Ausgabe 
27.11.1923
 
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338 000 000 000 Mk.

Kreisamt Sieben. 2. V.: Welcker.

B

D u. E

1.

Milliarden Mark

2.

3.

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Druck der Lrühl'jchen Unwersiläts-Buch. und Llemüruckereu R. Lauge, Eretzra.

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Mk. Mk. Mk. Mk.

130 dürfen

für männliche Perfonen:

a) über 21 Jahre ... . J ; .

b) unter 21 Jahren . . . .

für weibliche Personen:

a) über 21 Jahre......

b) unter 21 Jahren . . . .

als Familienzuschläge für: .

a) den Ehegatten

b) die Kinder und sonstige unter-

120 insgesamt

25. November 1923

für ein S.ück Großvieh auf

für ein Schwein auf

für ein Stück Kleinvieh auf

für ein Sauglamm usw. auf erhöht.

Gießen, den 21. November 1923.

Bekanntmachung.

Betr.: Schweinerotlauf in Gießen.

Bei Schweinen in den Gehöf.en der Herren Zutt. Marburger Straße 56, Schäfer, Hammstraßs und der Landwirtin Anna Tropp, Nodheimer Straße 6, ist der Ausbruch won Schweinerotlauf fest­gestellt worden.

Die Sperrmaßregeln sind angeordnet.

G i e h e n, den 21. November 1923.

Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.

Betr.: Tagegelder und Reisekosten der Ortsvorstandsstersonen, der Kirchenporstandspersonen und der Kirchenrechner.

An die Bürgermeistereien, die Schulvorstände und die

Gießen, den 21. November 1923.

. Kreisamt und Kreisschulamt Gießenr S. V.: H e m m e r d e.

Betr.: Lehrgänge für Lehrer an Fortbildungsschulen.

Au die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Arm 1. Dezember ab werden an der Hochschule zu Gießen für Lehrer an Fortbildungsschulen Lehrgänge in Staatsbürger­kunde und Volkswirtschaftslehre abgehalten. Die Vorlesungen fin­den Samstags von IO1/.! älhr beginnend am 1. Dezember im älirirersi.ätsgebäude, Zimmer 33, statt, und werden sich vor­aussichtlich auf etwa 10 Wochen erstrecken. "

Wir empfehlen Ihnen, die Lehrer auf die Veranstaltung auf­merksam zu machen. Eines besonderen LIrlaubs bedarf es für Teil­nehmer nicht. Mitteilung über die Teilnahme und Angabe darüber, wie die Vertretung geregelt ist, genügt. Neisekostenzuschuß oder Tagegeld kann mit Rücksicht auf die finanzielle Lage des Staats nicht gewährt werden.

Gießen, den 26. November 1923.

I Kreisschulamt Gießen. I. V.: Hemm erde.

Bckauutmuchttng.

Betr.: Die Höchstsätze der Erwerbslosenfürsorge.

MMÄ IJIfR

3. November 1923) enthaltenen Vorschriften über die Gebühren- . festsehung werden dahin geändert:

1.. 8 13 erhält folgende Fassung:

Für die Erteilung der Erlaubnis nach § 10 ist eine Gebühr in Höhe von zwei Goldmark zugunsten der die Erlaubnis ertei- 1 lenden Stelle zu entrichten. Bei der Berechnung des Reichsmark­betrages ist der am Tage vor der Entscheidung auf den Antrag .' amckich notierte Berliner Mickelkurs für Auszahlung Aeuyork zu­grunde zu legen. . ' , >

2. Nach § 15 wird folgender § 15 a- eingeschaltet:

Für die Entscheidungen der Landesversorgungsstelle und des Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft in der Beschwerdeinstanz (§ 15) ist eine Gebühr in Höhe von zwei bis drei Goldmark zu . entrichten. Bei der Berechnung des Reichsmarchetrages ist der am ' Tage vor der Entscheidung auf den Antrag amtlich notierte Ber­liner Mittelkurs für Auszahlung Neuyork zugrunde zu legen. Die Gebühr ist im Falle der Entscheidung durch die Landesversor­gungsstelle zu deren Gunsten, im Falle der En.scheidung durch das Ministerium für, Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Er­nährung und Landwirtschaft, zugunsten der Staatskasse zu ver­einnahmen.

3. § 23 erhält folgende Fassung:

Für die Erteilung der Erlaubnis nach, § 20 ist eine Gebühr in Höhe von einer bis zwanzig Goldmark zu entrichten. Bei der Berechnung des Reichsmartbelrages ist der am Tage vor der Ent­scheidung auf den Antrag amtlich notierte Berliner Mittelkurs für Auszahlung Neuyork zugrunde zu legen.

III.

Die Verordnung tritt mit ihrer Verkündigung in der Darm­städter Zejtung in Kraft. Für Anträge, die bereits eingereicht, jedoch noch nicht entschieden sind, ist die neue Gebührenregelung maßgebend.

Darmstadt, den 16. November 1923.

Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft.

Raab,

' Bekanntmachung.

Betr.: Die Schlachtscheingebühren. e '

Die Schlachtscheingebühren werden für die Zeit vom 19. bis

cb. und kath. Kirchenvorstände des Kreises. Das volle TagegeldJbeträgt ab 12. November 1923:

Stufe I , 340 003 000 000

Stofe II ' 430 003 000 000

Sjufe III 520 003 C00 000

Das Kilometergeld 3 600 030 000

Betr.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, die Gemeinderechner alsbald hiervon in Kenntnis zu sehen.

Gießen, den 21. November 1923.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.

stühungsberechtigteÄngehöriqe

Die Familienzuschläge (vorstehende Nr. 3) die Haup.unterstühung nicht übersteigen.

Bisher gezahlte Vorschüsse sind in Abzug zu bringen.

Die selbständigen Llnterstützungen, die mehrere in einem gemeinschaf.lichen Hausstande lebende Familienmitglieder erhal­ten, dürfen in ihrer Summe das Doppelte der älnterstühung (vgl. hierzu § 6 Abf. 4 der Reichsverordnung über Erwerbslosenfür- sorge) nicht übersteigen, die dem höchst unterstützten Mitglied für seine Person zusteht. Der Vorstand der Familie gilt im Sinne dieser Bestimmung als ihr Mitglied.

Gießen, den 26. November 1923.

Die Höchstsätze der Erwerbslosenunterftühung betragen in der Woche vom 19. bis 24. November 1 923 wochemäglich in den Orten der Ortsklassen * "

Kreisamt ^Gießen. I. V.: Schmidt.

Dicnstuachrichtcu des jircisamteS.

Sn Eschenrod und Wingershausen (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

A in . 780 . 470

Bekanntmachung.

Betr.: Ausbruch der Schafräude in Geilshausen.

Die Schafräude in Geilshausen ist erloschen und die Sperre aufgehoben.

Gießen, den 24. November 1923.

____________Kreisamt Gießen. 2. D.: Weicker.____________

Betr.: Konferenzen der Lehrer.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die Herbstkonferenzen der Lehrer des Kreises finden statt:

1. für den Bezirk Grünberg: Freitag, den 30. November,

9Hst älhr im Schulhause zu Grünberg,

2. für den Bezirk. Lich-Hungen: Samstag, den 1. Dezember,

9 Uhr int Schulhause zu Hungen,

3. für den Bezirk Giehen-Lanü II: Montag, den 3. Dezember, 8> älhr im Kreisamt zu Gießen (Sitzungssaal).

Wir empfehlen Ihnen, die Lehrer alsbald zu verständigen.

1 Gießen, den 23. November 1923.

Kreisschulamt Gießen. I. D.: H e m m e r & e.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Fleischbeschaugebühren.

Das Ministerium des Innern hat die im Amtsverkündigungs- blatt Nr. 61 vom 14. August 1923 abgedruckten Gebühren für die Zeit vom 19. bis2 5. November 1923 auf den 2 6 0 0 0 0 0- fachen Betrag erhöht (also 50000 mal 2600000'130 Mil­liarden usw.).'

Gießen, den 21. November 1923.-

*___________Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.___________.

Bekanntmachung.

Betr.: Diehmarkt in Hungen.

Es wird genehmigt für Montag, den 3. Dezentber 1923, die Abhaltung eines Viehmarktes zu Hungen unter folgenden Bedin­gungen. Es darf nur aufgetrieben werden:

.1. Vieh aus Zuchtbeständen der Kreise Gießen, Büdingen, Friedberg und Schotten. Durch tUrsPrungszeugnisse, auf denen die Ortspolizeibehörden ausdrücklich bestätigen, daß die Tiere ans der eigenen Zucht desjenigen stammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen. Tiere, die aus Sperr- und Beobachtungsgebieten dieser. Kreise stammen, sind aus­geschlossen.

2. Vieh von Händlern, das nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht hat. Nachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes.

3. Das Vieh der Händler ist auf einem, von. dem Teile des Marktplatzes, aüf dem die Züchter ihr Material auftreiben, ge­trennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen.

4. Die älniersuchung des Antriebes hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, daß bei allenfallsigen Be­anstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert wer- . den können, ohne den Marktplatz zu berühren.

5. Der Auftrieb darf nur in der Zeit von 910 älhr vormit­tags stattfinden. (§ 47 der Bundesrats-Ausführungsbestimmun­gen, zum RVG.) -

Gießen, den 24. November 1923.

Kreisamt Gießen. 2. V.: W elcker.

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