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dein Finanzamt in Verbindung zu sehen unter Mitteilung des Ämlagenbedarfs für 1922.
Gießen, den 19. Januar 1923.
Kreisamt Gießen. I. V.; W elcke r.
Bekanntiilachttttg.
Betr.: Die Änterhaltung der Kreisstraßen.
Häufig fahren die Fuhrwerkslenker auf Straßenstrecken mit stärkerem Gefälle zur Verminderung der Geschwindigkeit mit einer Radseite auf dem Bankett neben Len Wandsteinen.
Wir weisen außer den: Straßenaufsichtspersonal die Gen- darmerie-Stationen hiermit an, derartigen Unfug zur Anzeige zu bringen.
Gießen, den 16. Januar 1923.
._________ Kreisamt Gießen. I.D.: Welcker,_______
Bekanntmachurrg.
Betr.: Straßensperrung.
Die Kreisstrahe „Bellersheim —Trais-Horloff", vom sog. Kreuz bis zur Grube Friedrich, wird vom 1. Februar d. Js. ab bis auf weiteres wegen Ämbauarbeiten für den Verkehr gesperrt.
Die Bürgermeistereien der umliegenden Orte wollen Lies in ortsüblicher Weise bekannt machen.
G i e tz e n, den 20. Januar 1923.
___________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
Bckmltttmachlrng.
Zwischen dem 12. und 15. l. M. ist an der Aodheimer Straße ein Däumchen durch Abbrechen der Kröne beschädigt.
Wer Len Täter so bezeichnet, daß er gerichtlich feflgestellt wird, erhält eine Belohnung von 5000 Mk.
Gießen, den 18. Januar 1923.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Ulfa, Kreis Schotten.
In Ulfa (Kreis Schotten), ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fesigestellt worden.
Die Gemarkungen Rabertshausen I und II werden zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Unsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Qtr. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des St. G. D. mit Gefängnis.
G i e ß e n, Len 20. Januar 1923.
___________Kreisamt Gießen. 3, V.: Welcker.
Bekanutmachuttg.
Unter Lem Bindviehbestand der Gemeinde Annerod wurde der ansteckende Scheidenkatarrh amtlich festgestellt. Es gelten die in unserer Verordnung vom 11. April 1913 vorgesehenen Maßnahmen.
Gieß en, Len 20. Januar 1923.
Kreisamt Gießen. I.V.: Welcker.
Bckarmtmachlmg.
Detr.: Erhöhung der Preise für Brennstoffe.
Infolge Erhöhung der Zechenpreise ab 12. Januar 1923 werden für den Landkreis Gießen folgende Höchstpreise für Kohlen . festgesetzt:
Fettstückkohlen . ... . . i per Zentner Wk. 4022.—
” 4886- „ 5269.- „ 2098- „ 4529- „ 5097.-
Erfolgt die Verteilung ab Waggon, so Laß Abfuhr nicht in Frage kommt, so tritt eine Ermäßigung bei Kohlen um 70 Mk., und bei Briketts um 85 Mk. per Zentner ein. i
Aeltere Bestände sind zu den seitherigen Höchstpreisen abzugeben.
Gießen, Len 23. Januar 1923.
_________Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Brau n,____________
Bekanntmachung.
Be t r.r Bildung einer öffentlichen Wassergeirossenschaft zur Entwässerung von Grundstücken in den Fluren I und II der Gemarkung Lindenstruth. -
Nachdem zur Ausführung von Entwässerungsanlagen in den Fluren I und II der Gemarkung Lindenstruth Antrag aus Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft gestellt worden ist, und Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, die Einleitung des Verfahrens zur Bildung der öffentlichen Wassergenossenschaft angeordnet hat, wird hiermit bekanntgegeben, daß die Vorarbeiten hierzu vom 14. Februar bis 28. Februar 1923 einschließlich aus dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Lindenstruth zur Einsicht sämtlicher Grundeigentümer, deren Grundstücke in die zu verbessernde Fläche fallen, offen liegen.
Fettkohlen (meliert) . .. . . . . „
Ehnußkohlen ..... . . . ,.
Anthrazit II. . . . . .. . . .- „
Eiformbriketts . . . . . : . . „
Braunkohlenbriketts . . . . . . „
Zechenkoks (grob)...... . „
Zechenkoks (fein) . . . . . . .
Die Grundeigentümer werden zur Versammlung und Beschlußfassung sowie zur Wahl ihrer Vertreter für das weitere Verfahren auf
M i t twoch, de n 1 4. Mä rz, v o r m i t t a g s 1 0 41 h r, in das Gemeindehaus zu Lindenstruth geladen unter Androhung des Rechtsnachteils, daß die Aichterscheinenden sowie die Aicht- abstimnienden als dem beantragten Unternehmen beistimmend, mit der Wahl der Vertreter einverstanden angesehen und mit ihren Einwendungen gegen die Art der Ausführung svüter nicht mehr gehört werden. ..
Gleichzeitig ioerden die Grundeigentümer und Wassernutzungs- berechtigten,. welche art- dem Unternehmen nicht unmittelbar beteiligt erscheinen, aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Unternehmen in der vorerwähnten Tagfahrt geltend zu machen, widrigenfalls die Einwendungen nach Ablauf der Frist nicht mehr berücksichtigt werden und nur noch privatrechtliche Entschädigungsansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden können.
Gießen, den 16. Januar 1923.
___________Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Brau n.
Bekanntmachung.
Betr.: Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwassergefahr für die Stadt Lich: hier: Errichtung einer Flutschleuse im Wehr der Kolnhäuser Mühle.
Die Stadt Lich beabsichtigt zur Beseitigung der Hochwassergefahr im Wehr der Kolnhäuser Mühle eine Flutschleuse anzulegen. Plan und Beschreibung liegen während 14 Tagen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an auf der Bürgermeisterei Lich zur Einsicht offen. Etwaige Einwendungen sind bei Meldung des Ausschlusses binnen der genannten Frist schriftlich bei der Bürgermeisterei Lich vorzubringen.
Gießen, den 4. Januar 1923.
____________Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß. ________ Betr.: Statistik der Faselhaltung.
2ln den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern die Rückständigen an dis Erledigung unserer Verfügung vom 28. Dezember 1922 (A. V: Bl. Ar. 1, vom 2. Januar 1923) binnnen 8 Tagen. /
Gießen, den 16. Januar 1923.
____________Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.__________,
Bekanutmachuttg.
Betr.: Feldbereinigung Heuchelheim: hier: Kvstenausschlag.
In der Zeit vom 20. bis einschl. 27. Januar 1923 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Heuchelheim
Abschrift des Beschlusses der Vollzugskommissivn vom 29. Aovember 1922 über Erhebung eines Kostenausschlags sowie der Ausschlag selbst zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Heuchelheim schriftlich einzureichen.
Friedberg, den 14. Januar 1923.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
_______________Schnittspahn, Regierungsrat.________________
Bekatttttmachttllg.
Betr.: Festsetzung der Polizeistunde, Abhaltung von Lustbarkeiten usw.
In Verfolg der Verfügung des Hessischen Ministeriums des Innern zu Ar. M. d. I. 2331 vom 20. Januar d. Js. wird hiermit folgendes bestimmt:
1. Die Polizeistunde wird allgemein und ausnahmslos aus
11 Ähr abends festgesetzt. Die Polizeistunde gilt bis auf weiteres auch für geschlossene Gesellschaften, Vereine usw. (auch in Dereinsräumen). Theatralische Vorstellungen, Vorstellungen in den Lichtspieltheatern, Festlichkeiten und Lustbarkeiten aller Art müssen bis spätestens 11 Ähr abends beendet sein.
2. Alle karnevalistischen Veranstaltungen, einschl. der sogenannten Kostümfeste, auch soweit sie mit Tanz nicht verbunden sind, sind verboten. Dies gilt auch für Veranstaltungen, geschlossener Gesellschaften und für Veranstaltungen in privaten Räumen. Das Tragen von Verkleidungen irgendwelcher Art, Kostümen, karnevalistischer Abzeichen usw. auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, oder an anderen öffentlichen Orten ist verboten.
3. Erlaubnis zur Tanzbelustigung wird bis auf weiteres nicht erteilt. Anträge auf Ausnahmebewilligung haben' keine Aussicht auf Erfolg.
4. Der Ausschank von alkoholischen Getränken und die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Jugendlichen unter 16 Jahren ist das Tabakrauchen auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten verboten.
5. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung im Amtsverkundigungsblatt des Kreisamts Gießen in Kraft.
Gießen, den 25. Januar 1923.
Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindrucksrei. R. Lang«, Bietzen.


