Ausgabe 
26.6.1923
 
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Betr.: Erhöhung des Einzugs-, Einkaufs- und Feuereimergeldes für Ortsbürger, sowie der Allmendauflagen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Das Ministerium des Innern hat uns ermächtigt, einer Er­höhung des Einzugs-, Einkaufs- und Feuereimergeldes für Orts­bürger, sowie der Allmendauslagen bis zuin 2000fachen des Vor- kriegsbetrags zuzustimmen, sofern bei der Offenlegung des gefaßten Gemeinderatsbeschlusses kein Widerspruch aus der Gemeinde her­aus gegen die beabsichtigte Erhöhung erhoben worden ist. Bei Er­höhungen über das 2000sache des Vorkriegsbetrages, sowie in den Fällen, in denen bei der Offenlegung des Gemeinderatsbeschlusses Widerspruch erhoben worden ist, ist die Genehmigung des Mim- steriums des Innern erforderlich, die durch uns einzuholen ist. Bei Vorlage von Anträgen auf Erhöhung des Einzugs-, Einkaufs­oder Feuereimergeldes ist deshalb von Ihnen zu berichten, ob Widerspruch erhoben worden ist und von welchem Zeitpunkt ab die Erhöhung in Kraft treten soll. Ferner ist bei Vorlage von An­trägen auf Erhöhung des Einkaufsgeldes nachzuweisen, daß der Wert der einem Ortsbürger durchschnittlich jährlich zukvmmenden Nutzung im Sinne des Artikels 12 des Gesetzes, disGemeindenutzun- gen der Ortsbürger betreffend vom 21. Juni 1852, nach dem Mittel­wert des laufenden und des vergangenen Jahres berechnet wor­den ist.

älnsere Verfügungen vom 29. November 1922 Amtsverkün­digungsblatt Nr. 121 und vom 21. Dezember 1922 Amts­verkündigungsblatt Nr. 1 von 1923 werden hierdurch auf­gehoben.

Gießen, den 15. Juni 1923.

Kreisamt Gießen. 2. V.: H e m m e r d e.

Bekanntmachung.

Betr.: Berechnung der ersparten Erwerbslosenunterstützung bei der produktiven Erwerbslosenfürsorge.

Ab 18. Juni 1923 betragen die Durchschnittssätze, die bei der Berechnung des Förderungssatzes der produktiven Erwerbslosen- fürsorge in Betracht kommen:

für die Ortsklassen A B CD und E

11900 11100 10300 9500 Mk.

Gießen, den 25. Juni 1923.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.

Will .im ........ |

j Bckanntmachnng.

I'-B e t v.: Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung.

| Nach den Beschlüssen des Neichsrats und der Reichsregierung i gelten für die Erwerbslosanunterstühung v o in 18. I u n i I 9 2 3 a b

folgende Höchstsätze:

in den Orten der Ortsklassen

1. für männliche Personen

A

B

C 1) u. E

a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben.........

7500

7000

6500 6000 Mk.

b) über 21 Jahre, sofern sie in dem Haushalt eines anderen leben

6600

6150

5700 5250

c) unter 21 Jahren.....

4600

4300

4000 3700

2. für weibliche Personen

a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben.........

6600

6150

5700 5250

b) über 21 Jahre, sofern sie in dem Haushalt eines anderen leben

5500

5150

4800 4450

c) unter 21 Jahren.....

4100

3850

3600 3350

3. als Fannlienzuschläge für:

a) den Ehegatten......

2800

2600

2400 2200

L b) die Kinder und sonstige unter- stützungsberechtigteAngehörige

2200

2050

1900 1750

; Gießen, den 25. Juni 1923.

------- Kreisamt Gießen. 2.

V.: Schmidt.

Dicustunchrichten vcs Kreisamtes.

Max Tippmann zu Gießen, Neustadt 8, wurde als Jagd­aufseher des Pächters August Heupel zu Lich für die Jagd­reviere Atlendorf a. d. Lda. und Climbach verpflichtet.

In Ober-Mörlen (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In Kaich en ist die Maul- und Klauenseuche erloschen._____

Belantttmachimg.

Betr.: Verdacht des Schweinerotlaufs in Gießen.

Der in dem Landwirtschaftlichen Institut der Liniversität in der Marburger Straße dahier festgestellte Verdacht des Schweine- rotlauss ist unbegründet.

Die angeordneten Sperrmaßregeln werden aufgehoben.

Gießen, den 19. Juni 1923.

Polizeiamt Gießen. 2. V.: Schmidt.

Druck der Brüht scheu Universitäts-Buch. und Stemüruckerei. R. Lauge, Gießen.