Amtzverkimdigungsblatt
für die Provinzialdirektion Gberhessen und für dar Kreisamt Elchen.
-----------------gr!^etnt Dirnstag und Treitaa. Dnr durch die Post zu beziehen gegen Mk. 75— vierteljährlich.
**r* 13. Februar 1923
Bekanntmachung.
Detr.: Die Wahl zum Provinzialausschuh der Provinz Ober- Hessen.
Nachdem der Provinzialtag die heute erfolgte Wahl der Mitglieder und Ersatzmänner des Provinzialausschusses für gültig erklärt hat, bringe ich auf Grund der Vorschrift des § 9 Ziffer 5 der Wahlordnung für die Wahlen der Kreis- und Provinzialaus- schufse vom 9. Juli 1919 die Namen der Gewählten nachstehend zur öffentlichen Kenntnis:
Mitglieder:
1. Dr. Albert Aaron, Rechtsanwalt in Gießen -r'
2. Heinrich Brauer. Landwirt in Ober-Ofleiden <
3. Dr. Georg v. Helmott, Nieder-Wöllstadt, Rechtsanwalt.in' Friedberg,
4. Heinrich Langsdorf, Kommerzienrat in Friedberg : M
5. Ludwig Neuenhagen, Landgerichtsdirektor in Gießens '
6. Bernhard Rechthien, Bürgermeister in Vilbel
7. Otto Schneider, Landwirt in Utphe,1 '■ ■- i
8. Bruno Wittig, Beigeordneter in Butzbach. - '• Ersatzmänner:
1. Friedrich Freitag, Fabrikant in Butzbach,
2. Pauk Gisevius, Professor in Gießen,
3. Heinrich Häuser, Parteisekretär in Gießen,
4. Karl Hesse, Landwirt in Otterbach,
5- Marianne Hüter geb. Weber, Hausfrau in Gießen,
6. Heinrich Kling, Beigeordneter in Bad-Nauheim
7. Joseph Maier, Kanzleiassistent in Gießen
i 8. Karl Römheld, Geheimer Justizrat in Nidda.
G i e tz e n, den 10. Februar 1923.
Der Vorsitzende des Wahlausschusses. - -
Matthias, Provinzialdirektor. ___________
Bekanntmachung
über den Prämientarif der Zweiganstalt der Hessen-Nassauischen Daugewerks-Derufsgenossenschaft.
Der durch die Bekanntmachung des Reichsversicherungsamtes am 17. November 1911 veröffentlichte und nach der Bekanntmachung des Reichsversicherungsamtes vom 21. November 1914 auf unbestimmte Zeit verlängerte Prämientarif der Zweiganstalt der Hessen-Nafsauischen Baugewerks-Berufsgenossenschaft wird nach Anhörung des Genossenschaftsvorstandes für das Jahr 1923 öahin abgeändert, daß zu den Tarifsätzen aller Gefahrklassen ein Zuschlag von 200 v. H. erhoben wird.
Berlin, den 21. Dezember 1922.
Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung.
_______________ Dr. Kaufmann.________________ 33«tr.: Die Kirchen- und Stiftungsvoranschläge für 1923 und 1923/25.
An die Kirchen»','und Stiftungsvorstände des Kreises.
-Unter Hinweis auf § 4 der Instruktion zur Fertigung der Vit erschlüge über die Vermögensverwaltung der evangelischen Kirchen vom 31. August 1885 beauftragen wir Sie, die genannten Voranschläge nach Anhörung des Kirchenrechners sofort aufzu- stellen, so daß die Beratung derselben int Gesamt- Kirchenvorstand und in der Kirchengemeindevertretung in Kürze stattfinden ünd die Vorlage an das Dekanat bis spätestens Mitte März erfolgen kann.
Mit Rücksicht auf die fortschreitende Teuerung müssen unter den einzelnen Rubriken ausreichende Beträge vorgesehen werden. Betriebskapital und Reservefonds sind erheblich zu erhöhen.
Sofern ein Beitrag der Zivilgemeinde zur Deckung des kirchlichen Fehlbetrags in Anspruch genommen werden muß, ist nach 8 24 Ord.-Nr. 10 der Kirchenvoranfchlagsinstruktion alsbald nach der Beratung des Voranschlags in Kirchenvorsland und Gemeindevertretung der Bürgermeisterei unter Mitteilung eines Auszuges aus dem Voranschlag von der Höhe des notwendigen Zuschusses Nachricht zu geben, damit der erforderte Kredit im Gemeindevoranschlage ordnungsgemäß gewahrt werden kamt.
Wir verweisen auch noch auf das Ausschreiben des Ober- Konsistoriums vom 12. Oktober 1894 (Verordnungsblatt Nr. 14) und empfehlen Ihnen, zur Vermeidung von Revisionsbemerkungen genaue Befolgung dieser Vorschrift.
DieNevisionsverhandlungen zu den vorher- gehendenDoranschlägensindbeiAufstellungdes neuen Voranschlags zu beachten.
Von der Ablieferung der Voranschläge an die ev. Dekanate wollen Sie uns demnächst und jedenfalls bis 15. März Anzeige erstatten.
Gießen, den 5. Februar 1923.
Kreisamt Gießen. 2. V.: Welcker.
Betr.: Die Rechnung der Kreiskasse für 1919.
Auszug
aus der von der Oberrechnungskantmer geprüften Rechnung der Kreiskasse des Kreises Gießen für 1919.
Einnahme Jt H
Bezeichnung der Rubriken
Ausgabe
.,«= 4
185 040 49
1. Rechnungsrest.....
7 404 493 56
3. Kriegsleistungen .
7 899 933 84
— —
4. Beihilfen an Familien einberufe-
432 13
ner Mannschaften .
— —
5. Beihilfen an Veteranen . . .
314 15
97 914 17
6. Allgemeine Verwaltung . . .
166 608 06
556 864 65
7. Kreisstraßen und Gemeindebau-
600 —
wesen ....
747 549 72
8. Unterricht, Wissenschaft und Kunst
2 065 10
10 658 72
9. Gesundheitspflege . .
41 327 97
795 30
9a. Soziale Fürsorge .
20 963 80
- 31 487 29
10. Landwirtschaft,Gewerbe u.Verkehr
52 695 14
52 650 61
11. Unterstützungen. ...
99 952 87
— —
12. Beitrag zur Provinzialkaffe . .
389 250 79
22441 35
13. Kapitalzinsen . .
10 433 51
— —
13a. Kursgewinn.......
— —
— .—
14. Zurückzuzahlende Kapitalien . .
8932 59
13 000 —
15. Zurückzuempfangende und aus»
zuleihende Kapitalien ....
17 224 45
— —
16. UneinbringlichePosten u.Rachläffe
1 585 45
— —
17. Borübergeh. Kriegseinrichtungen
4 791 59
1 155 906 70
20. Beiträge der Gemeinden und Ge»
ntarlungen........
— —
9 532 284 97
9 463 629 03
Abschluß.
Gesamtsumme der Einnahme . 9 532 284 97 M
Ausgabe , 9 463 629 03 „
Summe wie oben 68 655 94 M Gießen, am 19. Mai 1921.
Der Kreiskassenrechner: gez. Kauß
Revidiert, ohne daß sich für obigen Abschluß eine Aenderung ergeben hat.
Darmstadt, den 12. Januar 1923.
Oberrechnungskammer: gez. Süffert
Wird gemäß Artikel 43 der Kreis- und Provinzialordnung veröffentlicht.
Gießen, den 6. Februar 1923.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses. I. V.: Welcker.
Verglichen bleibt Rest
68 655 94 M
Dieser besteht
a) in barem Vorrat. . .
66 995 09 M
b) in liq. Ausständen . .
1 660 85 „
Baumwärterkursus au der Laudw. Schule Lich.
Die Landw. Schule Lich hält, beginnend am 22. März 1923, vormittags 9.30 Uhr, einen vierwöchigen Daumwärterkursus ab.' Der Unterricht zerfällt in einen praktischen Teil, täglich drei Stunden (Kreisobstbautechniker Heberer) und einen theoretischen Teil, täglich drei Stunden (Lehrkräfte der Landw. Schule Lich). Die Teilnehmer, deren Wünschen hinsichtlich der Zugbenützung Rechnung getragen wird, müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Das Schulgeld beträgt 500 Mk. Anmeldungen wolle man richten an Landwirtschaftsrat Dr. May, Lich.
Gießen, den 7. Februar 1923.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.
Bckatttttmachnng.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
In Kesselbach ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Kesselbach wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden un.d zum Beobachtungsgebiet erklärt.


