausgeführten Drainagen Antrag auf Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft gestellt worden ist, und das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, die Einleitung des Verfahrens zur Bildung der öffentlichen Wassergenossenschaft angeordnet hat, wird hiermit beknnntgegeben, daß die Vorarbeiten hierzu vom Dienstag, dem 16. November 1926, bis Montag, dem 29. November 1926, einschließlich auf der Registratur des Kreisamtes Gießen zur Einsicht sämtlicher Grundeigentümer, deren Grundstücke in die zu verbessernde Fläche fallen, offen liegen.
Die Grundeigentümer werden zur Versammlung und Beschlußfassung sowie zur Wahl ihrer Vertreter für das weitere Verfahren auf Montag, den 20. Dezember 1926, vormittags 94 Uhr, in den Saal von A. Sauer, Gießen, Neustadt 58, geladen, unter Androhung des Rechtsnachteils, daß die Nichterscheinenden sowie die Nichtabstimmenden als dem beantragten Unternehmen beistimmend, mit der Wahl der Vertreter einverstanden angesehen und mit ihren Einwendungen gegen die Art der Ausführung später nicht mehr gehört werden.
Gleichzeitig werden die Grundeigentümer und Wotssernutzungs- berechtigung, welche an dem Unternehmen nicht unmittelbar beteiligt erscheinen, aufgesordert, etwaige Einwendungen gegen das Unternehmen in der vorerwähnten Tagfahrt geltend zu machen, widrigenfalls die Einwendungen nach Ablauf der Frist nicht mehr berücksichtigt werden und nur nach privatrechtliche Entschädigungsansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden können.
Gießen, den 13. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft zur Entwässerung von Grundstücken in den Fluren I—V und VIII der Gemarkung Annerod.
Nachdem zur Ausführung von Entwässerungsanlagen in den Fluren I—V und VIII der Gemarkung Annerod Antrag! auf Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft gestellt worden ist, und das Ministerium für Slrbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, die Einleitung des Verfahrens zur Bildung der öffentlichen Wafsergenosfenschaft angeordnet hat, wird hiermit bekanntgegeben, daß die Vorarbeiten hierzu vom Dienstag, 30. November 1926, bis Montag, 13. Dezember 1926 einschließlich, auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Beuern zur Einsicht sämtlicher Grundeigentümer, deren Grundstücke in die zu verbessernde Fläche fallen, offenliegen.
Die Grundeigentümer werden zur Verfammlung und Beschluß- fassung sowie zur Wahl ihrer Vertreter für das weitere Verfahren auf Montag, 10. Januar 1927, vormittags 93 Ahr, in das Gemeindehaus zu Annerod geladen, unter Androhung des Rechtsnachteils, daß die Nichterscheinenden sowie die Nichtabstimmenden als dem beantragten Unternehmen beistimmend, mit der Wahl der Vertreter einverstanden angesehen und mit ihren Einwendungen gegen die Art der Ausführung später nicht mehr gehört werden.
Gleichzeitig werden die Grundeigentümer und Wassernutzungsberechtigten, welche an dem Unternehmen nicht unmittelbar beteiligt erscheinen, aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Unternehmen in der vorerwähnten Tagfahrt geltend zu machen, widrigenfalls die Einwendungen nach Ablauf b'er Frist nicht mehr berücksichtigt werden und nur noch privatrechtliche Entschädigungsansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden können.
Gießen, den 15. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Dr. Brau n.
BekniltttmachltNst.
Betr.: Ansteckender Scheidekatarrh des Rindviehes in der Gemeinde Ruttershausen.
Die Seuche ist erloschen. Die durch unsere Bekanntmachung vom 20. Juli 1926 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 59 — ungeordneten Schutzmaßnahmen werden daher wieder aufgehoben.
Gießen, den 12. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.:, Maul- und Klauenseuche in Reiskirchen.
In Reiskirchen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk bestehend aus der Gemarkung Reiskirchen und ein Beobachtungsgebiet bestehend aus der Gemarkung Lindenstruth.
Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 13. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. 9. 23.: Dr. Brau n.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Steinbach.
In Steinbach ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgcstellt morden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus dem Gehöft des Balthasar Jakob Haas zu Steinbach und dem Faselstall, und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus dem übrigen Dorf und Gemarkung Steinbach.
Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar aus Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 14. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Braun.
Bckauntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
In Friedelhausen ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Friedelhausen wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden.
Gießen, den 13. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. 23 raun.
Bekauutmaciulug.
Betr.: Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten; hier: die Beratungsstelle für Geschlechtskranke in Gießen.
In der von der Landesversicherungsanstalt Hessen eingerichteten Beratungsstelle für Geschlechtskranke in der Universitäts-Hautklinik


