AlntrverküMglmgsblatt

für die Provinzialdirektion Gberhesien und für das Kreisamt Eietzen.

Erscheint Dienstag und Freitag. Aur durch die Post zu beziehen.

Nr. 80

19. Oktober

1 923

Inhalts-Uebersicht: Erhöhung des Urkundenstempels. Preise für Zucker. - Schlachtscheingebühren. Fleischbeschaugebühren. Sozial- und Kleinrentnerfürsorge. Fnlandslegitimierung ausländischer Arbeiter. Erwerbslosenfürsorge. - Verkehr mit Kartoffeln. Produktive Erwerbslosenfürsorge. Erwerbslosenunterstützung. Vergütung für nebenamtlichen Unterricht. Reisekostenverordnung. ___Dienstnachrichten. Schweinerotlauf.

Verordnung

über, die weiters Erhöhung des Urkundenstempels. Vom 13. Oktober 1923.

Auf 'Grund des Artikels 9 des Gesetzes über die Erhöhung des Urkundenstempels vom 3. Januar 1923 (Regierungsbl. S. 2) und Vollmacht des Finanzausschusses des Landtags (Sitzung vorn 10. August l. 0s.), wird hiermit.verordnet, was folgt:

§1.

Die Vorschriften unter b bis m in Artikel 1 Absatz 1 des vor­bezeichneten Gesetzes geändert durch § 1 der Verordnung vom 18. August 1923 (Regierungsblatt S. 264) werden durch fol­gende ersetzt:

b) im übrigen mit Ausnahme der nachstehend besonders ge­nannten Tarisstellen, auf das 33 020 OOOfache,

c) für die Tarifstelle 10, Automaten und Musikwerke, auf das 3 000 OOOfache,

d) für die Tarisstellen 17, Beglaubigungen, und 28, Eingabe­stempel auf das 3 000 OOOfache,

e) für die Tarifstelle 35 V 8 m, Erlaubnis zum Betrieb einer Wirtschaft, auf das 6 000 OOOfache,

f) für die Tarifstelle 35 VI 2, Genehmigung zur Anlegung von Dampfkesseln usw., auf das 100 000 OOOfache,

-g) für die Tarifstellen 38, Gewerbeschein, und 90, Wandert gewerbeschem auf das 10 000 OOOfache,

h) für die Tarifstelle 43a, Jagd- und Fischereipacht, auf das Zehnfache,

i) für die Tarifstelle 47a, Kraftfahrzeuge: Ziffer 2 und 4 be­züglich Kraftwagen auf das 150 000 OOOfache, int übrigen be­züglich der Tarifstelle 47a, auf das 75 000 OOOfache,

k) für die Tarisstellen 53, Luxuswagen, und 61, Reitpferde, auf das 5 000 OOOfache,

1) für die Tarifstelle 57, Pässe, mit Ausschluß von D 3, auf das 3 000 OOOfache,

m) für die Tarifstelle 86, Verwaltungsstrafbescheide, auf das 200 OOOfache.

§2.

Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

D a r m st a d t, den. 13. Oktober 1923.

Hessisches Ministerium der Finanzen. Henri ch.

Bekantttmachttttg.

Preise für Zucker betreffend.

Der Zuckerpreis wird bis auf weiteres auf 110 Millionen Mark für das Pfund festgesetzt.

- Darmstadt, den 12. Oktober 1923. 1

Hessische Landes Versorgungsstelle. Becker.

Bekanntmachung,

Preise für Zucker betreffend.

Der Zuckerpreis wird bis auf weiteres auf 330 Millionen Mark für das Pfund festgesetzt.

Darmstadt, den 16. Oktober 1923.

Hessische Landesversorgungsstelle. Decker.

Bekanntmachung. *

Detr.: Schlachtscheingebühren.

Die Schlachtscheingebühren werden für die Zeit vom 15. bis

21. Oktober 1923

für ein Stück Großvieh auf für ein Schwein auf für ein Stück Kleinvieh auf für ein Sauglamm auf erhöht.

Gießen, den 16. Oktober 1923.

169 000 000 Mk.

110 500 000 Mk.

58 500 000 Mk.

32 500 000 Mk.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Weicker.

Bet r.t Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden, des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, die Gemeinderechner alsbald hiervon in Kenntnis zu setzen. .

Gießen, den 16. Oktober 1923.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

D e t r.: Die Fleischbeschaugebühren.

Das Ministerium des Innern hat die im Amtsverkündigungsbl. Ar. 61 vpm 14. August 1923 abgedruckten Gebühren für die Zeit vom 15. bäs 2 1. Oktober d. Is. auf den dreizehnhun­dertfachen Detrag erhöht (also 500 000 Mk. auf 65 000 000 Mark usw.).

Gießen, den 16. Oktober 1923.

Kreisamt Gießen. 3. 25.: Welcker.

Betr.: Sozial- und Kleinrentnerfürsorge.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Infolge der andauernd fortschreitenden Teuerung ist für die Berechnung der Unterstützungen in der 2. Oktoberhälfte die Index­zahl 109 100 000 und nicht, wie in unserer Bekanntmachung vom 9. Oktober d. Js. angegeben, 40 400 000 maßgebend. Sie wollen hiernach sofort das weitere veranlassen.

Gießen, den 18. Oktober 1923.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Dr. Heß.

Betr.: 3nlandslegitimierung ausländischer Arbeiter.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 28. 9. 23 Amtsverkündigungsblatt 2kr. 77 vom 9. 10. 1923 weisen wir darauf hiit, daß die Gebühren für die Legitimierung ausländischer Arbeiter nach der neuen Regelung nicht mehr bei Stellung des Antrags eingezogen werdeir können. Die Berechnung der Ge­bühren erfolgt vielmehr jetzt durch die Deutsche Arbeiterzentrale. Diese teilt die Höhe der Gebühren bei Zusendung der Karten der Behörde mit, die den Antrag vermittelt hat. Bei der Aushän­digung der Karten Jinb die Gebühren dann einzuziehen und un­verzügliche an die Deutsche Arbeiterzentrale weiterzuleiten.

Gießen, den 16. Oktober 1923.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. H e ß.

Detr.: Erwerbslosensürsorge, hier: Unterstützung von Arbeits­losen, die sich außerhalb des besetzten Gebiets aufhalten. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir verweisen auf unsere Bekanntmachung in obiger Ange­legenheit vom 27. September 1923 A. D. Dl. Ar. 74 und 3. Oktober 1923 A. D. Dl. Ar. 77 wonach angeordnet war. Laß vom 26. September 1923 an solche Arbeitnehmer des besetzten Gebiets, die sich seit mindestens 6 Wochen außerhalb des besetzten Gebiets aufhalten, in die allgemeine Erwerbslosenfürsorge über­zuführen sind.

Mit Rücksicht auf den inzwischen eingeleiteten Abbau der ge- samteit Erwerbslosensürsorge im besetzten Gebiet, hat der Herr Reichsarbeitsminister durch Erlaß vom 5. Oktober 1923 bestimmt, daß vom 17. Oktober ab alle diese Arbeitnehmer ohne Rücksicht aus die Dauer ihres Aufenthalts im besetzten Gebiet auf die öffentlich« Erwerbslosenfürsorge ihres Wohnortes zu überführen sind. Sie erhalten also von diesem Tage an, sofern die Voraussetzungen gegeben sind (Prüfung der Bedürftigkeit usw.), nur Erwerbslosen- Unterstützung in Höhe der für den Wohnort gültigen Sähe.

äieber die Frage, wer in diesen Fällen den Gemeindeanteil endgültig zu tragen hat, ergeht demnächst noch besondere 23er» fügung.

Wir weisen Sie daher an, den Gemeindeanteil einstweilen vor- zulegen und mit Rücksicht auf die spätere Verrechnung die Aach- weisungen getrennt einzureichen, wie in unserer Bekanntmachung vom 3. d. Mts. A. 23. Dl. Ar. 77 bereits angeordnet.

Gießen, den 17. Oktober 1923.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr. Heß.

Detr.: Erwerbslosensürsorge; hrer: Unterstützung von Arbeits­losen, die sich außerhalb des besetzten Gebiets aufhalten. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 27. Sep­tember 1923 Amtsverk.-Dl. Ar. 74 und 3. 10. 1923 Amts- verk.-Dl. Ar. 77 weisen wir Sie auf den abschriftlich nachstehen- ben Erlaß des Herrn Reichsarbeitsministers vom 5. ö. Mts. zur Beachtung hin.