AmtsverkündigungMatt
für die ProvinzialdireMon Oberheffen und für dar Kreisamt Sichen.
Erscheint Dienstag und Freitag. Dur durch die Post zu beziehen.
29. Dezember
Nr. 100
1925
Znbatts-Ucbersicht: Die Wahlen zum Provinziallag. - Die Wahlen zum Provinzialausschuh. - Hegezeit für Fasanen Dirk- und Auerhennen — Bildung einer Wassergenossenschast in Saasen. — Wassergenostenschast „Zellerau zu Billing-en. Mahregeln gegen die Geflügelseuchen. - Lungenseuche in Lich. - Maul- und Klauenseuche in Wahenborn-Steinberg Langsdorf, Leihgestern und Grunmgen. - Bekämpfung der Krähen. - - Abgabe von Feuerwerkskörpern. - Neue Rentenquittungen. - 3eldbereinigung Allendorf a. d. Lahn.
Behandlung der Zugtiere im Winter. - Dienstnachrichten.,
Bekanntmachung.
Detr.: Die Wahlen zum Provinzialtag 1925 der Provinz Oberhessen.
Der Provinzialausschuh hat in seiner Sitzung vom 19. ds. Mts. die Gültigkeit der am Sonntag, dem 15. November 1925 stattgehabten Wahlen zum Provinzialtag und die Mitgliedschaft der nachfolgenden Gewählten festgestellt, vorbehaltlich einer durch die Nachwahl in Echzell bedingten Aenderung.
Die Namen der Gewählten sind:
1. Dr. Aaron, Albert, Rechtsanwalt, Gießen.
2. Breidenbach, Earl, Landwirt in Dorheim.
3 Cellarius, Theodor, Landwirt in Schotten.
4. Christ, Heinrich, Mühlenbesiher und Landwirt, Holzmühle bei Lollar. .
5. Diehl, Konrad Philipp, Landwirt und Bürgermeister in Hochweisel.
6. Fenchel, Wilhelm, Landwirt, Ober-Hörgern.
7. Hesse, Karl. Landwirt in Otterbach.
8. Hildner, Georg, Beigeordneter in Büdingen.
9. 3 d st, Friedrich, Bürgermeister und Landwirt in Bermuthshain.
10. Kipper, Heinrich VIII., Bürgermeister, Ober-Seemen.
11. Kissel, Franz, Oberbademeister, Beigeordneter in Bad- Nauheim. , .
12. Kommerzienrat Langsdorf, Heinrich, tfnebberg.
13. Laudon, Heinrich, Dreher, Wieseck.
14. Lux, An ton, Landtagsabgeordneter, Nieder-Florstadt.
15. May, Friedrich, Fabrikdirektor, Gießen.
16. Meinhardt, David, Musiklehrer, Alsfeld.
17. Mogk, Gustav I.. Landwirt in Grund-Schwalheun.
18. Neuenhagen, Ludwig, Präsident des Landgerichts der Provinz Oberhessen in Gießen.
19. Noll, Adolf, Fabrikant, Gießen.
20. Noll, Frau Christine geb. Simon, Hausfrau, Gießen.
21. Ottilie, Otto, Gewerlschastsangestellter, Gießen.
22 Nech thien, Bernhard, Bürgermeister. Vilbel.
23 Justizrat Dr. h. c. Neh, Heinrich, Rechtsanwalt und Notar, Alsfeld. r .
24 Geh. Justizrat Roemheld, Karl, Oberamtsrichter i. R.. Nidda.
25. Schäfer, Jakob, Schneider, Bad-Nauheim.
26. S ch m a h l, Karl. Amtsgerichtsdirettor, Gießen.
27. Schneider, Otto L, Landwirt, Utphe.
28. Schott, Karl, Staatsförster, Schotten.
29. Schröder, Theodor, Rechtsanwalt, Friedberg.
30 Schwalb, Karl, Landwirt, Grotzen-Duseck.
31 Seib old. Johannes VI.. Landwirt in Nieder-Eschbach
32. Stein. Friedrich Wilhelm, Landwirt, Stumpertenrod.
33. Völker, Theodor, Bürgermeister, Lich.
34 Walz, Hermann, Bürgermeister. Lauterbach. 3
35. Wiesenbach, Friedrich Wilhelm, Bürgermeister, Dudes-
^Diese Bekanntmachung erfolgt auf Grund des Artikels 60, Absatz ll und V des Gesetzes über die Wahlen für Gemeinden und Gemerndeverbände (Kreise und Proviirzen) vom 7. Ott. 1925.
Gießen, den 24. Dezember 1925.
Der Provinzialwahlkommissar:
G r a e f, Provinzialdirektor.
Bekanntmachung.
B e t r ' Die Wahlen zum Provinzialausschuß der Provinz Oberhessen: hier: die Berufung der Provinzialtagsmitglieder.
Gemäß Artikel 68 und 72 des Gesetzes über die Wahlen für Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise und Provinzen) habe ich die Mitglieder des Provinzialtags zur Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter des Provinzialausschusses auf
Samstag, den 16. Januar 192 6, vormittags 1 01/2 älhr,
in den Sitzungssaal des R e g i e r un g s g e b ä u des zu Gießen, Landgras-Philipp-Plah 3, einberufen
Der Provinzialtag hat 8 Mitglieder und 8 Stellvertreter für den Provinzialausschuß in öffeittlicher Sitzung in geheimer Wahl
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl und in einem Wahlgang zu wählen.
Gießen, den 23. Dezember 1925.
Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhesscn. G r a e f.
Verordnung
die Hegezeit für Fasanen beiderlei Geschlechts, Auer- und Dirk- Hennen betreffend. Vom 17. Dezember 1925.
Auf Grund des Artikels 29 des Jagdstrafgesehes vom 19. Juli 1858 setze ich hiermit in Abweichung von den Desttmmungcn in 82 Zisfer 5 und 6 der Verordnung, die Aussührung des Jagdstrafgesehes, insbesondere Anordnung wegen der Hegezeit betreffend, vom 29. April 1914 (Reg.-Bl. S. 218) die Schonzeit für Fasanenhennen und Fasanenhähne für das nächste Jahr auf die Zeit vom 1. Januar bis 15. September 1926 fest. Ferner wird jeder Abschuß von Auer- und Birkhennen ab 1. Januar 1926 bis auf weiteres verboten.
Darmstadt, den 17. Dezember 1925.
Der Minister des Innern. I. D.: Dr. Reitz.
Detr.: Wie oben.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen, die Jagdpächter in geeigneter Weise auf vorstehende Verordnung hinzuweisen.
Gießen, den 22. Dezember 1925.
__________Kreisamt Gießen. I. D: Dr. D r a u n.
Bekanntmachung.
Detr Die Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft zur Entwässerung in den Fluren I bis X der Gemarkung Saasen.
Nachdem zur Ausführung von Entwässerungsanlagen in den Fluren I bis X der Gemarkung Saasen Antrag auf Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschast gestellt worden ist unb das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Er- nährung und Landwirtschaft, die Einleitung des Verfahrens zur Bildung der öffentlichen Wassergenossenschaft angeordnet hat wird hiermit bekanntgegeben, daß die Vorarbeiten hierzu vom Dienstag, dem 26. Januar 1926, bis Montag, dem 8. Februar 1926 einschließlich, auf dem Amtszimmer der Burger- meifterei Saasen zur Einsicht sämtlicher Grundeigentümer, deren Grundstücke in die zu verbessernde Fläche fallen, offen hegen.
Die Grundeigentümer werden zur Versammlung und Beschlußfassung sowie zur Wahl ihrer Vertreter für das wettere Verfahren auf Montag, den 22. Februar 1926, vormittags 10 Uhr in das Gemeindehaus zu Saasen geladen, unter Androhung des Rechtsnachteils, daß die Nichterscheinenden sowie die Nichtabstimmenden als dem beantragten ülnternehmen beistimmend, mit der Wahl der Vertreter einverstanden angesehen und mit ihren Einwendungen gegen die Art der Ausführung später nicht mehr gehört werden.
Gleichzeitig werden die Grundeigentümer und Wasser- nutzungsberechtigten, welche an dem Unternehmen nicht unmittelbar beteiligt erscheinen, aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Unternehmen in der vorerwähnten Tagfahrt geltend zu machen, widrigenfalls die Einwendungen nach Ablauf der Irrst nicht mehr berücksichtigt werden und nur noch privatrechtliche Entschädigungsansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden können.
Gießen, den 22. Dezember 1925.
Kreisamt Gießen. I. V: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Detr.: Die Wassergenossenschast „Zellerau" zu Dilling en.
Gemäß Verfügung des Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft vom 10. November 1925 gilt die öffentlich« Wassergenossenschaft „Zellerau" zu Villingen als aufgelöst.
V i l l i n g e n, den 20. Dezember 1925.
Der Vorstand der Wassergenossenschast.


