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Dienstag, den 4. September 1923, vormittags 10—11 Mr statt, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, datz die Richterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die gütlichen Verhandlungen finden daran an» s chl i eh e n d stat t.
Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet an Ort und Stelle Montag, den 27. August 1923, vormittags 10 Mr, und soweit erforderlich, die folgenden Tage statt.
Zusammenkunft hierzu vor der Bürgerineisterei Lumda..
Friedberg, den 11. August 1923.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär.
■Hebel, Regierungsassessor.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Ober-Steinberg: hier: den Kostenausschlag.
In der Zeit vom 15. bis einschl. 22. August 1923 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Watzenborn-Steinberg
der Kostenausschlag vom 2. August 1923 nebst dem zugehörigen Kommissionsbeschlust vom 24. Juli 1923 in Abschrift zur Einsicht der Beteiligten osfen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Watzenborn- Steinberg schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 8. August 1923.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär.
■Hebel, Regierungsassessor.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigungen Grosten-Linden und Grüningen; hier: Kostenausschläge.
In der Zeit vom 23. bis einschliestlich 30. August 1923 liegen auf den betreffenden Bürgermeistereien
Abschriften der Beschlüsse der Vollzugskommission vom
10. August 1923 über weitere Erhebung von Kostenausschlägen
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Osfenlegungszeit bei der betreffenden Bürgermeisterei schriftlich einzureichen.
Friedberg, den 10. August 1923.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär.
S ch n i t t s p a h n, Regierungsrat.
Druck der Brühl'schen Univerfitäts-Vuch. und Steindruckerei. R. Lauge, Biesten.


