Ausgabe 
30.10.1923
 
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2

192.

192

den

(Unterschrift.)

D u. E

in Milliarden Mark

2.

3.

3,9

3,6

3,3

3,0

3,1

2,9

2,7

2,5

: Welcker.

5

Druck der Brühl'jchen Universitäts-Buch, und Stemüruckerei. R. Lauge, «Biegen.

der Stufe II

der Stufe III

875 Millionen Mark, 1050 Millio en Mark.

1079 000 000 Mk.

706 000 000 Mk.

374 030 000 Mk.

208 000 000 Mk.

8,4

4,9

7,8

4,6

7,2

4,3

9,8

5,9

9,1

5,5

6,6

4,0

8,4

5,1

den Orten der Ortsklaffen für männliche Personen: a) über 21 Jahre b) unter 21 Jahren für weibliche Personen:

a) über 21 Jahre

b) unter 21 Jahren als Familienzuschläge für:

a) den Ehegatten b) die Kinder und fonstige unter»

stützungsberechtigteAngehörige

in

1.

Die Wegvergütung wird von dem gleichen Zeitpunkt an auf Millionen Mark für das Kilometer festgesetzt.

Gießen, den 20. Oktober 1923.

Kreisschulamt Gießen. I. D.: Hemmerde.

10,5

6,3

Betr.: Reifekostenverordnung.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Dom 15. Oktober 1923 ab beträgt das volle Tagegeld für die Beamten

3m Besitz der anzeigepflichtigen Firma waren an eigenen und fremden Beständen auf eigenen u. fremden Lagern vorhanden:

Die. Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben wird versichert.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Höchstsätze der Erwerbslosenfürsorge; hier: im unbesetzten Gebiet.

Die Höchstsätze der Erwerbslosenunterstützung betragen in der

Woche vom 22. bis zum 27. Oktober 1923 wochenrägkich

Destandsanzeige über Brotgetreide- und Mehlbestände nach Maßgabe der Verordnung vom 23. Oktober 1923

Betr: Die Verordnung über die Aufbringung der Mittel für die Erwerbslosenfürsorge, vom 13. Oktober 1923.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir lenken Ihre Aufmerksamkeit auf oben bezeichnete, in Ar.98, Teil I, des Deichsgesehblatts veröffentlichte Derordnung des Deichs­arbeitsministers und empfehlen Ihnen, sich mit den neuen Borschrif­ten vertraut zu machen. Die Inkraftsetzung der Verordnung wird nach Erklärung der Deichsregierung unter allen Umständen zu dem vorgesehenen Termin 1. Aovember lfd. Is. erfolgen. Die Ausführungsbestimmungen des Deichsarbeitsministers werden Ihnen im Laufe dieser Woche zugehen. Die Verordnung ist in Ar. 248 der Darmstädter Zeitung vom 23. Oktober 1923 erschienen.

Gießen, den 25. Oktober 1923.

'___________Kreisamt Gießen. I. V.: S chmid t.________

Bekanntmachung.

Betr.: Schlachtscheingebühren.

Die Schlachtscheingebühren tverden für die Zeit vom 22. bis

für den Monat (Name des Anzeigepflichtigen)

A B

Betr.: Fürsorge für Ausgewiesene; hier: Beschaffung von Klei- dungs- und Wäschestücken.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Aach einem Dundschreiben der Hessischen Landessürforgestelle für Flüchtlinge in Darmstadt ist bei Anträgen auf Bewikkigung von Geldmitteln zur Beschaffung von Kleidungs- und Wäsche­stücken folgendermaßen zu verfahren:

1. Es muß der Aachweis erbracht werden,

a) daß der Antragsteller sämtliche Kleidungs- und Wäschestücke in dem besetzten Gebiet zurücklassen mußte,

b) welche Kleidungs- und Wäschestücke der Antragsteller zur Zeit im Besitz hat,

c) ob der Antragsteller als Unterstützung seinen derzeitigen Tariflohn oder Ersatz der Unkosten für -Unterbringung im Gasthaus und ein Taschengeld oder Erwerbslosenunter­stützung erhält,

d) welche Unterstützungssätze der Antragsteller bisher bezogen hat.

2. Abschrift eines Fragebogens ist, soweit nicht bereits früher geschehen, mit dem Anträge einzureichen.

3. Die Anträge sind bei dem Fürsorgeausschuß für Ausgewie- fene, Landesfürsorgestelle für Flüchtlinge, Darmstadt, Alexanderstraße 22, einzureichen; die Sitzungen des Für­sorgeausschusses finden jeden Freitag nachmittag um 3 Uhr statt.

Wir empfehlen Ihnen, hiernach- zu verfahren und etwaige Interessenten entsprechend zu bedeuten.

Gießen, den 23. Oktober 1923.

Kreisamt Gießen. I. V.: Or. H e ß.

Gießen, den 29. Oktober 1923.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.

Aeben der Strafe kann auf Einziehung der Waren, die der- schwiegen worden sind, erkannt werden, auch wenn sie dem Aus­kunftspflichtigen nicht gehören.

D a r m st a d t, den 23. Oktober 1923.

Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft: Daab.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, die Gemeinderechner alsbald hiervon in Kenntnis zu setzen.

Gießen, den 25. Oktober 1923.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Welcker.

Unter Zugrundelegung der am 25. d. Mts. veröffentlichten Indexzahl 3045 Millionen berechnet sich für den Monat Oktober 1923 der Wert der Sachbezüge (Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung) aus 3 349 500 030 Mk. täglich.

Dom Gesamtwert der Sachbezüge entfallen:

auf volle Verpflegung 90 Proz.,

auf Wohnung, Heizung und Beleuchtung 10 Prvz.

Dom Gesamtwert der Verpflegung entfallen auf das

erste Frühstück 10 Proz.,

zweite Frühstück 10 Proz.,

Mittagessen 40 Proz.,

Vesperbrot 10 Proz., . Abendessen 30 Proz.

Der Wert anderer Sachbezüge wird von Fall zu Fall fest­gesetzt. Abweichungen von obigen Festsetzungen in besonderen Fäl­len bleiben Vorbehalten.

Gießen, den 25. Oktober 1923.

Kreisamt Gießen (Dersicherungsamt). I. V.: Dr, H e ß.

Bekanntmachung.

Betr.: Festsetzung des Wertes der Sachbezüge aus Grund der Deichsversicherungsorünung und des Angestelltenversiche- rungsgefetzes. ___________________________

Betr.: Wie oben.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Vorstehende Verordnungen sind alsbald zur allgemeinen Kennt­nis zu bringen. . , r ... .,

Die in Betracht kommenden Personen haben dre ihnen obliegen­den Destandsanzeigen rechtzeitig der Landesversorgungsstelle ein­zureichen. Die nötigen Formulare gehen Ihnen zur Weiterleitung art die Anzeigepflichtigen von hier aus zu.

Gießen, den 26. Oktober 1923.

Kreisamt Gießen. I.D.: vr. Braun. _____

Bekanntmachnug.

Betr.: Die Fleischbeschaugebühren.

Das Ministerium des Innern hat die im Amtsverkundigungs- blatt Ar 61 vom 14. August 1923 abgedruckten Gebühren für die Zeit vom 2 2. bis 2 8. Oktober d. Is., auf den dreiund­achtzighundertfachen Betrag erhöht (also 50 000 mal 8300 -- 415 000 000 Mk. ufto.).

Gießen, den 25. Oktober 1923.

Kreisamt Gießen. I. D.: W elcker.

28. Oktober 1923

für ein Stück Großvieh auf für ein Schwein auf für ein Stück Kleinvieh auf für ein Sauglamm auf erhöht.

Gießen, den 25. Oktober 1923.

Kreisamt Gießen. 3. V.

Getreide:

Mehl:

Weizen dz

Roggen dz

Gerste dz

Weizen­mehl dz

Roggen- meljl dz

Misch- mehl dz

Bestände nach der letzten

Meldung........

1

Zugänge im Laufe des Monats........

Zusammen........

Abgänge im Laufe des Monats........

Somit Bestände am Mo­natsletzten ..................................192

Hiervon waren:

a) Eigentum der an­zeigepflichtigen Firma........................

b) fremdes Eigentum, und zwar.....