2
Betr.: Erhöhung des Einzugs-, Einkaufs- und Feuereimergeldes für Ortsbürger, sowie der Allmendauflagen.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Das Ministerium des Innern hat uns ermächtigt, einer Erhöhung des Einzugs-, Einkaufs- und Feuereimergeldes für Ortsbürger, sowie der Allmendauslagen bis zuin 2000fachen des Vor- kriegsbetrags zuzustimmen, sofern bei der Offenlegung des gefaßten Gemeinderatsbeschlusses kein Widerspruch aus der Gemeinde heraus gegen die beabsichtigte Erhöhung erhoben worden ist. Bei Erhöhungen über das 2000sache des Vorkriegsbetrages, sowie in den Fällen, in denen bei der Offenlegung des Gemeinderatsbeschlusses Widerspruch erhoben worden ist, ist die Genehmigung des Mim- steriums des Innern erforderlich, die durch uns einzuholen ist. Bei Vorlage von Anträgen auf Erhöhung des Einzugs-, Einkaufsoder Feuereimergeldes ist deshalb von Ihnen zu berichten, ob Widerspruch erhoben worden ist und von welchem Zeitpunkt ab die Erhöhung in Kraft treten soll. Ferner ist bei Vorlage von Anträgen auf Erhöhung des Einkaufsgeldes nachzuweisen, daß der Wert der einem Ortsbürger durchschnittlich jährlich zukvmmenden Nutzung im Sinne des Artikels 12 des Gesetzes, disGemeindenutzun- gen der Ortsbürger betreffend vom 21. Juni 1852, nach dem Mittelwert des laufenden und des vergangenen Jahres berechnet worden ist.
älnsere Verfügungen vom 29. November 1922 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 121 — und vom 21. Dezember 1922 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 1 von 1923 — werden hierdurch aufgehoben.
Gießen, den 15. Juni 1923.
Kreisamt Gießen. 2. V.: H e m m e r d e.
Bekanntmachung.
Betr.: Berechnung der ersparten Erwerbslosenunterstützung bei der produktiven Erwerbslosenfürsorge.
Ab 18. Juni 1923 betragen die Durchschnittssätze, die bei der Berechnung des Förderungssatzes der produktiven Erwerbslosen- fürsorge in Betracht kommen:
für die Ortsklassen A B CD und E
11900 11100 10300 9500 Mk.
Gießen, den 25. Juni 1923.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
Will .im ........ | „
j Bckanntmachnng.
I'-B e t v.: Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung.
| Nach den Beschlüssen des Neichsrats und der Reichsregierung i gelten für die Erwerbslosanunterstühung v o in 18. I u n i I 9 2 3 a b
folgende Höchstsätze:
in den Orten der Ortsklassen
1. für männliche Personen
A
B
C 1) u. E
a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben.........
7500
7000
6500 6000 Mk.
b) über 21 Jahre, sofern sie in dem Haushalt eines anderen leben
6600
6150
5700 5250 „
c) unter 21 Jahren.....
4600
4300
4000 3700 „
2. für weibliche Personen
a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben.........
6600
6150
5700 5250 „
b) über 21 Jahre, sofern sie in dem Haushalt eines anderen leben
5500
5150
4800 4450 „
c) unter 21 Jahren.....
4100
3850
3600 3350 „
3. als Fannlienzuschläge für:
a) den Ehegatten......
2800
2600
2400 2200 „
L b) die Kinder und sonstige unter- stützungsberechtigteAngehörige
2200
2050
1900 1750 „
; Gießen, den 25. Juni 1923.
------- Kreisamt Gießen. 2.
V.: Schmidt.
Dicustunchrichten vcs Kreisamtes.
Max Tippmann zu Gießen, Neustadt 8, wurde als Jagdaufseher des Pächters August Heupel zu Lich für die Jagdreviere Atlendorf a. d. Lda. und Climbach verpflichtet.
In Ober-Mörlen (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Kaich en ist die Maul- und Klauenseuche erloschen._____
Belantttmachimg.
Betr.: Verdacht des Schweinerotlaufs in Gießen.
Der in dem Landwirtschaftlichen Institut der Liniversität in der Marburger Straße dahier festgestellte Verdacht des Schweine- rotlauss ist unbegründet.
Die angeordneten Sperrmaßregeln werden aufgehoben.
Gießen, den 19. Juni 1923.
Polizeiamt Gießen. 2. V.: Schmidt.
Druck der Brüht scheu Universitäts-Buch. und Stemüruckerei. R. Lauge, Gießen.


