Ausgabe 
13.2.1923
 
Einzelbild herunterladen

Amtzverkimdigungsblatt

für die Provinzialdirektion Gberhessen und für dar Kreisamt Elchen.

-----------------gr!^etnt Dirnstag und Treitaa. Dnr durch die Post zu beziehen gegen Mk. 75 vierteljährlich.

**r* 13. Februar 1923

Bekanntmachung.

Detr.: Die Wahl zum Provinzialausschuh der Provinz Ober- Hessen.

Nachdem der Provinzialtag die heute erfolgte Wahl der Mit­glieder und Ersatzmänner des Provinzialausschusses für gültig er­klärt hat, bringe ich auf Grund der Vorschrift des § 9 Ziffer 5 der Wahlordnung für die Wahlen der Kreis- und Provinzialaus- schufse vom 9. Juli 1919 die Namen der Gewählten nachstehend zur öffentlichen Kenntnis:

Mitglieder:

1. Dr. Albert Aaron, Rechtsanwalt in Gießen -r'

2. Heinrich Brauer. Landwirt in Ober-Ofleiden <

3. Dr. Georg v. Helmott, Nieder-Wöllstadt, Rechtsanwalt.in' Friedberg,

4. Heinrich Langsdorf, Kommerzienrat in Friedberg : M

5. Ludwig Neuenhagen, Landgerichtsdirektor in Gießens '

6. Bernhard Rechthien, Bürgermeister in Vilbel

7. Otto Schneider, Landwirt in Utphe,1 '- i

8. Bruno Wittig, Beigeordneter in Butzbach. - ' Ersatzmänner:

1. Friedrich Freitag, Fabrikant in Butzbach,

2. Pauk Gisevius, Professor in Gießen,

3. Heinrich Häuser, Parteisekretär in Gießen,

4. Karl Hesse, Landwirt in Otterbach,

5- Marianne Hüter geb. Weber, Hausfrau in Gießen,

6. Heinrich Kling, Beigeordneter in Bad-Nauheim

7. Joseph Maier, Kanzleiassistent in Gießen

i 8. Karl Römheld, Geheimer Justizrat in Nidda.

G i e tz e n, den 10. Februar 1923.

Der Vorsitzende des Wahlausschusses. - -

Matthias, Provinzialdirektor. ___________

Bekanntmachung

über den Prämientarif der Zweiganstalt der Hessen-Nassauischen Daugewerks-Derufsgenossenschaft.

Der durch die Bekanntmachung des Reichsversicherungsamtes am 17. November 1911 veröffentlichte und nach der Bekannt­machung des Reichsversicherungsamtes vom 21. November 1914 auf unbestimmte Zeit verlängerte Prämientarif der Zweiganstalt der Hessen-Nafsauischen Baugewerks-Berufsgenossenschaft wird nach Anhörung des Genossenschaftsvorstandes für das Jahr 1923 öahin abgeändert, daß zu den Tarifsätzen aller Gefahrklassen ein Zuschlag von 200 v. H. erhoben wird.

Berlin, den 21. Dezember 1922.

Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung.

_______________ Dr. Kaufmann.________________ 33«tr.: Die Kirchen- und Stiftungsvoranschläge für 1923 und 1923/25.

An die Kirchen»','und Stiftungsvorstände des Kreises.

-Unter Hinweis auf § 4 der Instruktion zur Fertigung der Vit erschlüge über die Vermögensverwaltung der evangelischen Kirchen vom 31. August 1885 beauftragen wir Sie, die genannten Voranschläge nach Anhörung des Kirchenrechners sofort aufzu- stellen, so daß die Beratung derselben int Gesamt- Kirchenvor­stand und in der Kirchengemeindevertretung in Kürze stattfinden ünd die Vorlage an das Dekanat bis spätestens Mitte März erfolgen kann.

Mit Rücksicht auf die fortschreitende Teuerung müssen unter den einzelnen Rubriken ausreichende Beträge vorgesehen werden. Betriebskapital und Reservefonds sind erheblich zu erhöhen.

Sofern ein Beitrag der Zivilgemeinde zur Deckung des kirch­lichen Fehlbetrags in Anspruch genommen werden muß, ist nach 8 24 Ord.-Nr. 10 der Kirchenvoranfchlagsinstruktion alsbald nach der Beratung des Voranschlags in Kirchenvorsland und Gemeindevertretung der Bürgermeisterei unter Mitteilung eines Auszuges aus dem Voranschlag von der Höhe des notwendigen Zuschusses Nachricht zu geben, damit der erforderte Kredit im Gemeindevoranschlage ordnungsgemäß gewahrt werden kamt.

Wir verweisen auch noch auf das Ausschreiben des Ober- Konsistoriums vom 12. Oktober 1894 (Verordnungsblatt Nr. 14) und empfehlen Ihnen, zur Vermeidung von Revisionsbemerkungen genaue Befolgung dieser Vorschrift.

DieNevisionsverhandlungen zu den vorher- gehendenDoranschlägensindbeiAufstellungdes neuen Voranschlags zu beachten.

Von der Ablieferung der Voranschläge an die ev. Dekanate wollen Sie uns demnächst und jedenfalls bis 15. März Anzeige erstatten.

Gießen, den 5. Februar 1923.

Kreisamt Gießen. 2. V.: Welcker.

Betr.: Die Rechnung der Kreiskasse für 1919.

Auszug

aus der von der Oberrechnungskantmer geprüften Rechnung der Kreiskasse des Kreises Gießen für 1919.

Einnahme Jt H

Bezeichnung der Rubriken

Ausgabe

.,«= 4

185 040 49

1. Rechnungsrest.....

7 404 493 56

3. Kriegsleistungen .

7 899 933 84

4. Beihilfen an Familien einberufe-

432 13

ner Mannschaften .

5. Beihilfen an Veteranen . . .

314 15

97 914 17

6. Allgemeine Verwaltung . . .

166 608 06

556 864 65

7. Kreisstraßen und Gemeindebau-

600

wesen ....

747 549 72

8. Unterricht, Wissenschaft und Kunst

2 065 10

10 658 72

9. Gesundheitspflege . .

41 327 97

795 30

9a. Soziale Fürsorge .

20 963 80

- 31 487 29

10. Landwirtschaft,Gewerbe u.Verkehr

52 695 14

52 650 61

11. Unterstützungen. ...

99 952 87

12. Beitrag zur Provinzialkaffe . .

389 250 79

22441 35

13. Kapitalzinsen . .

10 433 51

13a. Kursgewinn.......

.

14. Zurückzuzahlende Kapitalien . .

8932 59

13 000

15. Zurückzuempfangende und aus»

zuleihende Kapitalien ....

17 224 45

16. UneinbringlichePosten u.Rachläffe

1 585 45

17. Borübergeh. Kriegseinrichtungen

4 791 59

1 155 906 70

20. Beiträge der Gemeinden und Ge»

ntarlungen........

9 532 284 97

9 463 629 03

Abschluß.

Gesamtsumme der Einnahme . 9 532 284 97 M

Ausgabe , 9 463 629 03

Summe wie oben 68 655 94 M Gießen, am 19. Mai 1921.

Der Kreiskassenrechner: gez. Kauß

Revidiert, ohne daß sich für obigen Abschluß eine Aenderung ergeben hat.

Darmstadt, den 12. Januar 1923.

Oberrechnungskammer: gez. Süffert

Wird gemäß Artikel 43 der Kreis- und Provinzialordnung veröffentlicht.

Gießen, den 6. Februar 1923.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses. I. V.: Welcker.

Verglichen bleibt Rest

68 655 94 M

Dieser besteht

a) in barem Vorrat. . .

66 995 09 M

b) in liq. Ausständen . .

1 660 85

Baumwärterkursus au der Laudw. Schule Lich.

Die Landw. Schule Lich hält, beginnend am 22. März 1923, vormittags 9.30 Uhr, einen vierwöchigen Daumwärterkursus ab.' Der Unterricht zerfällt in einen praktischen Teil, täglich drei Stunden (Kreisobstbautechniker Heberer) und einen theoretischen Teil, täglich drei Stunden (Lehrkräfte der Landw. Schule Lich). Die Teilnehmer, deren Wünschen hinsichtlich der Zugbenützung Rechnung getragen wird, müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Das Schulgeld beträgt 500 Mk. Anmeldungen wolle man richten an Landwirtschaftsrat Dr. May, Lich.

Gießen, den 7. Februar 1923.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.

Bckatttttmachnng.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

In Kesselbach ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Kessel­bach wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden un.d zum Beobach­tungsgebiet erklärt.