Amtsoerkim-igllngMatt
für die Proviiyialdirektion Tberheffen und für das Kreisamt Eichen.
Erscheint Dienstag und Freitag. Hur durch die Post zu beziehen.
Nr. 2 5. Januar 1926
Znhaltr-Ueberstcht: Die Festsetzung der Januar-Miete. — Maul- und Klauenseuche in Garbenteich. — Ernennung der Schätzer und Stell. Vertreter. — Prüfungen 1926. - Dienstnachrichten, f
(Bete.: Die Ausführung des Reichsmietengesetzes: hier: die Festsetzung der Miete sür den Monat Januar 1926.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, nachstehende Bekanntmachung unverzüglich zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.
Gießen, den 30. Dezember 1925.
KreiSamt Gießen. I. 23.: Dr. Krüger.
Bekanntmachung.
Aach Anhören von Jnteressentenvertretungen und Sachverständigen wird auf Grund des Artikel 9 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Deichsmietengesetz ist der Fassung der Verordnung vorn 20. August 1923 (AGDl. S. 226) und der § 27, 28 der 3. Steuernotverordnung vom 24. Februar 1924 (RGBl. S. 74) in der Fassung des § 11 des Gesetzes vom 10. August 1925 (RGBl. S. 254) für die Berechnung der Miete für den Oiionat Januar 1926 folgendes bestimmt:
Die gesetzliche Miete sür den Monat Januar 1926 wird auf 93 v. H. der Friedensmiete festgesetzt. Hierin befindet sich für lausende .Instandsetzungskosten ein Zuschlag von 15 v., H. der Friedensmiete.
Gleichzeitig wird der durch die Bekanntmachung des Gesamt- ministeriums vom 24. März 1925 festgesetzte gewerbliche Zuschlag für Räume mit einer Friedensmiete vom 601—1800 Rm. ein- schlietzlich von 10 v. H. auf 5 v. H. und für Räume mit einer1 Friedensmiete von über 1800 Rm. von 15 v. H. auf 10 v. H. herabgesetzt.
Zur Vermeidung von Zweifeln wird bemerkt, daß eine Abrundung der Qliieten nach oben auf volle 10 Pfennig wie schon seither nicht statthaft ist. 1
Dar m stadt) den 28. Dezember 1925.
Hessisches Gesamtministerium.
Ulrich v. Brentano. Henrich. Raab.
Bekannlmachnng.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Garbenteich.
In Garbenteich ist die Maul- und Klauenseuche amtlich! fest- gestellt worden. , ।
Es wird gebildet ein Sperrgebiet, bestehend aus der Gemarkung Garbenteich', und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus den Gemarkungen Steinbach und Haufen.
älnsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblaites findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 31. Dezember 1925.
Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Braun.
Betr.: Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes: hier: Ernennung der Schätzer und Stellvertreter. '
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern die Rückständigen an die alsbaldige Erledigung unserer Verfügung vom 30. Aovember 1925 (Amtsverkündigungsblatt Ar. 94 vom 4. Dezember 1925).
Gieße n, den 29. Dezember 1925.
Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Braun.
(Betr.: Prüfungen 1926.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen Sie auf das iAusschreiben des Landesamts für das Bildungswesen vom 12. 'Dezember 1925 in Ar. 293 der „Darmstädter Zeitung" vom 15. Dezember 1925 hin und empfehlen Ihnen, den in Frage kommenden Lehrkräften alsbald davon Kenntnis zu geben.
Gießen, den 31. Dezember 1925.
Kreisschulamt Gießen. I. B.: Fischer.
Dicnstrrachrichten dcs Kreisamtcs.
IN H ö ch st a. ö. Aidder und in Selters (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Assenheim (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Hassenhausen, Heskem und Fronhausen ist Bie QHauI« und Klauenseuche ausgebrochen.
Druck der Brühl'schen Universtiäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.


