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Detr.: Erwerbslosenfürsorge: Hier: Dachweisung für den Monat April 1923.

An di« Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Anter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 25 Oktober 1920 Amtsverkündigungsblatt Ar. 155 vom 28 Oktober 1923 sehen wir der Einsendung der Aachweisung bis spätestens 3. Mai 1 9 2 3 entgegen.

Gleichzeitig wollen Sie mit dieser Aachwei­sung Oie Zahl der Erwerbslosen in Ihrer Ge­meinde, undzwarnachfvlgendemMu st erangeben

Vollerw

männ­liche

erbslose

weib­liche

Zuschlagsemp- fäng. (Familien­angehörige der in den Spälten 1 u. 2 aufgeführten Vollerwerbslos.)

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en 20. April 192 eisamt Gießen.

3.

Z. V.:

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Bckantttmnchuttg.

Detr.: Wahl der Versicherungsvertreter als V:isitzer del Ver­sicherungsamts beim Kreisamt Gießen.

Aachdem das im Amtsverkündigungsblast Ar. 24 dem 23 März 1923 veröffentlichte Wahlergebnis bei unterzeichne em Wahlleiter innerhalb der zulässigen Frist nicht angefochten worden ist, gelten als endgültig gewählt:

l. Arbeitgebervertreter:

1. Kreiling, Georg, Bürgermeister, Hruchüheim.

2. Auhn, Balthasar, Zimmermeister. Lollar.

3. Weiß, Audolph, Pächter, Hof-Graß.

4. Bergen, Gustav, Direktor, Heuchelheim.

5. Horn, Philipp IV.. Bürgermeister und Landwi t Annerod

6. Horst, Heinrich, Dureauchef, Bergwerk Anterhof.

H. Versichertenvertreter:

1. Aittmann, Wilhelm, Lagerhalter, Lollar, beschäftigt beim Konsumverein Gießen un) Umgegend.

2. Rohrbach, HeinrichVIII., Schlosser, Lollar, beschäftigt bei der Main--Weser-Hütte in Lollar.

3. Werner, Heinrich, Gärtner, Aeuhof, beschäftigt bi Oeko- nomierat Müller, Aeuhof bei Leihgestern.

4. Dern, Wilhelm II., Maurerpolier, Langgöns, beschäftig! bei Martin Abermann in Gießen.

5. Schachner. Karl I., Bergmann, Lang-Göns, beschäftigt bei Grube Adler.

6. Rinn, Karl III., Schreiner, Heuchelheim, beschäftigt bei der Firma Rinn & Cloos A. ©., Heuchelheim.

Als Ersatzmänner kommen tn Betracht:

I. Arbertgebervertreter.

1. Ehleder, Arthur, Kaufmann, Lollar.

2. Zimmer, Ferdinand, Kaufmann, Lich.

3. Kutscher, Emst, Schlossermeister, Lollar.

4. Brückmann, Heinrich, Gutspächter, Aeuhof bei Leihgestern.

5. Lang, Karl, Landwirt, Wieseck.

6. Föhr, Wilhelm, Direktor, Mainzlar.

II. Versichertenvertreter:

. 1 .^WMLö^H.Wtich.^JKLgnei>^8ich,, beschäftigt bei Georg Schieferstein in Lich.

2. Krug, Heinrich. Ofenarbeiier. Treis (L^a). beschäftigt bei der Firma Scheidhauer & Giessing in Mainzlar.

3. Dörr, Albert, Maurer, G''rhen-D.iseck, beschäftigt bei der Bauhütte G. m. b. H., Gießen.

' 4. Münch. Johannes I, Feldschutz, Harbach, beschäftigt bei dec Gemeinde Harbach.

5. Schmidt, Heinrich III, Bergmann, Lauter, beschäftigt bei der Gewerkschaft Louise.

6. Schleenbecker, Adolf, Lage'a''beistr, Heuchelheim, beschäftigt bei der Firma Rinn & Cloos A. ©., Heuchelheim.

© ießen, den 25. März 1923.

Der Wahlleiter: Dr. Heß, Regierungsrat.

Detr.: Die Kirchen- und Stiftungsvoranschläge für 1923 und 1923/25.

Dienstnachrichtcn des Kreisamtes.

Der 1. Mai in Hessen.

Das Gesamtministerium hat beschlossen: Allen Lehrerinnen und Lehrern im Volksstaate Hessen, die den 1. Mai feiern wollen, ist auf Ersuchen Urlaub zu erteilen. Das gleiche gilt für alle Schüler und Schülerinnen. Wo die Durchführung dieser Anordnung tech­nische Schwierigkeiten Hervorrufen sollte, sind dieSchulleiter ermäch­tigt, die Schule für den Tag zu schließen.

Für Beamte, Angestellte und Arbeiter des Staates gilt ana­log das im Absatz 1 -Sah 1 Gesagte, soweit es die geordnete Fortfühmng der Staatsbetriebe gestattet.

*

2n Hof-Engelthal bei Altenstadt ist die Maul- und Klauen- zseuche ausgebrochen. Die Gemarkungen Engelthal und Oppelshausen wurden als Sperrgebiet erklärt. Als Beobachtungsgebiet kommen die Gemeinden Oberau und Höchst a. d. A. in Betracht.

Beknittttmachnng.

Betr.: Durchführung des § 35 der Gewerbeordnung.

Der Beginn eines selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes ist nach § 14 Abs, 1 der Gewerbeordnung bei der zu­ständigen Bürgermeisterei anzuzeigen. Eine weitere An­zeige bei der zuständigen Behörde (nach Einver­ständniserklärung des Kreisam s ist dies für die Stadt Gießen mit Schiffenberg das. P o l i z e i a m t) haben gemäß § 35 21 Bf. VII ©. O. diejenigen Gewerbetreibenden zu erstatten, welche den Betrieb eines der in 8 35 G. O. aufgeführten Gewerbe beginnen.

Es sind dies folgende Gewerbe:

Tan'-. Turu-, Schwimmunterricht,Dadeanstaltenbetrieb Vogel­handel, Trödelhandel, Dynamit- u d Sprengstoffhandel Lose- und Lotteriehandel, _ gewerbsmäßige Besorgung fremder Aechtsange- legenbeiten, Auskunfteien, Viehverstallung, Viehhandel Hande! mit ländlichen Grundstücken, De rmick. lang sagen kuren für Immobilien- Verträge. Darlehen und Heiraten, Auktionatoren, Drogenhandel, Kleinhandel mit Bier, Bauunternehmer.

Insoweit Gewerbetreibende eines dieser in § 35 G. O. ge­nannten Gewerbe bisher schon betreiben und der ihnen an sich ob­liegenden Anzeigepflicht nach § 35 G. O. Abs. VII nicht nach­gekommen sind, mag es dabei sein Bewenden haben.

Wir machen jedoch darauf aufmerksam, daß wir in künftigen Fällen des Beginns eines der in § 35 G. O. genannten Getverbe auf Erstattung der vorgeschrie^eneu Auz üze bestehen müssen.

Wir empfehlen daher denjenigen, welche eines der genannten Gewerbe von nun ab zu beginnen beabsichtigen, in ihrem eigenen Interesse, die gemäß 8 35 G. O erforderliche Anzeige bei dem zuständigen Polizeirevier zu erstatten, an­dernfalls sie sich strafbar machen.

Gießen, den 18. April 1923.

-Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.

Bekanntmachung.

Detr.: Polizeiverordnung betr. Reinigung der Straßen und Bürgersteige und die Abfuhr des Hausmülls in der Stadt Gießen.

Die Polizeiverordnung obiaen Betreffs ist nicht am 1. Hanuar ds. Hs., sondern am 15. April ds. Hs. in Kraft getreten.

Gießen, den 26. April 1923.

________Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.________

Bekanntmachung.

Detr.: Räude in Gießen.

Bei einem Pferde des Landwirts Pfeiffer dahier Rod- heirner Straße Ar. 50. ist der Ausbruch der Räude festgestellt worden. Die Epen maßregeln sind angeordnet.

Gießen, den 23. 2lvril 1923.

________Polizeiamt Gießen. Frhr, v. Gemmingen.________

Bckanntmachnng,

Zn der Zeit vom 28. März 1923 bis '15. April 1923 wurden in hiesiger Stadt ,

gefunden: 2 Broschen, 1 Haarreif, mehrere Schlüssel und

Schlüsselbunde, mehrere Geldbewäge, 2 Damengür'el, 1 Arm­band, innrere Geldtaschen und Ha idbeutel. 1 Füstfederhalter 1 Patronengurt vo r ei em Maschinengewehr, 2 Portemonnaies^ 1 Regenschirm. 1 Halskette:

verloren: 1 goldene Dame^a ^mbandubr. 1 braunle^ew-e Ak'eir- mappe mit Inhalt, 1 grauer Damenhandschuh, 1 hellbrauner Damenhandschuh, 1'f ausendmarkschein, 1 Kartosfelhacke 1 silberne Handtasche mit Inhalt.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belie­ben ihre 2lusprüche alsbald bei uns gellend zu machen.

Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem W^chen'ag von 1112 Uhr vo mittags und 4-5 LIhr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde. Zimmer Ar. 1, erfolgen.

Gießen, den 21. April 1923.

Polrzeiamt Gießen. Frhr. v. © e m m i n gen.

Druck der Lrühl'schen Universitäts-Buch- und Stemöruckerci. R. Hangt, Gießen.

An die Kirchen- und StiftungSborstände des Kreises.

Bezugnehmend auf unser Ausschreiben vom 5. Februar d. Hs. Amtsverk.-Bl. 2ir. 13 vom 13. Februar 1923 erinnern wir die Rückständigen wiederholt an umgehende Einsendung des Berichts, daß die Voranschläge an die Dekanate abgegangen sind.

Gießen, den 25. April 1923.

Kreisamt Gießen. I.V.: Welcker.