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für die prooinzialdireMon Gberheffen und für dar Krcisamt Sieben.
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Hv. 34 28. April 1925
Zahalts-Uebersicht: Maul- und Klauenseuche in Bellersheim. - Kreisseuerwehrtag. — Gesuch des Otto Decker zu Treis a. d. Lda. — Bezüge der Lehrer, Lehrerinnen usw. — 1. Mai. — Arbeitsschultagung. - Fortbildungsschulunterricht für Taubstumme. — Feldbereinigung Lich. — Straßensperre. Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
B e t r.: Die Maul- und Klauenseuche in Bellersheim.
Da die am 8. April in Bellersheim sestgestellte Seuche nicht um sich gegriffen hat, wird unsere Anordnung vom 9. April wie folgt geändert:
Das Sperrgebiet besteht nur noch aus dem verseuchten Gehöft Der übrige Teil des Ortes und der Gemarkung Bellersheim bildet ein Deobachtungsgebict. Die Gemarkung Obbornhofen und der Bahnhof Obbornhofen-Bellersheim werden aus den, Beobach- tungsgebiet bzw. Sperrgebiet ausgeschieden und bilden ein freies Gebiet. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß der Bahnhof Obbonchofen-Bellersheim mit Klaucnvichgespannen aus Bellersheim nicht befahren werden darf.
Auf das neugebildete Sperr- und Beobachtungsgebiet findet unsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 sinngemäße Anwendung.
Gießen, den 25. April 1925.
Kreisamt Gießen. 3. 03.: Dr. Braun.
Detr.: Die Abhaltung von Kreisfeuerwehrtagen.
An die Bürgermeistereien und Feuerwehrkommandanten des Kreises.
Der Kreisfeuerwehrtag in Lich wird von Sonntag, den 3. Mai, auf Sonntag, den 17. Mai, verlegt. Zusammenkunft mit anschließender OZersammlung wie in der De- kanntmachung vom 1. April 1925, Ar. 80, angegeben.
Gießen, den 21. April 1925.
Hess. Kreisamt Gießen. 3. 03.: Wolf.
Bekanntmachung.
Betr.: Gesuch des Otto Becker zu Treis a. d. Lda. um Erlaubnis zur Erbauung eines Schlachthauses.
Otto Becker aus Treis a. d. Lda. beabsichtigt in Treis a. d. Lda. auf seinem Grundstück ein Schlachthaus zu errichten. Wir geben dies zur öffentlichen Kenntnis mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen die neue Anlage binnen 14 Tagen bei der Bürgermeisterei in Treis a. d. Lda. anzubringen.
Gießen, den 24. April 1925.
Hess. Kreisamt Gießen. 3. 03.: Wolf.
Betr Die Bezüge der Lehrer und Lehrerinnen, Schulverwalter und Schulverwalterinnen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Es besteht 03eranlafsung, darauf hinzuweisen, daß in die uns zum 1. April usw. vorzulegeirden Dierteljahrsnachweisungcn auch alle Aenderungen in den Bezügen, die durch Erhöhung oder Wegfall der Kinderzuschlöge bedingt werden, aufzunehmen find. (Vergl. unser Ausschreiben vom 24. Mai 1924 Ziffer 3b.) Wo dies bei der letzten Berichterstattung nicht geschehen ist, sehen wir einer umgehenden Ergänzung der Angaben entgegen.
Ferner weisen wir auf Ziffer 2 unseres Ausschreibens vom 5. Aovember 1924 (Ueberdruck) hin.
Gießen, den 27. April 1925.
Krelsschulamt Gießen. 3. 03.: Fischer.
Betr. 1. Mai.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir machen darauf aufmerksam, daß der in der Darmstädter Zeitung vom 17. April 1924 (Ar. 92) veröffentlichte Beschluß des Gesamtministeriums auch für dieses 3ahr gilt.
Gießen, den 26. April 1925.
Kreisschulamt Gießen. 3. 03.: Fischer.
Betr. Arbeitsschultagung.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Am Dienstag, dein 5. Mai. nachmittags 2 Ahr. spricht Frl. Lotte Müller. Leipzig, in der Turnhalle der Höheren
Töchterschule «Eingang Dammstraßc» über Beobachten und Darstellen im Sinne der Arbeitsschule mit anschließender Probelektion. Wir machen Sie aus die Veranstaltung ausmerksam. Urlaub zur Teilnahme gilt als erteilt.
Gießen, den 26. April 1925.
Kreisschulamt Gießen. 3. 03.: Fischer.
03 c t r.: Fortbildungsschulunterricht für Taubstumme.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Aus Anregung aus den Taubstummenkreisen wird empfohlen, die aus der Taubstummenanstalt entlassenen, aber noch im fort- bildungsschulpflichtigen Alter stehenden Taubstummen, soweit als angängig, am Unterricht der Fortbildungsschule teilnehmen zu lassen. Der Besuch soll zunächst freiwillig sein. Wo gewerbliche Fortbildungsschulen bestehen, sind die taubstummen Schüler möglichst den Fachabteilungen ihres Gewerbes zuzuführen, wo sie von einzelnen Fächern, wie Zeichnen und dergl., jedenfalls bemerkenswerte Vorteile erzielen können. Die Mädchen fönnen mit Erfolg am Unterricht in den weiblichen Handarbeiten und der Hauswirtschaft teilnehmen. Darüber hinaus soll versuchsweise wöchentlich an einem Aachmittag in etwa zwei bis vier Stunden durch einen Taubstummenlehrer besonderer Unterricht erteilt werden. Der Unterricht soll in Gemeinden eingerichtet werden, in denen sich eine einigermaßen ausreichende Schülerzahl (etwa drei bis acht) aus den Orten der näheren Umgebung zu- sammensindet. Das Landesamt für das Bildungswcsen hat sich mit den Taubstummenanstalten in 03erbindung gesetzt und ausgebildete Taubstummenlehrer für den Unterricht gewonnen.
Wir empfehlen 3hnen, alsbald zu berichten, wieviel taubstumme Fortbildungsschulpflichtige in 3hrer Gemeinde vorhanden sind.
Fehlberichte sind nicht zu erstatten.
Gießen, den 24. April 1925.
Kreisschulamt Gießen. 3.03.: Fischer.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Lich: hier: Kostenausschlag.
3n der Zeit vom 1. bis einschließlich 7. Mai 1925 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei zu Lich
Abschrift des Kommissionsbeschlusfes Ziffer 2 vom 18. Februar 1925 nebst dem dazu gefertigten Kostenausschlag über 1 Mark pro Aormalmorgen. fällig am 1. Oktober 1925 zur Einsicht der 03eteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Hess. Bürgermeisterei Lich schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 16. April 1925.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
Dr. Andres, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Der Wiesenwcg nach dem Philosophenwald wird zwecks Erneuerung des Wieseckstegs vom Montag, dem 27. ds. Mts. ab bis auf weiteres für den DurchgangsveÄehr gesperrt.
Gießen, den 24. April 1925.
Polizei amt Gießen. Düchler.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Das Ministerium des 3nnern hat folgende Ausspielung gestattet: Ortsvorstand von Hühnlein, 10000 Lose zu je 1 R.-M., Ziehungstermin: 11. 3uli 1925. Die Zahl der Lose der Ausspielung anläßlich des Schottener Prämiierungsmarktes wurde auf 6000 erhöht.
Zum Mexikanischen Honorar-Dizekonsul in Frankfurt a. M. wurde Herr Gustavo Struck-Alvarez ernannt. Er ist zur Ausübung konsularischer Verrichtungen im D o l k s st a a t Hessen vorläufig zugelassen worden.
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