■ AmtsveMMgungMM
für die Prsvmziaidikeitiöii Äberheffe» und für das Kreisamt Eichen.
\ ■ Erscheint Dienstag und Freitag. Nur durch die Poft zu beziehen.
Nr. 74 28. September 1823
Jnhalts-Uebersicht: Erhöhung des Urkundenflempels. —'Gebühren für amtstieräcztliche Dienstverrichtungen. — Ausschreiben. — Jahresbericht der Gewerbeaufsichtsbeamten. — Sozial- und Kleinrentnerunterstützung. — Höchstpreise für Mehl und Brot. — Hauptkörungen im Jahre 1923 im Körbezirk Grünberg. — Aufkauf von Butter und Käse. — Fleischbeschaugebühren. — Schlachtscheingebühren. — Unterstützung von Arbeitslosen, die sich außerhalb des besetzten Gebietes aufhalten. — Erwerbslosenfürforge. — Viehzählung. — Viehmarkt in Langsdorf. — Dienstnachrichten. — Feldbereinigung in Beltershain. >
Verordnung
über die weitete Erhöhung des Urkundenstempels.
Dom 15. September 1923.
Auf Grund des Artikels 9 des Gesetzes über die Erhöhung des .Urkundenstempels vom 3. Januar 1923 (Aeg.-Bl. S. 2) und Vollmacht des Finanzausschusses des Landtags (Sitzung vom 10. Ajugust l. Js.)-wird hiermit verordnet, was folgt:
‘ § 1. Die Vorschriften unter b)—m) in Art. 1 Abs. 1 des vorbezeichneten Gesetzes — geändert durch § 1 der Verordnung vom 18. August 192$ (Aeg.-Bl. S. 264) — werden durch folgende ersetzt: >
b) im übrigen, mit Ausnahme der nachstehend besonders ge- nannten Tarifflellen, auf das 350 OOOfache;
c) für die Tarifstelle 10, Automaten und Musikwerke, auf das ■ 30 000fache:
d) für die Tarisstellen 17, Beglaubigungen, und 28, Eingabestempel, aus das 30 OOOfache;
c) für die Tarisstelle 35 V 8, Erlaubnis zum Betrieb eurer Wirtschaft, auf das 60 OOOfache;
f) für die Tarisstelle 35 VI 2, Genehmigung zur Anlegung von Dampfkesseln usw., auf das 1 500 OOOfache;
g) für die Tarifstellen 38, Gewerbeschein, und 90, Wandergewerbeschein, auf das 100 OOOfache:
h) für die Tarifstelle 43a, Jagd- und Fischereipacht, auf das lOsache;
i) für die Tarifstelle 47a, Kraftfahrzeuge: Ziffer 3 und 4 bezüglich Kraftwagen, auf das 2 000 OOOfache, im übrigen bezüglich der Tarifstelle 47a, auf das 1 OOO OOOfache;
k) für die Tarisstellen 53, Luxuswagen, und 9, Reitpferde, auf das 60 OOOfache;
1) für die Tarifstelle 57, Pässe, mit Ausschluß von D 3, auf das 30 OOOfache;
m) für die Tarisstelle 86, Derwaltungsstrasbescheide, auf das 600fache. ' ,
§ 2. Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Darmstadt, den 15. September 1923.
, Hessisches Ministerium der Finanzen.
________.__I. B.: Schüfe r._____________
Bekamltmachttttg,"
die Gebühren für amtstierärztliche Dienflverrichtungen betr. Vom 17. September 1923.
.Die in der Bekanntmachung vom 6. Juni 1923 (Reg.-Blatt S. 156) festgesetzten Gebühren für amtstierärztliche Dienstverrichtungen werden mit Wirkung vom 1. Oktober 1923a 6 auf das Fünfzehnhundertfache erhöht.
Die Bekanntmachung vom 6. September 1923 ist von diesem Tage ab ausgehoben.
Darmstadt, den 17. September 1923.
Hessisches Ministerium des Innern.
______________________3. D.: Spa m e r._____________________
Arisschreiberr.
Bet r.: Diebstahl zum Nachteil des Wilhelm Weil I. in Geiß- Nidda.'
3in der Nacht vom 5. zum 6. ds. Mts. wurde aus dem Stall des Wilhelm Weil I. eine braune, mittelschwere Stute, sowie ein dem Gustav Bopp gehöriges Break gestohlen. In bringendem Verdacht stehen zwei Zigeuner, die. einer größeren Bande angehören.
Bei Wiedrrbringung wird Durch die Bestohlenen hohe Belohnung in Naturalien gewährt.
Gießen, den 25. September 1923.
__Kreisamt Gießen. 3. V.: He m meri) e,__ Betr.: Die Jahresberichte der Gewerbeaussichtsbeamten für 1923.
An das Polizetamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die für den diesjährigen Jahresbericht der Gewerbeaussichtsbeamten erforderlichen Erhebungen sollen in gleicher Weise wie in den Vorjahren, und ztvar derart vorgenommen werden, daß für jeden Gewerbebetrieb von dem Gewerbeunternehmer selbst ein besonderer Fragebogen und zwar n ach dem Stand am 1. L> k- t o b e r 1 9 2 3 ausgefüllt wird.
Zu diesem Zwecke werden Ihnen demnächst Verzeichnisse der in Ihrem Dienstbezirk befindlichen und der Aussicht der Gewerbeaufsichtsämter unterliegenden Betriebe mit der erforderlichen Anzahl Fragebogen nebst Uebersicht unmittelbar übersandt werden.
3m übrigen verweisen wir Sie ausdrücklich auf unsere Dekannt- machung vom 18. September 1922 — A B.Dl. Ar. 102 vom 29. September 1922 — mit dem Anfügen, daß die dort verzeichneten weiteren Anordnungen auch für die Erhebungen dieses Berichtsjahres sinngemäß anzuwenden sind, mit der Maßgabe, daß das gesanite Material s p ä t e st e n s bis z u in 15. Oktober 1 923 uns vorzulegen ist.
Wir verweisen im übrigen aus unsere Bekanntmachung vom 6. ds. Mts. — A.D.Bt. Nr. 71 vom 18. ds. Mts.
Gießen, den 24. September 1923.
__Kreisamt Gießen. 3. D: Dr, Heß.__ Betr.: Sozial- und Kleinrentnerunterstützung.
An die Bürgermeistereien der Landgetneinden des Kreises.
Die Indexzahl zur Berechnung der Unterstützungen in der ersten Oktoberhälfte beträgt 28 000 000. (Dgl. unsere Übergedruckte Ber- sügung vom 6. September d. Js. betreffend Sozialrentnerfürsorge.)
Gießen, den 27. September 1923.
_____________Kreisamt Gießen. 3. D: Dr, Heß._____________
Bekattttlmachnnss.
B e t r.: Höchstpreise für Mehl und Brot.
Mit Wirkung vom 1. Oktober d. Js. werden für die Landgemeinden des Kreises Gießen die Derkaufspreise für Mehl und Brot an die Verbraucher wie folgt festgesetzt:
1. f ü r M e h l:
Weizenbrotmehl 5 000 000 Akk. für daö Pfund ausschl.
Roggcnmehl 4 700 000 Mk. Verpackung
Gerstenmehl 5 000000 Akk.
2. für Brot:
für den 4-Pfd.-Laib 16 500 000 Mk.
für den 2-Pfd.-Laib 8 250 000 Mk.
Das Derkaufsgewicht des Brotes muß noch 24 Stunden nach seiner Fertigstellung vorhanden sein.
Das vom Koliimunalverband gelieferte Mehl darf nur gegen Brotmarken abgegeben werden.
Zuwiderhandlungen sind nach § 49 des Aeichsgesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 17. Juli v. Js. (A.G.Bi. S. 549 ff.) strafbar.
Gießen, den 27. September 1923.
Kreisamt Gießen. 3.25.: Dr. Brau n.
Betantttinachrittg.
Betr.: Die Hauptkörungen im Jahre 1923 im Körbezirk Grünberg.
Die Hauptkörungen der Gemeinde-Bullen, -Eber, -Ziegen- und -Schafböcke für 1923 finden in folgender Reihenfolge statt:
I. Mittwoch, den 26. September, 9 Uhr vormittags in Grünberg, 11 Uhr in Stangenrod, 1 Uhr nachmittags in Stockhausen, 3 Uhr in Weickartshain.
tt. Donnerstag, den 27. September, 9>,<_• Uhr vormittags in Lauter, 11 Uhr in Queckborn, 1 Uhr nachmittags in Ettingshausen, 3 Uhr in Münster.
III. Samstag, den 29. September, 9>/- Uhr vormittags in Röthges, 111,2 Uhr in Villingen, l1/» Uhr nachmittags in Nvnnen- roth, 31/2 Uhr in Ober-Bessingen, 5 Uhr in Nieder-Bessingen.
IV. Dienstag, den 2. Oktober, 9'/2 Uhr vormittags in Göbelnrod, 11 Uhr in Saasen, 12 '/s Uhr nachmittags in Lindenstruth, 2 Uhr in Hattenrod, 4 Uhr in Harbach.
V. Mittwoch, den 3. Oktober, 913 Uhr vormittags in Lumda, 11 Uhr vormittags in Weitershain, 1 Uhr nachmittags in Rüddings- hiausen, 3 Uhr in Odenhausen, 4 Uhr in Geilshausen.
VI. Freitag, den 5. Oktober, 10 Uhr vormittags in Kessel- buch, 11,Uhx in Londorf, 12w Uhr nachmittags in Ullendorf a. d. Lda., 2 Uhr in Climbach, 4 Uhr in Treis a. d. Lda.
VII. Samstag, den 6. Oktober, 10 Uhr vormittags in Allertshausen, 111/2 Uhr in Beuern, 1 Uhr nachmittags in Bersrod, 2 Uhr in Winnerod, 3‘/s Uhr in Reinhards Hain, 4'/2 Uhr in Beltershain.
Die Zeit der Ankunft der Körkoinmission in den einzelnen Orten kann nur annähernd angegeben werde». Die Bürgermeiste-


