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Bekanntmachung.
Detr.: Viehmarkt in G r Ü n b e r g.
Es wird genehmigt für Mittwoch, den 17. Oktober 1923, die Abhaltung eines Viehmarktes zu Grünberg unter folgenden Bedin- -gungen. Es darf nur aufgetrieben werden:
1. Vieh aus Zuchtbeständen der Kreise Gießen und Alsfeld. Durch Ärsprungszeugnisse, auf denen die Ortspolizeibehörden ausdrücklich bestätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen stammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen. Tiere, die aus Sperr- und Deobachtungs- ‘ gebieten dieser Kreise stammen, sind ausgeschlossen.
2. Vieh von Händlern, das nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht hat. Nachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes."
>3. Das Vieh der Händler ist auf einem, von dem Teile des Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material auftreiben, getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen.
4. Die Untersuchung des Antriebes hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, daß bei allenfallsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können, ohne den Marktplatz zu berühren.
5. Der Auftrieb darf nur in der Zeit von 7—8i/ä Uhr vormittags stattfinüen. (§ 47 der Dunbesrats-Ausführungsbestimmun- gen zum RVG.)
G test en, den 11. Oktober 1923.
____________Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.____________ Betr.: Die Rundgänge der Feldgeschworenen.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen, Anordnungen zu treffen, daß der nach § 20 der Instruktion der Feldgeschworenen vorgeschriebene Rundgang zur Ausführung kommt.
Auf unser Ausschreiben vom 6. September 1910 (Kreisblatt Ar. 68) wird verwiesen.
i Ihren Berichten über den Vollzug sehen wir bis zum 1. Dezember L Js. entgegen.
Gießen, den 5. Oktober 1923.
' •__________Kreisamt Gießen. I. D.: Pr. Braun.____________
Betr.: Reichsgeseh über Mieterschutz und Mieteinigungsämter, vom 1. Juni 1923.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Hinweis auf Art. 5 der in Ar. 73 des Amtsverkündi- gungsblattes abgedruckten ersten Verordnung zur Ausführung des vorgenannten Reichsgesetzes vom 8. September 1923 empfehlen wir, die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Beisitzer des Mietgerichts ungesäumt zu veranlassen und für sofortige Weiterleitung an das für die Gemeinde zuständige Amtsgericht Sorge zu tragen.
Gießen, den 9. Oktober 1923.
Kreisamt Gießen, 3. V.: Dr. Krüger. i „
Detr.: Sozial- und Kleinrentnerfürsorge.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die Inde/zahl zur Berechnung der Unterstützungen in der 2. Oktoberhälfte betrügt 40 400 000 Mk. (Vergleiche unsere übergedruckte Verfügung vour 6. September d. Js. betreffend: Sozial- rentnerfürsorge.)
Gießen, den 9. Oktober 1923.
Kreisamt Gießen. 2. V.: Dr. Heß.
Betr.: Ausführung der Polizeiverordnung Über das Vertilgen der Blutlaus vom 19. Rovember 1904.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir machen darauf aufmerksam, daß der Rundgang der Kommissionen gemäß 8 3 der obenerwähnten Polizeioerordnung nunmehr alsbald stattzufinden hat. Zur Ersparung von Schreibarbeit und Porto wollen wir weiterhin versuchsweise von Vorlagen des Protokolls gemäß § 10 absehen und haben das Vertrauen, daß die Kommissionen auch ohne diese Vorlage die ihnen obliegende Tätigkeit gewissenhaft ausüben.
Gießen, den 5. Oktober 1923.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Drau n.
Licnstttachrichtcn ves LNeisamtcs.
Die am 1. Oktober 1923 und 1. April 1924 fälligen Zinsen der hessischen Staatsschuld werden von heute ab bei dem Staatsschuldbuchamt Darmstadt, Paulusplatz 1, Zimmer 2, bezahlt.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 1. bis 15. September wurden bei dem Fundbureau des Polizeiamts angemeldet als:
1. Gefunden: 1 Metermaß, mehrere Portemonnaies mit Inhalt, 1 Korbdeckchen, 1 Bierzipfel, 1 Rucksack mit Beil, ein künstliches Auge, 1 Haarkamm, 1 silberner Anhänger mit Kette, 1 Füllfederhalter, mehrere Geldbeträge, 1 Kinder- strüinpfchen, 1 silberner Anhänger, 1 Taschenmesser.
2. Zugelaufen: 2 Hunde.
3. Verloren: 1 Weinzipfel, 1 Brieftasche mit 2000000 Mk., 1 dunkelbraune Handtasche mit Inhalt, 1 sich. Halskette, ein grünes gestricktes Kinderjäckchen, 1 Messingkapsel von einem Rollwagen, 35 120 000 Mk.
4. Entlaufen: 1 Hund (Dobermann).
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu niachen.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Ähr vormittags und 4—5 Ähr nachmittags auf Zimmer Ar. 1 bei der unterzeichneten Behörde erfolgen.
Gießen, den 18. Septeniber 1923.
Polizeiamt Gießen. Fuhr. v. Gemmingen.
Drum der Brühl'schen Universitäts-Buch, und Steindruckerei. R. Lauge, Bietzen.


