Ausgabe 
17.8.1923
 
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Nr. 62

1923

17. August

AmtZverlündigungsblatt für die provinzialdirektion Gberheffen und für das Kreisamt Eichen. Erscheint Dienstag und Freitag. Dur durch die Post zu beziehen.

Jnhalts-Aebersicht: Gebühren für amtstierärztliche Dienstverrichtungen. Ausgabe von Notgeld durch die Provinzial-Dtrektion Ober­hessen. Fleischbeschauabrechnung. Schafräude in Geilshausen. Feier des Fronleichnamstages usw. Reifekostenverordnung. Gebühren der Bauschätzer in Brandversicherungsangelegenheiten. Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung. Dienstnachrichten. Feldbereinigungen.

Bekanntmachung,

die Gebühren für amtstierärztliche Dienstverrichtungen betreffend.

Bom 7. August 1923.

Die in der Bekanntmachung vom 6. Juni 1923 (Regierungs­blatt S. 156) festgesetzten Gebühren für amtstierärztliche Dienst- verrichtungen werden vom 15. August 1 923 ab auf das 10- fache erhöht.

Die Bekanntmachung vom 21. Juli 1923 ist damit aufgehoben.

Darmstadt, den 7. August 1923.

Hessisches Ministerium des Innern.

v. Brentano.

Bekanntmachnng.

Detr.: Ausgabe von Notgeld durch die Provinzial-Direktion Oberhessen.

Mit Genehmigung der Okegierung hat unterzeichnete Behörde die Ausgabe von 70 000 Aotgeldscheinen zu je 1 Million ver­anlagt. Sie werden in diesen Tagen den Banken zugehen.

Gießen, den 14. August 1923.

Provinzial-Direktion Oberhessen.

3. B.: Weicker, Ober-Regierungsrat.

Betr.: Fleischbeschauabrechnung; hier: für 1923 Rj.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir sehen der umgehenden Vorlage der Fleischbeschauabrech­nung für 1922 Rj. entgegen, soweit noch nicht geschehen.

Gießen, den 15. August 1923.

Kreisamt Gießen. I. B.: W e l ck e r.

Bekanntmachung.

Detr.: Ausbruch der Schafräude in Geilshausen.

Unter der Schafherde zu G e i l s h a u s en ist die Räude aus- gebrochen und Gemarkungssperre verhängt worden.

Gießen, den 10. August 1923.

Kreisamt Gießen. 3. B.: W e l ck e r.

Betr.: Feier des Fronleichnamstages, des Maria Himmelfahrts­tages und des Allerheiligentages.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die nachstehende Verfügung des Landesamts für das Bil- dungswesen teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und Beachtung

Da unsere Verfügung zu Nr. L. D. 16 945 vom 23. Mai 1923, die Feier des Fronleichnamstages, des Maria Himmelfahrtstages und des Allerheiligentages betreffend, nicht gleichmäßig gehand­habt wurde, finden wir uns veranlaßt, zu bestimmen, daß den katholischen Schülern bzw. Schülerinneit an den vorgenannten Fest­tagen ohne besonderen Antrag freizugeben ist. Wird durch btefc ^Befreiung ein oi'önungsmühigei' Unterricht an einer Schule nid) t mehr möglich, bann ist die betreffende Schule zu schließen; es bleibt also hinsichtlich des Ausfalles. des Unterrichts bet der Hebung, wie fie vor der am 23. Akai 1923 bekannt gegebenen Entschließung des Gesanitministeriums bestanden hat.

Gießen, den 10. August 1923.

Kreisschulamt Gießen. 3. V.: H e m m e r d e.

Betr.: Reisekostenverordnung.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Mit Wirkung vom 1. August "23 ab beträgt das volle Tagegeld für die Beamten der Stufe II: 134 000 Mk., der Stufe III. 160 000 Mk. ., c ,

Die Vergütung für Wegeftrecken, die nicht auf der Eisenbahn usw. zurückgelegt werden können, ist auf 800 Mk. für das Kilometer festgesetzt worden.

Gießen, den 10. August 1923.

Kreisschulamt Gießen. 3.V.: Hemmerde.

Betr.: Die Gebühren der Dauschätzer in Drandverficherungs- angelegenheiten.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Bezugnehmend auf unsere Bekanntmachung vom 28. Quitt 1923 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 48 vom 29. Qunt 1923) teilen wir nachstehend die Tagegelder nach Stufe II mit. Diese betragen:

ab 16. VII. 23 ab 1. VIII. 23

a) bei einer Abwesenheit unter 3 Stunden 8 500 Mk. 17 000 Mk.

b) bei einer Abwesenheit v. 3- 8 Stunden 33 500 Mk. 67 000 Mk.

c) bei einer Abwesenheit über 8 Stunden 67 000 Mk. 134 000 Mk.

Gießen, den 14. August 1923.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß.

Bekanntmachung. i >

Betr.: Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung.

Die Höchstsätze der Erwerbslosenunterstützung betragen vom

8. August 1923 ab

in den Orten der Ortsklassen

1. für männliche Personen A B C D u. E

a) über 21 Jahre, sofern sie nicht

im Haushalt eines anderen Mk. Mk. Mk. Mk.

leben 225000 210000 195000 180000

b) über 21 Jahre, sofern fie in dem

Haushalt eines anderen leben 185000 175000 165000 155000

c) unter 21 Jahren 135000 125000 115000 105000

2. für weibliche Personen

a) über 21 Jahre, sofern fie nicht im Haushalt eines anderen leben 185000 175000 165000 155000

b) über 21 Jahre, sofern sie in dem

Haushalt eines anderen leben 150000 140000 130000 120000

c) unter 21 Jahren 105000 100000 95000 90000

3. als Familienzuschläge für:

a) den Ehegatten 80000 75000 70000 65000

b) die Kinder und sonstige unter-

stützungsberechtigteAngehörige 65000 60000 55000 50000 Gießen, den 14. August 1923.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Krüger.

Licustnachrichten veö KrcisamttiS.

In Eschenrod (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen. __

Bekarmtmuchung.

Betr.: Feldbereinigung Lumda: hier: die Arbeiten des III. Ab­schnitts.

In der Zeit vom 7. bis einschl. 31. August 1923 liegen aus dem Amtszimmer der Bürgermeisterei L u m d a die Arbeiten des 111. Abschnitts zur Einsicht der Beteiligten offen.

Es sind dies:

a) 1. 16 Hauptkarten.

2. 2 Band Gütergeschosse I.

3. 1 Band Gütergeschosse mit Zuteilungsplan.

4. 1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse.

5. 1 Band Zuteilungsverzeichnis.

6. 1 Heft Obstbaumverzeichnis.

7. 1 Heft Obstbaumgeschosse.

8. Der allgemeine Melivrationsplan mit dem Protokoll über die von der Zuteilungskvmmission vorgenvmmenen Aen- derungen.

b) Abschrift des Kommissionsbeschlufses Ziffer 1, 2, 3 vom 9. August 1923.

c) Abschrift des Kommissionsbeschlusses Ziffer 2 und 3 vom 30. April 1923.

d) Abschrift der Bekanntmachung betr. Obstbäume pp. vom 9. August 1923.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen finden daselbst