Ausgabe 
23.7.1923
 
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.Für sonstige Sachbezüge gilt der Kleinhandelspreis Ab­weichungen von obigen Festsetzungen in besonderen Fällen bleiben Vorbehalten.

(Sieben, den 20. Juli 1923.

Kreisamt (Sieben (Versicherungsamt). I. V.: Schmidt.

Betr.: Tagegelder und Reisekosten der Ortsvorstandspersonen in den Landgemeinden. ,

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nachstehend bringen wir das Amtsblatt des Ministeriums des Innern Rr. 8 vom- 14. Juli 1923 zu Ihrer Kenntnis und empfehlen Ihnen, bei Vorlage der Tagegelderv-erzrichnisse die darin enthaltenen neuen Bestimmungen zu berücksichtigen.

Soweit Verzeichnisse über Tagegelder für Dienstgeschäste, die nach dem 1. Mai 1923 vorgenoMmen wurden, bereits bei !uns eingereicht sind, wollen Sie für die Einsendung von Nachtrags­verzeichnissen besorgt sein.

(Sieben, den 23. Juli 1923.

Kreisamt (Sieben. 3. V.: H e m m e r d e.

Za Nr.M. d.3. 21097. Darmstadt, den 14. Juli 1923.

Detr.: Tagegelder und Reisekosten der Ortsvorstandspersonen in den Landgemeinden.

Das Ministerium des Innern an die Kreisämter.

.Anschliebend hn unser Amtsblatt Ar. 6 vom 6. April 1923 ändern wir die bisherigen Sähe wie folgt:

im Mai im Juni, ab l.Juli

1923 1923 1923

Mk. Mk. Mk.

a) die Tagegelder

bei einer Dauer des Dienstgeschäfts

bis-zrr-Z-Stu«den-- ~ --- 550__1.100.___25.00^

10500

31500 42000 21000 200

Für die Monate März and April 1923 gelten die in unserem

» Amtsblatt Ar. 6 vom 6. April 1923 für die Zeit ab 1. März 1923 j angegebenen Beträge.

i Liegt der Ort des Dienstgeschäftes im besetzten Gebiet, so ! kann mit Rücksicht auf die dort bestehenden, besonders schwie- j rigen wirtschaftlichen Verhältnisse zu den Tagegeldern ein Zuschnb | eingesetzt werden, welcher im Monat April 10 Proz. und ab ( 1. Mai 1923 30 Proz. der Tagegelder beträgt. Gleiches gilt für l Liebernachtungen int besetzten Gebiet hinsichtlich der Lleber- f nachtungsqebühren.

j _______________________I. V.: Dr. Reitz.______________________

! Bekanntmachung.

Kreisveteränärarzt Dr. Engelmann, Nidda ist für die Zeit « vom 27. Juli bis 10. August beurlaubt und verreist. Vertreter in den Orten des Kreises ist Dr. älhrig, Fernruf 1162, (Sieben. Die I Bürgermeistereien der in Ben Dienstbezirk Engelmanns fallenden Orte des Kreises wollen dies ortsüblich bekanntmachen lassen.

(Sieben, den 23. Juli 1923.

Kreisamt (Sieben. 3. D.: Weicker.

von mehr als 3 bis zu 8 Std. 2200 4500

von mehr als 8 Stunden

bei Dienstreisen innerhalb des

Kreises, die an demselben Ka­lendertag angetreten und be­

endet werden . ... 4400 13500

sonst ........ 8800 18000

b) die älebernachtungsgebühr . 4400 9000

c) die Weaveraütuna ie km 50 100

Bekanntmachung.

(Bete.: Aus brach der Schafräude in Winnerod und Göbelnrod.

3n Winnerod und Göbelnrod ist Schafräude ausgebrochen. Es wurde für die betr. Schafherden Geniartungssperre angeordnet.

(Sieben, den 19. Juli 1923.

_______________Kreisamt (Sieben, 3. V.: W e l ck e r._______________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Treis a. d. Lda.: hier: Gütergeschof) mit Zuteilungsplan und topographisches Güterverzeichnis.

3n der Zeit vom 25. Juli bis einschlieblich 7. August 1923 liegen auf der Bürgermeisterei Treis a. d. Lda.

das Gütergeschob:sowie das topographische Güterverzeichnis, enthaltend die Ordnung der Rechtsverhältnisse, zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen gegen die Ordnung der Rechtsverhältnisse, so­weit sie in den früheren Osfenlcgitngsatlen noch nicht enthalten war, sind während der Osfenlegungszeit bei der Bürgermeisterei schrift­lich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 8. Juli 1923.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär. Schnittspahn, Regierungsrat.

Bekanutmachttttg.

Betr.: Feldbereiaigung Watzenborn-Steinberg: hier: den all­gemeinen Meliorationsplan.

3it der Zeit vom 20. Juli 1923 bis einschlieblich 3. August 1923 liegen auf dem Rathaus zu Watzenborn-Steinberg die nachstehen­den Akten zur Einsicht der Beteiligten offen.

Es sind dies:

a) Erläuterungsbericht,

b) Protokoll-Beschlub vom 4. Juni 1923 und 5. Juni 1923 in Abschrift,

c) Prüfungsprotokoll vom 15. Juni 1923 in Abschrift,

d) Plan.

Tagfahrt zur Entgegennahme der Reklamationen hiergegen findet daselbst

Dienstag, den 7. August 1 923, vormittags 10 bis 11 Llhr statt, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, dab die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 4. Juli 1923.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär.

________________Hebel, Regierungs-Assessor.

Bekanntmachung.

Betr.: Aenderung der Ortssahung über den Bezug von Wasser aus der Gemeindewasserleitung zu Annerod.

Auf Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Annerod wird nach Anhörung des Bürgermeisters dortselbst und des Kreis­ausschusses des Kreises (Sieben mit Genehmigung Hessischen Mini­steriums des 3nnern verordnet tote folgt:

I. Die im H 11_ I Absatz 1, 2 und 4 der Ortssahung vom

12. Juli 1907 aufgeführten Bestimmungen über die Be­rechnung des Wasserzinses werden aufgehoben. -

II. An ihre Stelle tritt folgende Bestimmung:

Die Gebühren für den Wasserbezug werden halbjährlich von der Gemeindevertretung der Gemeinde Annerod mit Genehmigung des Kreisamts (Sieben festgesetzt.

HI, Vorstehende Satzungsänderungen treten mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.

Annero d, den 19. Juli 1923.

Bürgermeisterei Annerod.

Horn.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Luch- und Steindruckerei. R. Lange, (Lietzen.