338 000 000 000 Mk.
Kreisamt Sieben. 2. V.: Welcker.
B
D u. E
1.
Milliarden Mark
2.
3.
200
190
180
170
150
140
Druck der Lrühl'jchen Unwersiläts-Buch. und Llemüruckereu R. Lauge, Eretzra.
540
320
680
410
Mk. Ml. Mk.
620
360
730
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340
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383
221 000 000 000
117 000 000 000
65 000 000 000
Mk. Mk. Mk. Mk.
130 dürfen
für männliche Perfonen:
a) über 21 Jahre ... . J ; .
b) unter 21 Jahren . . . .
für weibliche Personen:
a) über 21 Jahre......
b) unter 21 Jahren . . . .
als Familienzuschläge für: .
a) den Ehegatten
b) die Kinder und sonstige unter-
120 insgesamt
25. November 1923
für ein S.ück Großvieh auf
für ein Schwein auf
für ein Stück Kleinvieh auf
für ein Sauglamm usw. auf erhöht.
Gießen, den 21. November 1923.
Bekanntmachung.
Betr.: Schweinerotlauf in Gießen.
Bei Schweinen in den Gehöf.en der Herren Zutt. Marburger Straße 56, Schäfer, Hammstraßs und der Landwirtin Anna Tropp, Nodheimer Straße 6, ist der Ausbruch won Schweinerotlauf festgestellt worden.
Die Sperrmaßregeln sind angeordnet.
G i e h e n, den 21. November 1923.
Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.
Betr.: Tagegelder und Reisekosten der Ortsvorstandsstersonen, der Kirchenporstandspersonen und der Kirchenrechner.
An die Bürgermeistereien, die Schulvorstände und die
Gießen, den 21. November 1923.
. Kreisamt und Kreisschulamt Gießenr S. V.: H e m m e r d e.
Betr.: Lehrgänge für Lehrer an Fortbildungsschulen.
Au die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Arm 1. Dezember ab werden an der Hochschule zu Gießen für Lehrer an Fortbildungsschulen Lehrgänge in Staatsbürgerkunde und Volkswirtschaftslehre abgehalten. Die Vorlesungen finden Samstags von IO1/.! älhr — beginnend am 1. Dezember — im älirirersi.ätsgebäude, Zimmer 33, statt, und werden sich voraussichtlich auf etwa 10 Wochen erstrecken. "
Wir empfehlen Ihnen, die Lehrer auf die Veranstaltung aufmerksam zu machen. Eines besonderen LIrlaubs bedarf es für Teilnehmer nicht. Mitteilung über die Teilnahme und Angabe darüber, wie die Vertretung geregelt ist, genügt. Neisekostenzuschuß oder Tagegeld kann mit Rücksicht auf die finanzielle Lage des Staats nicht gewährt werden.
Gießen, den 26. November 1923.
I Kreisschulamt Gießen. I. V.: Hemm erde.
Bckauutmuchttng.
Betr.: Die Höchstsätze der Erwerbslosenfürsorge.
MMÄ IJIfR
3. November 1923) enthaltenen Vorschriften über die Gebühren- . festsehung werden dahin geändert:
1.. 8 13 erhält folgende Fassung:
Für die Erteilung der Erlaubnis nach § 10 ist eine Gebühr in Höhe von zwei Goldmark zugunsten der die Erlaubnis ertei- 1 lenden Stelle zu entrichten. Bei der Berechnung des Reichsmarkbetrages ist der am Tage vor der Entscheidung auf den Antrag .' amckich notierte Berliner Mickelkurs für Auszahlung Aeuyork zugrunde zu legen. • . ' , >
2. Nach § 15 wird folgender § 15 a- eingeschaltet:
Für die Entscheidungen der Landesversorgungsstelle und des Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft in der Beschwerdeinstanz (§ 15) ist eine Gebühr in Höhe von zwei bis drei Goldmark zu . entrichten. Bei der Berechnung des Reichsmarchetrages ist der am ' Tage vor der Entscheidung auf den Antrag amtlich notierte Berliner Mittelkurs für Auszahlung Neuyork zugrunde zu legen. Die Gebühr ist im Falle der Entscheidung durch die Landesversorgungsstelle zu deren Gunsten, im Falle der En.scheidung durch das Ministerium für, Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, zugunsten der Staatskasse zu vereinnahmen.
3. § 23 erhält folgende Fassung:
Für die Erteilung der Erlaubnis nach, § 20 ist eine Gebühr in Höhe von einer bis zwanzig Goldmark zu entrichten. Bei der Berechnung des Reichsmartbelrages ist der am Tage vor der Entscheidung auf den Antrag amtlich notierte Berliner Mittelkurs für Auszahlung Neuyork zugrunde zu legen.
III.
Die Verordnung tritt mit ihrer Verkündigung in der Darmstädter Zejtung in Kraft. Für Anträge, die bereits eingereicht, jedoch noch nicht entschieden sind, ist die neue Gebührenregelung maßgebend.
Darmstadt, den 16. November 1923.
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft.
Raab,
' Bekanntmachung.
Betr.: Die Schlachtscheingebühren. e '
Die Schlachtscheingebühren werden für die Zeit vom 19. bis
cb. und kath. Kirchenvorstände des Kreises. Das volle TagegeldJbeträgt ab 12. November 1923:
Stufe I , 340 003 000 000
Stofe II ' 430 003 000 000
Sjufe III 520 003 C00 000
Das Kilometergeld 3 600 030 000
Betr.: Wie oben.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, die Gemeinderechner alsbald hiervon in Kenntnis zu sehen.
Gießen, den 21. November 1923.
Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.
stühungsberechtigteÄngehöriqe
Die Familienzuschläge (vorstehende Nr. 3) die Haup.unterstühung nicht übersteigen.
Bisher gezahlte Vorschüsse sind in Abzug zu bringen.
Die selbständigen Llnterstützungen, die mehrere in einem gemeinschaf.lichen Hausstande lebende Familienmitglieder erhalten, dürfen in ihrer Summe das Doppelte der älnterstühung (vgl. hierzu § 6 Abf. 4 der Reichsverordnung über Erwerbslosenfür- sorge) nicht übersteigen, die dem höchst unterstützten Mitglied für seine Person zusteht. Der Vorstand der Familie gilt im Sinne dieser Bestimmung als ihr Mitglied.
Gießen, den 26. November 1923.
Die Höchstsätze der Erwerbslosenunterftühung betragen in der Woche vom 19. bis 24. November 1 923 wochemäglich in den Orten der Ortsklassen * "
Kreisamt ^Gießen. I. V.: Schmidt.
Dicnstuachrichtcu des jircisamteS.
Sn Eschenrod und Wingershausen (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
A in . 780 . 470
Bekanntmachung.
Betr.: Ausbruch der Schafräude in Geilshausen.
Die Schafräude in Geilshausen ist erloschen und die Sperre aufgehoben.
Gießen, den 24. November 1923.
____________Kreisamt Gießen. 2. D.: Weicker.____________
Betr.: Konferenzen der Lehrer.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die Herbstkonferenzen der Lehrer des Kreises finden statt:
1. für den Bezirk Grünberg: Freitag, den 30. November,
9Hst älhr im Schulhause zu Grünberg,
2. für den Bezirk. Lich-Hungen: Samstag, den 1. Dezember,
9 Uhr int Schulhause zu Hungen,
3. für den Bezirk Giehen-Lanü II: Montag, den 3. Dezember, 8>/ü älhr im Kreisamt zu Gießen (Sitzungssaal).
Wir empfehlen Ihnen, die Lehrer alsbald zu verständigen.
1 Gießen, den 23. November 1923.
Kreisschulamt Gießen. I. D.: H e m m e r & e.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Fleischbeschaugebühren.
Das Ministerium des Innern hat die im Amtsverkündigungs- blatt Nr. 61 vom 14. August 1923 abgedruckten Gebühren für die Zeit vom 19. bis2 5. November 1923 auf den 2 6 0 0 0 0 0- fachen Betrag erhöht (also 50000 mal 2600000 —'130 Milliarden usw.).'
Gießen, den 21. November 1923.- •
*___________Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.___________.
Bekanntmachung.
Betr.: Diehmarkt in Hungen.
Es wird genehmigt für Montag, den 3. Dezentber 1923, die Abhaltung eines Viehmarktes zu Hungen unter folgenden Bedingungen. Es darf nur aufgetrieben werden:
.1. Vieh aus Zuchtbeständen der Kreise Gießen, Büdingen, Friedberg und Schotten. Durch tUrsPrungszeugnisse, auf denen die Ortspolizeibehörden ausdrücklich bestätigen, daß die Tiere ans der eigenen Zucht desjenigen stammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen. Tiere, die aus Sperr- und Beobachtungsgebieten dieser. Kreise stammen, sind ausgeschlossen.
2. Vieh von Händlern, das nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht hat. Nachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes.
3. Das Vieh der Händler ist auf einem, von. dem Teile des Marktplatzes, aüf dem die Züchter ihr Material auftreiben, getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen.
■ 4. Die älniersuchung des Antriebes hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, daß bei allenfallsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert wer- . den können, ohne den Marktplatz zu berühren.
5. Der Auftrieb darf nur in der Zeit von 9—10 älhr vormittags stattfinden. (§ 47 der Bundesrats-Ausführungsbestimmungen, zum RVG.) -
Gießen, den 24. November 1923.
Kreisamt Gießen. 2. V.: W elcker.
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