Binnen zwei Wochen sind die Listen dem obengenannten Kommissar einzusenden.
Gießen, den 20. Februar 1923.
Kreisamt Giessen. I. 03.: Weicker.
Bekanntmachung.
Detr.: Maul- und Klauenseuche. .
Die Gemarkung Watzenborn-Steinberg wird aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden.
Gießen, den 20. Februar 1923.
____________Kreisamt Gießen. 3.03.: Welcker.
Druck der Brähllchen Universtläts-Buch. und Steindruckerei. R. Hange, Biehen.
Betr.: Errichtung einer Mechaniker-Zwangsinnung.
An die Herren Mechaniker für Fahrräder, Motorfahrzeuge, Aäh-, Schreib- und Sprechmaschinen der Stadt und des Kreises Gießen.
3n Gemäßheit dös' Statuts Ihrer Zwangsinnung wird hiermit eine Mitgliederversammlung auf Mittwoch, den 7. März l. Js., nachmittags 4 Ähr, in den Sitzungssaal des Regierungsgebäudes dahrer, Landgraf-Philipp-Platz Ar. 3, einberufen.
Tagesordnung: Wahl des Borstandes.
Gießen, den 21. Februar 1923.
Kreisamt Gießen. 3. B.: Welcker.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Sie wollen sämtliche Mechaniker für Fahrräder, Motorfahr- zeuge,. Aäh-, Schreib- und Sprechmaschinen in 3hren Gemeinden auf die Mittwoch, den 7. März I. Js., nachmittags 4 Ähr, im des Degierungsgebäudes dahier, Landgraf-Philipp- Platz Ar. 3, einberufenen Mitgliederversammlung der Zwangs- innung besonders aufmerksam machen
Gießen, den 21. Februar 1923.
Kreisamt Gießen. 3. D.: Welcker.
Bekauutmachung.
Detr.: Maul- und Klauenseuche.
Die Gemarkung Großen-Linden wird aus dem Deobachtungs- gebiet ausgeschieden.
Gießen, den 20. Februar 1923.
_____________Kreisamt Gießen. 3. 03.: Welcker.
Bekautttmachung.
Obetr.: Feldbereinigung Holzheim: hier: die Berschleifung des gebrannten Duchenwegs.
3n der Zeit vom 23. Februar bis einschließlich 9. März 1923 liegen auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Holzheim
a) Abschrift des Kommissionsbeschlusses, Ziff. 2 vom 13 Februar b) Pro,eit und Kostenvoranschlag vom 12. Februar 1923 zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses wahrend der Offenlegungszeit schriftlich und mit Gründen versehen bet- der Bürgermeisterei Holzheim einzureichen
Friedberg, den 18. Februar 1923.
Der Hess. Feldbereinigungskommissär. Or. Jan n, Aegierungsrat,
Bekanntmachung.
. 3" der -Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1923 wurden
in hiesiger Stadt
gefunden: 1 Kneifer mit Etui, 1 grauer Hasenpelz 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Damenhandtasche mit Inhalt' 1 gestrick- , DEenhanüschuh, 1 Portemonnaie mit Inhalt 1 Haar- bfed, 2000 Mark, 2 Pelzquasten, eine Kette von einem Last- toagen, 1 Paar Pulswärmer, 1 Brosche, 1 Handleiterwagen
. 1 Sportmütze, 2 Kneifer, 1 Ährkette mit Anhängsel, 1 Damen^ gurtet, 1 Ring, 1 Hundertmarkschein, 1 Brille 1 Zollstock 1 Geldtäschchen mit 3nhalk, 10 Latten von einem Rolladen' 1 Funfhundertmarkschein, 1 Regenschirm, 1 gelber Haarpfeil' 1 weißes Taschentuch, 1 Deutel, 3600 Rkk., 1 schwarzer Filz- Hut, 1 größere Anzahl Schlüssel: 6 ° 8
ber loten: 1 goldene Halskette mit Anhängsel (Herz), 1 schwarzer Schulterkragen, 1 weißer Deutel mit Häkelzeug, 1 silb. Anhänger mit blauem Stein, 1 grüner Schal mit 2 grauen Quer- streifen, 1 schwarzlederne Handtasche mit Mäppchen, 1 schwarze Drieftasche mit 3nhalk, 5000 Mk. in einer Lohntüte 1 Stickereiarbeit mit Garn, Schere und Fingerhut, 1 Paar 'alte Hosenträger, 1 Sack mit 2 kleinen Säcken, 1 Tausendmarkschein, ein brauner Seefuchsmuff, 1 grauer Damenfilzhut, 1 Kinderh'and- schuh mit 2 grauroten Rändern, 1 Drieftasche mit 3nhalt (Jagdwaffenpässe und Personalausweis), 1 Pelz, 1 braune Brieftasche mit 3nhalt, 1 schwarzes Geldtäschchen mit Inhalt drei Schlüssel am Ring, 1 wollene Decke mit 2 schwarzen' und 1 weißen Streifen, und ein österreichischer Militärmantel.
Die Empfangsberechtigten belieben ihre Ansprüche alsbald bei a^tenb zu machen. Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an ledern Wochentage von 10 bis 12 Ähr vormittags und 3 bis 5 Ähr nachmittags, Zimmer 3, erfolgen.
Gießen, den 3. Februar 1923.
_____________Polizeiamt Gießen. 3. 03,: Dr. Heß
steinfegermeister, soweit sie keine Gesellen oder Lehrlinge bekbäf» tigen nur den halben Teuerungszuschlag erheben dürfen ist au - gehoben worden dagegen bleibt es dabei, daß neben den Gebühren bie gesetzliche Ämsatzstener nicht besonders in Rechnung gestellt werden darf, da sie bei Festsetzung der Gebühren bereits berücksichtigt ist.
Gießen, den 22. Februar 1923;
Kreisamt Gießen. 3. 03.: Dr. Heß.
Detr.: Feuerlöschwesen Kreis Gießen. ~ -----------
Au die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises
‘2B^\ne^1%nJBe8U9 auf unsere Bekanntmachung vom 18 Ja- nuar 1923 - 31. 03 Dl. Ar. 12 vom 9. Februar 1923 - uuö weisen auch Darauf hm, daß für die Beurteilung einer Feuerwehr insbesondere folgende Gesichtspunkte maßgebend sind:
1. Wasserversorgung, 3nstandhaltung der Hydranten und der sonstigen Wasserentnahmestellen.
2. Reinhaltung und Ordnung im Spritzen- und Leiterhaus
3. Instand-und Reinhaltung der Geräte innerlich und äußerlich.
4. Instandhaltung der Ausrüstungsgegenstände
5. Pflege der Schläuche: Reinhaltung. Ausbesserung und Aufbewahrung derselben.
6. Ausbildung der Mannschaft.
Wir empfehlen, dem Kommandanten und dem Spritzenmeister hiervon Kenntnis zu geben.
Sim zu vermeiden, daß bei Bränden usw. Schläuche vertauscht werden oder abhanden kommen, empfehlen wir ferner dringend jede Schlauchlänge möglichst an beiden Enden mit dem Rainen der Gemeinde versehen zu lassen.
Gießen, den 17. Februar 1923.
____________Kreisamt Gießen. 3. B.: Dr, Heß.
Cßetr.: Jahrbuch des Dereins für das Deutschtum im Ausland.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Nachstehenden Auszug aus einer Verfügung des Landesamts für das Dildungswesen teilen wir 3hnen zur Kenntnisnahme und mit dem Empfehlen mit, die Bestrebungen des Dereins für das Deutschtum im Ausland nach Kräften zu fördern.
Wir sind bereit, Bestellungen auf das Jahrbuch weiterzugeben und sehen bis 1. März Ihrem etwaigen Bericht darüber entgegen, wieviel Stück Sie zu bestellen wünschen. An Orten mit einer höheren Schule empfiehlt es sich, sich über gemeinsamen Bezug zu verständigen.
Gießen, 13. Februar 1923.
Kreisschulamt Gießen. I. 03.: Hemmerde.
Hessisches--
Landesamt für das Bildungswesen.
„ Darmstadt, den 7. Februar 1923.
Zu Ar. L. B. 33043/22.
Be t r.: Jahrbuch des Vereins für das Deutschtum im Ausland.
Eine hessische Schulgruppe des Vereins für' das Deutschtum im Ausland hat sich mit der Bitte an uns gewandt, einer Anregung des Westfälischen Philologentages zu folgen und den abgehenden Schülern, zusammen mit der Aeichsverfassung, auch eine Darstellung des Auslandsdeutschtums auszuhändigen.
Wenn wir auch diesem Gedanken grundsätzlich zustimmen, so wird z. Zt. doch nicht an seine Verwirklichung zu denken fein Wohl aber ist es möglich, daß die einzelnen Lehranstalten von sich aus alles tun, was in Verfolg dieser Anregung geschehen kann. Zu diesem Zweck erscheint es geboten, daß an jeder größeren Schule das Jahrbuch des Vereins für das Deutschtum im Ausland in mindestens einem Stück für die Hand der Lehrer und zur Verwertung des Inhaltes im Änterricht vorhanden ist. Wenn es darüber hinaus möglich fein sollte, das Jahrbuch in größerer Zahl zu erwerben und zu verteilen, ohne daß staatliche Mittel dafür aufzuwenden sind, so wäre dies nur zu begrüßen. Der Preis des Jahrbuches, das von der Geschäftsstelle des Vereins für das Deutschtum im Ausland, Berlin W 62, Kurfürstenstraße 105, zu beziehen ist, beträgt nur 20 Mk. Es umfaßt etwa 200 Seiten ünd kann als eine gufammenfaffenbe Studie über die Schicksale und Entwickelung des Auslanddeutschtums feit dem Weltkrieg be- trachtet werden.__________I. D,: Ä rstad t.______________
/ / Bekanntmachung.
// / Detr.: Errichtung einer Maler- und Weißbinderzwangsinnung 1/1 für die Stadt und den Kreis Gießen.
V i Von Handwerkern, die dem Maler- und Weißbindergewerbe 4 angehören, ist Antrag auf Errichtung einer Zwangsinnung für den I I Bezirk der Stadt und des Kreises Gießen gestellt worden. Zur l | Ermittlung der Mehrheit der beteiligten Handwerker wird Re-
I serendar Kling als Kommissar bestellt.
Gießen, den 20. Februar 1923.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Sie wollen alle in Ihrer Gemeinde als Maler und Weißbinder ober als eines von beiden Gewerben tätigen selbständigen Handwerker in einem Bericht aufführen und sie darüber hören, ob sie für oder gegen die Errichtung einer Zwangsinnung sind.


