Ausgabe 
5.1.1926
 
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Amtsoerkim-igllngMatt

für die Proviiyialdirektion Tberheffen und für das Kreisamt Eichen.

Erscheint Dienstag und Freitag. Hur durch die Post zu beziehen.

Nr. 2 5. Januar 1926

Znhaltr-Ueberstcht: Die Festsetzung der Januar-Miete. Maul- und Klauenseuche in Garbenteich. Ernennung der Schätzer und Stell. Vertreter. Prüfungen 1926. - Dienstnachrichten, f

(Bete.: Die Ausführung des Reichsmietengesetzes: hier: die Fest­setzung der Miete sür den Monat Januar 1926.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, nachstehende Bekanntmachung unver­züglich zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.

Gießen, den 30. Dezember 1925.

KreiSamt Gießen. I. 23.: Dr. Krüger.

Bekanntmachung.

Aach Anhören von Jnteressentenvertretungen und Sachver­ständigen wird auf Grund des Artikel 9 der Hessischen Ausfüh­rungsverordnung zum Deichsmietengesetz ist der Fassung der Verordnung vorn 20. August 1923 (AGDl. S. 226) und der § 27, 28 der 3. Steuernotverordnung vom 24. Februar 1924 (RGBl. S. 74) in der Fassung des § 11 des Gesetzes vom 10. August 1925 (RGBl. S. 254) für die Berechnung der Miete für den Oiionat Januar 1926 folgendes bestimmt:

Die gesetzliche Miete sür den Monat Januar 1926 wird auf 93 v. H. der Friedensmiete festgesetzt. Hierin befindet sich für lausende .Instandsetzungskosten ein Zuschlag von 15 v., H. der Friedensmiete.

Gleichzeitig wird der durch die Bekanntmachung des Gesamt- ministeriums vom 24. März 1925 festgesetzte gewerbliche Zuschlag für Räume mit einer Friedensmiete vom 6011800 Rm. ein- schlietzlich von 10 v. H. auf 5 v. H. und für Räume mit einer1 Friedensmiete von über 1800 Rm. von 15 v. H. auf 10 v. H. herabgesetzt.

Zur Vermeidung von Zweifeln wird bemerkt, daß eine Ab­rundung der Qliieten nach oben auf volle 10 Pfennig wie schon seither nicht statthaft ist. 1

Dar m stadt) den 28. Dezember 1925.

Hessisches Gesamtministerium.

Ulrich v. Brentano. Henrich. Raab.

Bekannlmachnng.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Garbenteich.

In Garbenteich ist die Maul- und Klauenseuche amtlich! fest- gestellt worden. ,

Es wird gebildet ein Sperrgebiet, bestehend aus der Gemarkung Garbenteich', und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus den Gemarkungen Steinbach und Haufen.

älnsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblaites findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich be­gangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Gießen, den 31. Dezember 1925.

Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Braun.

Betr.: Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes: hier: Ernen­nung der Schätzer und Stellvertreter. '

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern die Rückständigen an die alsbaldige Erledigung unserer Verfügung vom 30. Aovember 1925 (Amtsverkündigungs­blatt Ar. 94 vom 4. Dezember 1925).

Gieße n, den 29. Dezember 1925.

Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Braun.

(Betr.: Prüfungen 1926.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir weisen Sie auf das iAusschreiben des Landesamts für das Bildungswesen vom 12. 'Dezember 1925 in Ar. 293 der Darmstädter Zeitung" vom 15. Dezember 1925 hin und emp­fehlen Ihnen, den in Frage kommenden Lehrkräften alsbald da­von Kenntnis zu geben.

Gießen, den 31. Dezember 1925.

Kreisschulamt Gießen. I. B.: Fischer.

Dicnstrrachrichten dcs Kreisamtcs.

IN H ö ch st a. ö. Aidder und in Selters (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In Assenheim (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In Hassenhausen, Heskem und Fronhausen ist Bie QHauI« und Klauenseuche ausgebrochen.

Druck der Brühl'schen Universtiäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.