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Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Osfenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen Versehen einzureichen.
Friedberg, den 19. Aovember 1923.
Der Hessische Felöbereinigungskommissär:
-Hebel, Aegierungs-Atsessor.
Bekanntmachung.
3n der Zeit vom 1. bis 31. Oktober 1923 wurden bei dem hiesigen Fundbureau gemeldet:
1. Als gefunden: Mehrere Geldbeträge, 1 Korbdeckchen, 1 Dolch, 1 Haudräschchen mit Inhalt, 1 Besuchstäschchen, 1 Kartosselhacke, 1 Brieftasche mit Inhalt, 1 Milchkanne, 1 silb. Armbanduhr, 1 Taschentuch (gez. K. S.), 1 Portemonnaie, 1 Geldtäschchen mit Inhalt, 1 Geldbetrag, 1 Haarpfeil.
2. Als zugelaufen: 4 Hunde, darunter 1 Schoßhündchen und 1 Schäferhund.
3. Als verloren: 1 gold. Anhängsel von einer .Uhrkette, I schwarze Handtasche mit Inhalt, 1 Briefkasten schlüssel, 1 schwarze .Brieftasche mit Inhalt, 1 Kontrollbuch über Biehhandel, 1 schwarzer Acgenschirm, 1 Trauring (gez. M. K. 24. 12. 01), 1 lederne Aktentasche mit Inhalt, 1 grauer Deutel mit Messingringen, 1 braune wildlederne Brieftasche mit Inhalt, 1 grüner, graukarierter Damenregenhut, 1 Broschüre „Grundprobleme der sozialen Frage", eine braune Brieftasche mit Inhalt.
4. Als entlaufen: 1 Meldehund mit Kettenhnlsband.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Ar. 3, erfolgen.
Gießen, den 16. Aovember 1923.
Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.
Druck der Lrüht'scheu llnwerlitätr-Buch- und Llemüruckerei. R. Lauge, Eretzsu.


