Ausgabe 
12.1.1926
 
Einzelbild herunterladen

AmkoerküMgungsblatt

für die Pwoinzialdirektion Gberhesfen und für das Ureisaint Sieben.

Erscheint Dienstag und Freitag. Dur durch die Kost zu beziehen.

3lr. 4 12. Januar 1926

Inhaltr-Uedersicht: Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche. - Maul- und Klauenseuche in Bettenhausen, Birklar und Obbornhofen. Feldbereinigungen in Allendorf a. d. L. und Watzenborn-Steinberg. Dienstnachrichten.

Betr.: Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen die Maul- und Klauenseuche durch Personen verschleppt wurde. Den Land­wirten muh daher im Interesse des Schutzes ihrer Klauenvieh- bestände durch ortsübliche Bekanntmachung empföhlest werden, keine fremden Personen in ihre Stallungen zu lassen und ins­besondere Personen, welche ersahrungsgemäh häufig die Seuche verschleppen, wie g.' D. Viehhändlern und Metzgern, das Be­treten der Ställe nur in solchen Fällen zu gestatten, in denen dies unumgänglich nötig ist. |

«Ziehen, den 7. Januar 1926.

Kreisamt Giessen. I. V.: Dr. Brau n.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Bettenhausen.

In Bettenhausen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Bettenhausen, und ein Deobachtungsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Muschenheim.

älnsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich be­gangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Gießen, den 8. Januar 1926.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Birklar.

In Birklar ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest- gestellt worden.

Es wird ein Sperrgebiet, bestehend aus der Gemarkung Birklar, gebildet.

Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich be­gangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Gießen, den 8. Januar 1926.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Drau n.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Obbornhofen.

In Obbornhofen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden?

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Bahnhofstraße und dem Bahnhof, und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus dem übrigen Teil des Ortes und der Feld­gemarkung.

.Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn fie_ wissentlich be­gangen sind, sogar auf Grund des § 328 des,StGB, mit Ge­fängnis.

Gießen, den 8. Januar 1926.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Bra un.

I

Bekanutmachuug.

Betr.: Feldbereinigung Allendorf (Lahn),' hier: Wunsch­termin.

Tagfahrt zur Entgegennahme der Wünsche, welche die Be­teiligten für die Bildung der neuen Grundstücke geltend machen wollen, sindet Montag, den 2 5. Januar 1 9 2 6, vor­mittags 9/a bis 107z älhr, auf dem Rathaus zu Allendorf a. d. Lahn statt. Die Wünsche sind schriftlich einzureichen und müssen angeben, welche alten nach Flur und Aummer zu bezeichnenden Grundstücke zusammengelegt werden sollen und bei welcher alten Parzelle die Zusammenlegung erfolgen soll.

Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.

Zur nochmaligen Aufklärung der Beteiligten über die künf­tige Gewanneinteilung und Grunbstücksrichtung liegen in der Zeit vom 20. bis 23. Januar 1926 die Pläne daselbst zur Ein­sicht offen.

Friedberg, den 31. Dezember 1925.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Aegierungsrat.

Bekanntmachung

Betr.: Feldbereinigung Watzenborn-Steinberg; hier: Berzinsung bereits ausgeführter Drainagen.

In der Zeit vom 14. bis einschließlich 20. Januar 1926 liegen auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Watzen­born-Steinberg

Abschrift des Kommissionsbeschlusses vom 9. Aovember 1925

Ziffer 3 nebst 3 Verzeichnissen zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Osfenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Watzen­born-Steinberg schriftlich und mit Gründen verletzen einzureichen.

Friedberg, den 2. Januar 1926.

Der Hessische Fekdbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Aegierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Verzeichnis der gefundenen und verlorenen Gegenstände.

Das Verzeichnis über die in der Zeit vom 1. Aovember bis 31. Dezember 1925 aus dem Fundbureau als gefunden und ver­loren gemeldeten Gegenstände liegt vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf die Dauer von einer Woche auf dem Polizeiamt Gießen, Weidengasse Ar. 5, Zimmer 3, zur Einsicht offen.

Gießen, den 6. Januar 1926.

Polizeiamt Gießen. Düchler.

Drenstnachrichten des Kreisamtes.

In Rieder-Erlenbach (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In B ü d i n g e n, A l t w i e d e r m u s, Echzell unif Mit­te l g r ü n d a u (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In den Gemeinden Klein-Rechtenbach, Ebersgöns und Reiskirchen (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauen­seuche amtlich festgestellt worden.

Die Maul- und Klauenseuche in Kraftsolms und Ober­quembach (Kreis Wetzlar) ist erloschen.

In Ebsdorf (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen. ,

Hxuck der Brüh l'fchen Universttäts-Buch- und Steindruckerri. 5L Lange. Gießen.