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Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet an Ort und Stelle Mittwoch, den 29. August 1923, und soweit erforderlich die folgenden Tage statt.

Zusammenkunft hierzu vor dem Rathaus, vormittags 11 Ahr. Beginn der gütlichen Verhandlungen am 11. September 1923. Friedberg, den 11. August 1923.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär.

Hebel, Regierungs-Assessor.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Lumda: hier: die Arbeiten des III Ab­schnitts.

In der Zeit vom 17. bis einschl. 31. August 1923 liegen auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Lumda die Arbeiten des III. Abschnitts zur Einsicht der Beteiligten offen.

Es sind dies:

a) 1. 16 Hauptkarten.

2. 2 Band Gütergeschosse I.

3. 1 Band Gütergeschosse mit Zuteilungsplan.

4. 1 Band Zusammenstellung der Gütergeschvsse. *

5. 1 Band Zuteilungsverzeichnis.

6. 1 Heft Obstbaumverzeichnis.

7. 1 Heft Obstbaumgeschosse.

8. Der allgemeine Meliorationsplan mit dem Protokoll über die von der Zuteilungskommission vorgenommenen Aen- derungen.

b) Abschrift des Kommissionsbefchlusses Ziffer 1, 2, 3 vom 9. August 1923.

c) Abschrift des Kommissionsbeschlusses Ziffer 2 und 3 vom 30. April 1923.

d) Abschrift der Bekanntmachung betr. Obstbäume pp. vom 9. August 1923.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen finden daselbst /

Dienstag, den 4. Septeniber 1923, vormittags 1011 Hhr statt, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, da st die Richterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die gütlichen Verhandlungen finden daran an- s ch l i e h e n d st a t t.

Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet an Ort und Stelle Montag, den 27. August 1923, vormittags 10 Ahr, und soweit erforderlich, die folgenden Tage statt.

Zusammenkunft hierzu vor der Bürgermeisterei Lumda.

Friedberg, den 11. August 1923.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär.

_________________Hebel, Regierungsassessor._______________

Ausschreiben.

3n der Rächt vom 13. zum 14. d. Mts. sind aus der Landes­heilanstalt Marburg zwei geisteskranke Strafgefangene entwichen:

1. Heinrich Landau, geb. 1900, aus Kassel, von kleiner schwäch­licher Gestalt, hat unter dem linken Auge großes, braunes Muttermal, bekleidet mit Hemd, grauer Hose und schwarzen Sd)uhen.

2. Heinrich Schmunk, geb. 1891, aus Frankfurt a. M., 1,64 m groß, kräftig, schwarze Augen und Rarbe über rechtem Schädel, bekleidet mit Hemd, grüner Hose und schwarzen Schuhen.

Landau verbüßt eine Strafe wegen Totschlags, Schmunk we­gen Diebstahls.

Es wird ersucht, die Genannten im Detretungsfalle festzuneh­men und der Landesheilanstalt sowie der Staatsanwaltschaft Mar­burg Anzeige zu machen.

M a r b u r g, den 14. August 1923.

3. D.; gez. Unterschrift.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. 9t Lauge, Ließen.