•2
Bekanntmachung.
'Bett.: Schafräude in Eberstadt.
Die Schafräude in Eberstadt ist erloschen. Die Sperrmahnah- men sind aufgehoben.
G ie b en, den 21. August 1923.
Kreisamt Gießen. I. D.: Weicker.
Bekanntmachung.
Detr.: Schlachtscheingebühren.
Die Schlachtscheingebühren werden
1. mit Wirkung vom 1. August ds. Js.
für ein Stück Großvieh auf
für ein Schwein auf für ein Stück Kleinvieh auf für ein Sauglamm usw. auf
2. mit Wirkung vom 16. August ds. Js. für ein Stück Großvieh auf für ein Schwein auf für ein Stück Kleinvieh auf für ein Sauglamm usw. auf erhöht.
Gießen, den 22. August 1923.
130 000 Mk 85 000 „ 45 000 „ 25 000 „
1 040 000 Mk. 680 000 „ 360 000 „ 200 000 „
Kreisamt Gießen. 3. CB.: Welcker.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, die Gemeinderechner alsbald hiervon in Kenntnis zu sehen.
Gießen, den 22. August ' 1923.
Kreisamt Gießen. I. V.: W elcker.
Bekanntmachnttg.
Betr.: Die Fleischbeschaugebühren.
Das Ministerium des Innern hat die in unserem Amtsverkün- digungsblatt Ar. 53 vom 17. Juli d. Js. abgedruckten Gebühren mit Wirkung vom 16. Auglist d. Js. ab auf den achtfachen Betrag erhöht. (Also 50 000 Mk. auf 400 000 Mk. usw.)
Gießen, den 22. August 1923.
Kreisamt Gießen. I.D.: Welcker.
Betr.: Vergütungen für den nebenamtlichen Anterricht an den öffentlichen Schulen.
2lu die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen Sie auf die Verfügung des Landesamts für das Dildungswesen vom 20. 8. 23, Ar. L. B. 27 437, unter obigem Betreff, erschienen in Ar. 193 der Darmstädter Zeitung vom 20. August, hin und empfehlen Ihnen, die Kostenverzeichnifse für die ersteHälfte des August umgehend an uns einzusenden. Wir müssen am Montag im Besih der Verzeichilisse sein. Bei uns bereits vorliegende Kostenverzeichnisse werden hier berichtigt.
Beiträge für die Kranken- und Angestelltenversicherung sind mit den ganzen Augustbeträgen einzusehen. 3n das nächste Kostenverzeichnis — für die zweite Hälfte des August — sind Versicherungsbeiträge nicht aufzunehmen. Sie werden erforderlichenfalls bei uns nachträglich eingesetzt.
Für die Folge empfehlen wir Ihnen, dafür Sorge zu tragen, daß die Kostenverzeichnisse.am 1. und 16. eines jeden Monats in unseren Händen sind. Später eingehende Aufstellungen müssen für die nächste Zusammenstellung zurückgelegt werden.
Gießen, den 23. August 1923.
Kreisschulamt Gießen. 3. D.: H e m m e r d e.
Bekanntmachnttg.
Betr.: Feldbereinigung Aeinhardshain; hier: die Arbeiten des HI. Abschnitts.
Mit Entschließung vom 23. Juni l. Js. hat das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, den Zuteilungsplan der Gemarkung Aeinhardshain einschließlich der Grenzregulierungen mit Göbelnrod und Saasen für- vollziehbar erklärt.
3ch bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigen- tumsübergang) den 1. September 1923 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke.
Die Aeberweisung erfolgt unter folgendeir Bedingungen:
1. Meliorationen können auch fernerhin auf den Grundstücken noch vorgenommen werden.
2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Aenderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben und dergleichen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bönitierungswert nebst Zuschlag vergütet bzw. zugeschrieben.
Die Fristen für die Deerntuiig der alten Grundstücke laut Beschluß vom 16. Januar 1923 bleiben aufrecht erhalten.
F r i e d b e r g, den 15. August 1923.
Der Hessische Feldbereinigungslonimissär.
Schnitt s p a h n, Aegierungsrat.______________
Bckatttttmachttttg.
Betr.: Feldbereinigung Heuchelheim: hier: Massegrundstücke.
Die Versteigerung von Massegrundstücken findet an Ort und Stelle
Mittwoch, den 29. August 1923, statt. Zusammenkunft hierzu pvrmittags 8 Ahr am Schulhaus, woselbst die Versteigerungsbedingungen bekanntgegeben werden.
Friedberg, den 15. August 1923.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär.
________________Schnittspahn, Aegierungsrat.________________
Bekailtttmachttttg.
Betr.: Feldbereinigung Allendorf a. d. Lda.; hier: Arbeiten des > III. Abschnitts.
3n der Zeit vom 23. August bis einschl. 6. September 1923 liegen im Rathaus zu Allendorf a. d. Lda. die Arbeiten des III. Abschnitts zur Einsicht der Beteiligten offen.
Es find dies:
1. 24 Zuteilungskarteir, aus denen auch die Bewertung der
-e Zuschnitte aus Aachbargemarkungen sowie die Bonitätserhöhungen zu ersehen sind,
2. 5 Bände Gütergeschosse,
3. 1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse,
4. 2 Bände Zuteilungsverzeichnis,
5. 1 Band Obstbaumabschätzungen,
6. 1 Band Obstbaumgeschosse,
7. das Verzeichnis der Aenderungen des Wegs- und Graben- nehes,
8. der allgemeine Meliorationsplan,
9. Abschrift des Komm.-Deschlusses vom 16. August 1923.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst: Freitag, den 7. September 1 92 3, vormittags von 11 bis 12 Ahr st a t t, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, daß die Aichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.
Die Einwendungen find schriftlich und mit Gründen versehen einzu reichen.
Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet an Ort und Stelle Mittwoch, den 29. August 1923, und soweit erforderlich, die folgenden Tage statt.
Zusammenkunft hierzu v o r dem Rathaus, vormittags 11 Ahr. Beginn der gütlichen Verhandlungen am 11. September 1923. Friedberg, den 11. August 1923.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär.
__________________Aebel, Regierungs-Assessor.__________________
Bcktttttttttrachttttg.
Betr.: Feldbereinigung Lumda; hier: die Arbeiten des III. Ab.schnitts.
3n der Zeit vom 17. bis einschl. 31. August 1923 liegen auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Lumda die Arbeiten des III. Abschnitts zur Einsicht der Beteiligten offen.
Es sind dies:
a) 1. 16 Hauptkarten.
2. 2 Band Gütergeschosse I.
3. 1 Band Gütergeschosse mit Zuteilungsplaw
4. 1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse.
5. 1 Band Zuteilungsverzeichnis.
6. 1 Heft Obstbaumverzeichnis.
7. 1 Heft Obstbaumgeschvsse.
8. Der allgemeine Aleliorationsplan mit dem Protokoll über die von der Zuteilungskommifsion vvrgenommenen Aen- < ' derungen.
b) Abschrift des Kommissionsbefchlusses Ziffer 1, 2, 3 vom 9. August 1923.
c) Abschrift des Kommissionsbeschlusses Ziffer 2 und 3 vom 30. April 1923.
d) Abschrift der Bekanntmachung betr. Obstbäume pp. vom 9. August 1923.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen finden daselbst
Dienstag, den 4. September 1923, vormittags 10—11 Ahr statt, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, daß die Aichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die gütlichen Verhandlungen finden daran anschließend st a t t.
Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzu reichen.
Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet an Ort und Stelle Montag, den 27. August 1923, vormittags 10 Ahr, und soweit erforderlich, die folgenden Tage statt.
Zusammenkunft hierzu vor der Bürgermeisterei Lumda. Friedberg, den 11. August 1923.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär.
A e b e l, Negierungsassessor.
Druck der Brühl'schen Um'verfitäts-Buch- und. Stemüruckerei. R. Lauge, Bietzen.


