Ausgabe 
23.1.1925
 
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AintsverliiMgungsblatt

für die Provinzialdirektion Gberhefien und für dar Kreisamt Gießen.

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__ __ 23. Januar _____1925

Jnbalts-Uebersicht: Das Feuerlöschwesen im Kreise Gießen. - Zwangsinnung für das Schneiderhandwerk im Kreise Gießen. - Sta­tistik der Streiks und Aussperrungen. Gefunden, verloren. Dienstnachrichten.,

Bekanntmachung. ,

Detr.: Das Feuerlöschwesen im Kreise Gießen.

Im Jahre 1923 fanden 83 Besichtigungen durch den Herrn Kreisfeuerwehr-Jnspettor statt, wobei die Feuerlöscheinrichtun- gen in den Gemeinden Albach, Dettenhausen, Birklar, Göbeln­rod, Großen-Buseck, Großen-Linden, Grünberg, Heuchelheim, Hun­gen', Lich, Lindenstruth, Lollar (Gemeinde), Lollar (Buderussche Eisenwerke), Londorf, Lumda, Münster, Bieder-Bessingen, Röth- aes und Stangenrod sehr gut. und in den Gemeinden Allendorf a. d. Lda., Allertshausen, Alten-Buseck, Annerod, Arnsburg. Bellersheim. Beltershain. Daubringen. Dorf-Gill. Ettingshausen. Grüningen, Harbach. Holzheim, Inheiden, Klein-Linden, Lang- Göns Langsdorf. Lauter, Muschenheim. Aonnenroth, Obborn­hofen' Ober-Bessingen. Oppenrod. Queckborn. Rodheim, Rödgen, Ruttershausen, Schamotte-Fabrik Mainzlar. Schisfenberg. Stein- bach. Trohe, Utphe, Villingen und Weitershain gut angetrofsen toUr3m Iahre 1924 fanden 39 Besichtigungen statt, wobei die Feuerlöscheinrichtungen der Gemeinden Beltershain Hungen und Londorf mit sehr gut, und der Gemeinden Allertshau^n, Alien- Buseck Bellersheim, Burkhardsfelden, Geilshausen, Grüningen, Holzheim, Inheiden, Klein-Linden, Obbornhofen, Ober-Horgern Queckborn, Ruttershausen, Utphe und Weickartshain mit gut bewertet werden konnten.

Wir sprechen den betreffenden Gemeinden und Ehrenfeuer­wehren unseren Dank und unsere Anerkennung aus und empfeh­len. dies dem Gemeinderat und der Feuerwehr bekannt zu geben.

Gießen, den 17. Januar 1925.

Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Heß.

Detr.: Zwangsinnung für das Schneiderhandwerk im Kreise Gießen.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Rach § 4 des Statuts der für die Stadt und den Landkreis Gießen bestehenden Schneiderzwangsinnung sind Mitglieder der Innung alle diejenigen, welche innerhalb des Innungsbezlrks das 'Schneidergewerbe als stehendes Gewerbe selbständig betrei­ben. Um einwandfreie Unterlagen über den Mitgliederl^fta^ zu gewinnen, empfehlen wir Ihnen, uns baldmöglichst zu berich­ten welche Personen in Ihrem Bezirk am 1. ds. Mts. das Schneidergewerbe als stehendes Gewerbe selbständig betrieben haben.

In Zweifelssällen kann als Anhaltspunkt sür die Entschei­dung der Frage, ob diese Boraussetzung vorliegt oder nicht, der Umstand dienen, ob die betreffenden Personen einen Gewerbe­schein (Gewerbspatent) besitzen oder nicht.

Wir empfehlen Berichterstattung bis zum 1. Februar 1925.

Gießen, den 15. Januar 1925.

Kreisamt Gießen. I. D.: Or, H e h.______________

De t r.: Statistik der Streiks und Aussperrungen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Unter Hinweis auf unser Ausschreiben vorn 6. Juli 1920 (Arntsverlündigungsblatt Rr. 95) empfehlen wir Ihnen, uns ge­gebenenfalls Bericht bis zum 1. Februar 1925 zu erstatten. For­mulare können bei uns angefordert werden.

Fehlberichte sind nicht erforderlich.

~ Gießen, den 19. Januar 1925.

Kreisamt Gießen. I. D.: Or. H e h.

Bekanntmachung.

Das Verzeichnis über die in der Zeit vom 15. Dezember 1924 bis zum 15. Januar 1925 auf dem Fundbureau als^ ge­funden und verloren gemeldeten Gegenstände liegt vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf die Dauer von einer Woche aus dem Polizeiamt, Weidengasse Rr. 5. Zimmer 3, zur Einsicht offen.

Gießen, den 16. Januar 1925.

Polizeiamt Gießen. Büchler.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

In der Gemeinde Steinfurth ist die Maul- und Klauen­seuche erloschen.

~3n Donhausen ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

In der Gemeinde Rendel ist die Maul- und Klauenseuche

ausgebrochen.

Sie Maul- und Klauenseuche in Eudorf (Kreis Alsfeld) ist erloschen, der Sperrbezirk Eudorf ist aufgehoben Ort und Ge- marlung Eudorf werden wegen der Seuche m Affeld zum Be­obachtungsgebiet erklärt. Ort und Gemarkung Elbenrod scheiden aus dem Beobachtungsgebiet aus.

£0Uig Marcus von Gießen wurde als Vorstandsmitglied für die Israelitische Religionsgemeinde gewählt und verpflichtet.

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