Ausgabe 
27.7.1923
 
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AilüsverkimdigungMatt

für die Provinzialdirektioil Gberheffe» und für das Kreisamt Gießen.

Erscheint Dienstag und Freitag. 'Hut durch die Post zu beziehen.

Nr. 56_______________________________27. Juli________________ 1923

Jnhalts-Aebersicht: A^ckerpreise. Gebühren der Schornsteinfeger. Durchschnittssätze in der produktiven Erwerbslosenfürsorge. Höchstpreise für Mehl und Brot. Dienstnachrichten. Feldbereinigungen Watzenborn-Steinberg und Treis a. d. Lda.

Bekanntmachung,

betr. Zuckerpreise.

Mit Rücksicht auf die ab 10. Juli b. Js. seitens der Zucker­fabriken für bessere Zuckersorten erhöhten Sortenaufschläge wird der Kleinverkaufspreis für den Junizucker, und zwar für folgende Sorten, erhöht:

Grießraffinade und Puderzucker auf 4200 Mk. für das Pfund, Würfelzucker.......auf 4700 Mk. für das Pfund.

Der Preis für'Kristallzucker bleibt mit 3560 Mk. für das Pfund bestehen.

Für die Monate Mai und Juni werden auf den Kopf der Bevölkerung 3 Pfund Zucker ausgegeben,, worunter je 1 Pfund Einmachzucker enthalten ist. Besonderer Einmachzucker wird nicht ausgegeben.

D a r m st a d t, den 20. Juli 1923.

Hessische Landesverforgungsstelle.

I. B.: M o r n e w e g.

Bekanntmachung,

die Gebühren der Schornsteinfeger betreffend. Bom 16. Juli 1923.

Auf Grund des § 43 der Schornsteinfegerordnung vom 4. März 1921 (Reg.-Bl. S. 41) haben wir unter Aufhebung der in unserer Bekanntmachung vom 9. Juli 1923 zugebilligtenTeuerungszuschläge mit Wirkung vom 1 6. I u l i 1 9 2 3 ab die Gebühren der Schorn­steinfeger neu festgesetzt. Sie betragen nunmehr einschl. Teuerungs­zuschlag von diesem Tage an:

1. für die Kehrbezirke der Städte Darmstadt, Mainz, Offenbach und Gießen das 3521fache,

2. für die übrigen Kehrbezirke des Landes das 4401fache der Grundgebührensätze der Bekanntmachung, die Gebühren der Schornsteinfeger betreffend, vom 8. Mai 1922 (Reg.-Dlatt 0.111).

Die von den Zahlungspflichtigen jeweils zu erhebenden Ge­samtgebührenbeiträge können auf volle 1 0 0 M k. nach oben aufge­rundet werden.

Im übrigen behält es bei der Bestimmung.unter II, Abs. 3 unserer vorgenannten Bekanntmachung vom 8. Mai 1922 sein Be­wenden.

Darmstadt, den 16. Juli 1923.

Hessisches Ministerium des Innern.

_____________I. B.: Dr, Reitz._______________________

Bekanntmachung.

Betr.: Durchschnittssätze in der produktiven Erwerbslosenfürsorge.

Die Durchschnittssätze, die bei der Berechnung von Förderun­gen der produktiven Erwerbslosenfürsorge in Betracht kommen, betragen ab 25. Juni 1923

für die Ortsklassen A 13 CD und E

14 200 13 200 12 300 11300 Gießen, den 24. Juli 1923.

____________Polizeiamt Gießen. I. B.: Schmidt.___________

Bekanntmachung.

Betr.: Höchstpreise für Mehl und Brot.

Mit Rücksicht auf die Erhöhung der Abgabepreise von feiten der Reichsgetreidestelle, sowie die weitere Steigerung der Frachten, Kohlenpreise und allen anderen Unkosten hat der Kreisausschuß des Kreises Gießen für die Landgemeinden des Kreises mit Wir­kung vom 1. August d. Js. ab die Mehl- und Brotpreise wie folgt festgesetzt:

1. für Meh l:

Weizenbrotmehl 2860 Mk. für das Pfund.

Roggenmehl 2520 Mk. für das Pfund.

Gerstenmehl 2860 Mk. für das Pfund.

2. für Brot:

für den'4-Pfund-Laib 9300 Mk.

für den 2-Pfund-Laib 4650 Mk.

Das Derkaufsgewicht des Brotes muß noch 24 Stunden nach feiner Fertigstellung vorhanden sein.

Das vom Kominunalverband gelieferte Mehl darf nur ge­gen Brotmarken abgegeben werden.

Zuwiderhandlungen sind nach § 49 des Reichsgesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 17. Juli v. Js. (R.G.Bl. S. 549 ff.) strafbar.

Gießen, den 24. Juli 1923.

Kreisamt Gießen. F. B.: Dr. Braun.

Dieustnachrichteu dcs Llrcisamtes.

Karl Weisel aus Birklar wurde zum Polizeidiener für die Gemeinde Birklar ernannt und verpflichtet.

Der Weißbinder Heinrich Rabenau aus Langsdorf wurde zum Polizeidiener für die Gemeinde Langsdorf ernannt und verpflichtet. _______________________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Watzenborn-Steinberg: hier: Kosten­ausschlag.

In der Zeit vom 24. bis einschl. 30. Juli 1923 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Watzenborn-Steinberg

der Beschluß der Bvllzugskommissivn vom 12. Juli 1923, Ziffer 2, über Erhebung eines weiteren Kostenausschlags von 10 000 Mk. pro Morgen

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 16. Juli 1923.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär.

Dr. Andre s, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Treis a. d. Lda.; hier: Gütergeschoß mit Zuheilungsplan und topographisches Guterverzeichnis.

In der Zeit vom 25. Juli bis einschließlich 7. August 1923 liegen auf der Bürgermeisterei Treis a. d. Lda.

das Gütergeschoß sowie das topographische Güterverzeichnis, enthaltend die Ordnung der Rechtsverhältnisse, zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen gegen die Ordnung der Rechtsverhältnisse, so­weit sie in den früheren Offenlegungsaktcn noch nicht enthalten war, sind während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei schrift­lich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 8. Juli 1923.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär.

S ch n i t t s p a h n, Regierungsrat.

Druck der Brühl'fchen Umversitäts-Buch- und Steindruckerei. 9t Lange, Bietzen.