Amtzvertiilldlgungzblatt
für die Proviiiziaidirektion Gberheffen und für das Kreisamt Gießen.
Erscheint Dienstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen.
63' ' 21. August 1923
(3binnftH* x oC,c6cnsC,cöaueL ~ Kündigung eines Anlehens. - Polizeiliche Beaufsichtigung der Spinnstuben. Klauenviehmarkte in Grimberg und Langsdorf. — Streiks. — Erhöhung des. Einzugs-, Einkauss- und Feuereimergeldes — -»eldberemigungen Aemhardshain, Aliendors a. ö. Lda. und Luitida. — Ausschreiben.
Bekanntmachung,
die Gebühren der nichtärztlichen Leichenbeschauer betreffend Dom 2. August 1923.
Die in § 10 der Dienstanweisung für die nichtärztlichen Leichen-- beschauer vom 10. September 1909 festgesetzten und durch Bekanntmachung vom 27. April 1923 geänderten Gebühren werden bis aus weiteres mit Wirkung vom 1. August 1923 ab für die Leichenbesichtigungen am Wohnort des Beschauers auf 7500 Mk. erhöht und der Zuschlag (Weggebühr) bei Leichenbesichtigungen, die außerhalb des Wohnortes, aber innerhalb des Dienstbezirks des Beschauers vorgenommen werden, für jeden auf dem Hin- und Rück- weg zurückgelegten Kilometer auf 1000 Mk. festgesetzt. Angefangene Kilometer werden als voll gerechnet.
Darmstadt, den 2. August 1923. -
Hessisches Ministerium des Innern.
. I. D.: H ö lz i n g er.
Bekanntmachung.
Das vom. Kreis Gießen für den Eisenbahnbau Grünberg— Londorf angenommene Anlehen vom 1. März 1895 wird auf den 1. Mürz 1924 zur Rückzahlung gekündigt. Frühere Rückzahlung möglich. Einziehungsstelle: Kreiskasse Gießen.
Gießen, 9. August 1923.
Kreisamt Gießen. I. D.: W elcke r.
Polizei-Beror-nung
die polizeiliche Beaufsichtigung der Spinnstuben in den Gemeinden und Gemarkungen des Kreises Gießen betreffend.
Mit Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 9. August 1923 zu Ar. M. d. 1.19 510 und mit Zustimmung des Kreisausschusses wird auf Grund des Artikels 64 der Kreis- und Provinzialordnung vom 8. 7. 11 und des Geldstrafengesetzes vom 27. 4. 23 (Rg.-Bl. Teil I, Seite 254) nachstehende Polizeiverordnung für die Gemeinden und Gemarkungen des Kreises Gießen erlassen.
§ 1.
Spinnstuben dürfen nur bis zu der festgesetzten Polizeistunde stattfinden. Wer über diese Stunde hinaus eine Spinnstube hält oder an einer solchen teilnimmt, wird mit Geldstrafe bis zu 300 000 Mark bestraft.
§ 2.
Diese Pvlizeivervrdnung tritt mit dem Tage ihrer Derkün- digung in Kraft.
Gießen,' den 16. August 1923.
■____________Kreisamt Gießen. 2. D.: Welcker._____
Bekanntmachung.
Betr.: Klauenviehmärkte in Grünberg und Langsdorf.
Es wird genehmigt für Dienstag, den 23. August 1923, die Abhaltung eines Klaneuviehmarktes zu Grünberg, und für Mon- tag, den 27. August 1923, die Abhaltung eines Klauenviehmarktes zu Langsdorf unter folgenden Bedingungen. Es darf aufgetrieben werden:
1. Klauenvieh aus den Kreisen Gießen, Alsfeld, Büdingen, Schotten und Friedberg. Durch .Ursprungszeugnisse, auf denen die Ortspolizeibehörden ausdrücklich, bestätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen stammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen.
2. Klauenvieh von Händlern, das nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht hat. Nachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes.
3 Die Tiere der Händler sind auf einem, von dem Teile des Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material auftreiben, getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen.
4 Die Untersuchung des Antriebes hat abseits vom Marktplatz' zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, daß bei allenfalsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können, ohne den Marktplatz zu berühren.
5. Der Auftrieb darf nur in der Zeit von 7 8'/» Uhr vormittags stattfinden. (§ 47 der Dundesrats-Ausführungsbestim- mungen zum RDG.)
Gießen, den 20. August 1923.
Kreisamt Gießen. 3. B.: Welcker.
Betr.: Streiks.
An das Bolizeiamt Gießen, die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Gendarmeriestationen des Kreises.
3n den letzten Tagen erfolgten mehrfach Arbeitsniederlegungen ohne Einhaltung des gesetzlichen Schiedswegs. Infolge Der- anlassung des Staatskommissars für die wirtschaftliche Demobilmachung in Hessen weisen wir Sie unter Bezugnahme auf die früher bekanntgegebenen Bestimmungen hierdurch wiederholt an, uns von derartigen Streiks umgehend Mitteilung zwecks Weitergabe an den Herrn Staatskommissar zu machen.
In diesen Mitteilungen ist die Zahl der Streikenden, genaue Adresse des in Frage kommenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- Verbandes und sonstige besondere wichtige Begleitumstände anzu- geben.
Gießen, den 15. August 1923.
Kreisamt Gießen. I. D.: l)r. Heß.
Betr.: Erhöhung des Einzugs-, Einkaufs- und Feuereimergeldes für Ortsbürger sowie der Ailmendauflagen.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises?
Das Ministerium des Innern hat uns ermächtigt, einer Erhöhung des Einzugs-, Einkaufs- und Feuereimergeldes für Ortsbürger, sowie der Allmenüauslagen bis zum 20 OOOfmfjen des Dorkriegsbetrages zuzustimmen. Demgemäß werden die in Satz 1 unseres Ausschreibens vom 15. Juni d. Is. — Amlsverkündigungs- blatt Nr. 47 — stehenden Worte „bis zum 2000fachen" durch die Worte „bis zum 20 000fachen" erseht. Im übrigen wird das genannte Ausschreiben aufrechterhalten.
Gießen, den 15. August 1923.
Kreisamt Gießen. I. D.: He m m e r ü e.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Neinhardshain.
Die Versteigerung von Massegrundstücken findet an Ort und Stelle
Montag, b e n 27. August 1 923, und, soweit erforderlich, den folgenden Tag statt.
Zusammenkunft hierzu um 10 Uhr beim Schulhaus in Rein- hardshain, woselbst die Dersteigerungsbedingungen bekanntgegeben werden.
Friedberg, den 13. August 1923.
. Der Hessische Feldbereinigungskommissär.
Schnittspahn, Regierungsrat.
Bekanntmachnng.
Betr.: Feldbereinigung Allendorf a. d. 25a.; hier: Arbeiten des III. Abschnitts.
In der Zeit vom 23. August bis einschl. 6. September 1923 liegen im Rathaus zu Allendorf a. d. Lda. die Arbeiten des III. Abschnitts zur Einsicht der Beteiligten offen.
Es sind dies:
1. 24 Zuleilungskarten, aus denen auch die Bewertung der Zuschnitte aus Nachbargemarkungen sowie die Bomtäls- erhöhungen zu ersehen sind,
2. 5 Bände Gütergeschosse,
3. 1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse,
4. 2 Bände Zuteilungsverzeichnis,
5. 1 Band Obstbaumabschätzungen,
6.1 Band Obstbaumgeschosse,
7. das Verzeichnis der Aenderungen des «Wegs- und Graben- nehes,
8. der allgemeine Meliorationsplan,
9. Abschrift des Komm.-Beschlusses vom 16. August 1923.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst: Freitag, den 7. September 1 923, vormittags von 11 b i s 12 Uhr ft a 11, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.
Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.


