Ausgabe 
29.12.1925
 
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Wenn Eltern, Vormünder oder andere Perso­nen, deren Obhut Kinder unter 12 Jahren oder son­stige unzurechnungsfähige Personen anvertraut sind, es an der erforderlichen Aufsicht haben fehlen lassen und diese Per­sonen während der Zeit, wo sie ohne solche Aufsicht waren, eine derartige üebertretung begangen haben, so wer­den nach Artikel 44 des Hessischen Polizeistrafgesehes die zur Beaufsichtigung verpflichteten Personen beim er st en Falle polizeilich verwarnt, im Wiederho­lungsfälle bis zu einem D r i t t e i l der auf die Kleber- t r e t u n g selbst gesetzten Strafe belegt.

Gießen, den 10. Dezember 1925.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Wolf.

2ln die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Sie wollen auf ortsübliche Weise bekanntmachen lassen, daß die Empfänger von Invaliden-, Witwen-. Witwer-, Waisen-, Alters- und Krankenrenten vom 1. Januar 1926 ab nur noch Rentenquittungen in der Größe von 148 zu 210 Millimeter ver­wenden dürfen, und daß die Vordrucke dieser Quittungen bei der Bürgermeisterei zu haben sind.

Alte Rentenquittungsvordrucke werden von der Post zurück­gewiesen und die Rente cvird nicht ausgezahlt.

Gießen, den 22. Dezember 1925.

Kreisamt Gießen. 3. 03.: Schmidt.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Alle nd orf a. d. Lahn,- hier: Pacht­entschädigungsverzeichnis für das Jahr 1925 zufolge Kommissionsbeschlusses vom 23. Februar 1925.

3ii der Zeit vom 5. bis einschließlich 11. Januar 1926 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei zu Allendorf an der Lahn

das Pachtentschädigungsverzeichnis für das Erntejahr 1925 zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen sind daselbst cvährend der Offenlegungszeit bei Meidung späteren Ausschlusses einzureichen und können sich nur noch gegen die Richtigkeit der in Ansatz gebrachten Beträge richten.

Friedberg, den 18. Dezember 1925.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Detr.: Behandlung der Zugtiere im Winter.

An alle Besitzer von Zugtieren und Leiter von Fuhrwerken richten wir die dringende Olkahnung, bei Kälte und Straßen­

glätte ernstlich darauf Bedacht zu nehmen, daß die Zugtiere vor den nachteiligen Einflüssen der Witterung nach Möglichkeit geschützt werden, daß namentlich:

1. die Zugtiere niemals länger als unbedingt erforderlich, und niemals unbedeckt im Freien flehengelassen werden:

2. das Zaumzeug im Stall aufbewahrt oder andernfalls vor dem Anlegen das Gebiß erwärmt wird, und

3. die Hufeisen der Pferde zum Schutze gegen das Ausgleiten gehörig geschärft oder mit Stollen versehen sind.

Gießen, den 16. Dezember 1925.

Pvlizeiamt Gießen. Düchler.

Dicnstnachrichten des Kreisamtes.

Heinrich Schön hals von Grünberg wurde zum Fleischbeschauer für den Fleischbeschaubezirk Grünbecg bestellt und verpflichtet.

Jakob Schomber, Philipp Sommerlad VI. und Philipp Wilhelm Sommerlad von Beuern wurden zu ONitgliedern des Wiesenvorstandes zu Beuern bestellt und verpflichtet.

In Reichelsheim i. d. W. ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen.

In O b e r w e i m a r ist die Maul- und Klauenseuche aus­gebrochen.

"In Oberndorf und in Burgsolms ist die Olkaul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

In Bingenheim (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In Vollnkirchen ist die Maul- und Klauenseuche amt­lich festgestellt worden.

Der Minister des Innern hat gestattet: Badische Rote- Kreuz-Geldlotterie, Vertriebsgebiet: Hessen; Ziehungstermin: 8. Mai 1926; Hess. Diakonieverein e. V., Darmstadt, Geldlotterie in vier Reihen, Vertriebsgebiet: Hessen; Ziehungstermin der 1. Reihe. 25. Februar 1926; Ausspielung des Faselmarktkomitees Butzbach. Vertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 18. März 1926; Ausspielung des Ortsgewerbevereins Brensbach, Ver­triebsgebiet: Kreis Dieburg und Erbach; Ausspielung der Städri- schen Pferdemarktdeputation in Gießen, Vertriebsgebiet: Hessen. Ziehungstermin: 15. April 1926.

In Fronhausen (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. *

3n Dortelweil (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In Gedern (Kreis Schotten) ist die Olkaul- und Klauen­seuche amtlich festgesteltt worden.

In Dellnhausen (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Druck der Vrühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckcrei. R. Lange, Gießen.