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Bekanntmachung.

Detr.: Errichtung einer Sattler- und Lapezierer-Zwangsinnung für die Stadt und den Kreis Gießen.

Nachdem die Genehmigung der vorgelegten Satzung erfolgt ist, werden die Sattler- und Tapezierermeister zu einer Versamm­lung auf Freitag, den 31. August 1923, vormittags 10 Ahr, in den Sitzungssaal des Regierungsgebäudes eingeladen zwecks Er­richtung der Innung und Wahl des .Jnnungsvorstandes und der Inhaber der übrigen Jnnungsämter,

Gießen, den 17. August 1923.

Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Auf vorstehende Bekanntmachung wollen Sie die in Ihrer Gemeinde wohnenden Sattler- und Lapezierermeister Hinweisen.

Gießen, den 17. August 1923.

____________Kreisamt Gießen. I. B.: Weicker.____________ Betr.: Erwerbslosensürsvrge.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen darauf aufmerksam, daß

1. die Nachweisung über die Ausgaben der unterstützenden Erwerbslosensürsorge für den Monat August bis spätestens zum 3. September d. Is.;

2. die Nachweisung über die Zahl der Erwerbslosen (blaue Karte)

a) nach dem Stand vom 1. September bis spätestens zum 5. September d. Is.;

b) nach dem Stand vom 15. September bis spätestens zum 18. September d. Is.

an uns einzusenden ist. Fehlbericht ist nicht erforderlich.

Gießen, den 27. August 1923.

_______________Kreisamt Gießen. I. B.: S ch m i d t.__ r*.............."Bcmlttttmnchilrlg.

Detr.: Erhöhung der.Erwerbslosenunterstützung.

Die Höchstsätze der Erwerbslosenunterstützung betragen in der Woche vom 15. bis 21. August 1923 wvchentäglich:

in den Orten

1. für männliche Personen A B

a) über 21 Jahre, sofern sie nicht

iin Haushalt eines anderen Mk. Mk.

"leben 650000 610000 570000 530000

b) über 21 Jahre, sofern sie in dem

Haushalt eines anderen leben 540000

c) unter 21 Jahren 390000

2. für weibliche Personen

a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben 540000

b) über 21 Jahre, fofcrn sie in dem

Haushalt eines anderen leben 440000 410000 380000 350000

c) unter 21 Jahren 300000 280000 260000 240000 3. als Familienzufchläge für:

a) den Ehegatten 230000 210000 190000 170000

b) die Kinder und sonstige unter«

stühungsberechtigte Angehörige 190000 170000 150000 130000 Gießen, den 22. August 1923.

_________Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Krüge r._________

Bckamrtmachimg.

Detr.: Durchschnittssätze in der produktiven Erwerbslosensürsorge.

Die Durchschnittssätze, die bei der Berechnung von Förderun­gen der produktiven Erwerbslosenfürsorge in Betracht kommen, betragen vom 6. August 1923 ab:

Für Orte der Ortsklasien A B CD und E

144 000 134 000 124 000 114 000 Gießen, den 22. August 1923.

__________Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Krüger._________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Beltershain; hier: Kostenausschlag.

3n der Zeit vom 27. August btö einschließlich 3. September 1923 liegt auf dem Amtszimmer Hess. Bürgermeisterei Belters­hain

der Beschluß vom 8. August 1923 in Abschrift nebst Kosten- ausfchlag

zur Einsicht der ^Beteiligten offen. \

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des, Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Beltershain schriftlich nnd mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 14. August 1923.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär.

Dr. Andres, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Beir.: Feldbereinigung Atlendorf a. d. Lda.; hier: Arbeiten des 111. Abschnitts.

3n der Zeit vom 23. August bis einschl. 6. September 1923 liegen im Rathaus zu Atlendorf a. d. Lda. die Arbeiten des 111. Abschnitts zur Einsicht der Beteiligten offen.

Es sind dies:

1. 24 Zuteilungskarten, aus denen auch die Bewertung der Zuschnitte aus Nachbargemarkungen sowie die Donitäts- erhöhungen zu ersehen sind,

2. 5 Bände Gütergeschosse,

3. 1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse,

4. 2 Bände Zuteilungsverzeichnis,

5. 1 Band Obstbaumabschätzungen,

6. 1 Band Obstbaumgeschosse,

7. das Verzeichnis der Aenderungen des Wegs- und Graben- nehes,

8. der allgemeine Melivrationsplan,

9. Abschrift des Komm.-Beschlusses vom 16. August 1923.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst: Freitag, den 7. September 1 923, vor­mittags von 11 big 12 Uhr statt, wozu ich die Beteilig­ten unter der Androhung einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet an Ort und Stelle Mittwoch, den 29. August 1923, und soweit erforderlich, die folgenden Tage statt.

Zusammenkunft hierzu vor dem Rathaus, vormittags 11 Uhr. Beginn der gütlichen Verhandlungen am 11. September 1923. Friedberg, den 11. August 1923.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär.

U e b e l, Regierungs-Assessor.

Bcknttiltmachttug.

Unter Hinweis auf unsere frühere Bekanntmachung betref­fend Einteilung der Stadt Gießen in 3 Polizei-Reviere bringen wir zur allgemeinen Kenntnis, daß den Revieren von jetzt ab die unmittelbare Erledigung der nachfolgenden Angelegenheiten über­tragen ist:

1. Die Reviere sind zuständig zur Beglaubigung von Unter­schriften, soweit dafür eine Stempelgebühr nicht zu bezahlen ist. Das sind beispielsweise die Unterschriften auf Rentenquittungen jeder Art.

2. Die Reviere stellen Bescheinigungen jeglicher Art aus und beglaubigen solche Bescheinigungen, die nicht stempelpslichtig sind, z. B. Lebensbescheinigungen für die Sozialrentner, Be­scheinigungen über den Personenstand für die Versorgungs­ämter oder zur Erlangung von Renten, Kinderbeihilfe, Frauenzulage und dergl., Bescheinigungen zur Erlangung von Schüler- und Arbeiterfahrkarten.

3. Die Reviere nehmen Anträge entgegen auf Erteilung von Wandergewerbescheinen, Legitimationskarten, Hausier­erlaubnis- und Fischereikarten und erteilen Auskunft über alle dabei in Betracht kommenden Fragen.

Im Interesse des Publikums ist es gelegen, namentlich um unnötige Laufereien, Zeit und Aerger zu sparen, sich in all den vorgenannten Angelegenheiten von jetzt an unmittelbar an das zuständige Wohnrevier zu wenden, ein Vorspre- di e n bei dem Polizeiaint i st zwecklos.

SaS gilt insbesondere für alle in Betracht kommenden Renten­empfänger, deren Quittungen zu bestimmten Zeiten beglaubigt wer­den müssen.

Die Ausstellung von Pässen, Ausweiskarten, Leumundszeug­nissen und Aufenthaltsbescheinigungen zu Heiratszwecken erfolgt auf dem Polizeiamt (Weidengasse).

Gießen, den 22. August 1923.

______Polizeiamt Gießen. Fehr, v. Gemmingen.________ Infolge der eingetretenen Zahlungsmittelknappheit gibt die Stadt Wetzlar nach Anhörung der Industrie- und Handelskreise, mit Genehmigung des Reichs-Finanzministers, städtisches Notgeld (Gutscheine) aus.

Es kommen zur Ausgabe:

Scheine im Werte von 500 000 Mk.

Scheine im Werte von 1 000 000 Alk.

Scheine im Werte von 2 000 000 Mk.

Mit der Ausgabe ist bereits begonnen. Die örtlichen Banken haben sich bereit erklärt, das Geld in Zahlung zu nehmen. Die Handelsgeschäfte müssen diese Gutscheine in Zahlung nehmen, da die Ausgabe des Geldes durch Sicherheit bei der Reichsbank ga­rantiert und dem Neichsgelde gleichzustellen ist.

Wetzlar, den 15. August 1923.

Der Bürgermeister: gez. Dr, K ü h n.

der Ortsklassen C D u. E

Mk. Mk.

500000 460000 420000

360000 330000 300000

500000 460000 420000

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch, und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.