Bekanntmachung.
Betr.: Straßensperrung.
> Die unternr 12. März d. Js. angeordnete Sperre des Sand- kauterweges zwischen der Fabrikeinfahrt der Firma Georg Philipp Gail und dem Schiffenberger Weg wird hiermit nach Beendigung der Chaussierungsarbeiten aufgehoben.
Gießen, den 18. Juni 1923.
_______ Polizeiamt Gießen, J.P.:'Schmidt.______
Dienstnachrichtcn des Äreisamtes.
Heinrich Büppel von Obbornhofen wurde zum provisorischen Feldschützen für die Gemeinde Obbornhofen ernannt und von dem Kreisamt Gießen verpflichtet. X
Dem Landespferdezuchtverein für Hessen wird an Stelle der seitherigen alljährlichen Pferdemarktlotterien (Darmstadt, Beerfelden, Grotz-Llmstadt, Gießen und Alsfeld) die Veranstaltung einer Pferdemarkt-Sammellotterie (Geldlotterie) für 1923 gestattet. Es dürfen 30 000 Lose zu je 200 Mk. (einschließlich Lotteriesteuer) .ausgegeben werden. Ziehungstermin: 29. August 1923 und 25. Oktober 1923 in Darmstadt. Wegen Lleberwachung des Ziehungsgeschäfts veranlaßt das Kreisamt Darmstadt das Erforderliche. Der Vertrieb der Lose ist in Hessen gestattet. Während der Hauptvertriebszeit der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Klassenlotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet.
Karl Schäfer von Utphe wurde zum Rechner für die Gemeinde ältphe ernannt und vom Kreisamt verpflichtet.
In der Gemeinde Dortelweil (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Bekttttutmachung.
Betr.: Feldbereinigung Eberstadt,' hier: die Auflösung.
Ich bringe hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß nach Been- digrnig sämtlicher Feldbereinigungsarbeiten und des Kassenwesens durch Entschließung des Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, vom 11. Juni 1923 zu Ar. M. A. W. L. 13 407, die Vollzugslommission für die obige Feldbereinigung aufgelöst ist.
Friedberg, den 16. Juni 1923.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär.
Ä. e b q l, Regierungs-Assessor.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Kesselbach: hier: die Auflösung.
Rachdem das Feldbereinigungsverfahren in der Gemarkung Kesselbach beendet und auch das Kassenwesen abgeschlossen ist, wurde durch Entschließung Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, vom 5. Juni 1923 zu Ar. M. A. W. L. 13 024, auf Grund von Artikel 14 Ziffer 14, und Artikel 54 des Feldbereinigungsgesetzes vom 28. September 1887 in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1906, die Vollzugskommission aufgelöst.
Friedberg, den 8. Juni 1923.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär.
Hebel, Regierungs-Assessor.
Druck der Brühl'schen Unwersitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Biegen.


