Ausgabe 
12.10.1923
 
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Bekanntmachung.

Detr.: Viehmarkt in G r Ü n b e r g.

Es wird genehmigt für Mittwoch, den 17. Oktober 1923, die Abhaltung eines Viehmarktes zu Grünberg unter folgenden Bedin- -gungen. Es darf nur aufgetrieben werden:

1. Vieh aus Zuchtbeständen der Kreise Gießen und Alsfeld. Durch Ärsprungszeugnisse, auf denen die Ortspolizeibehörden aus­drücklich bestätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen stammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen. Tiere, die aus Sperr- und Deobachtungs- gebieten dieser Kreise stammen, sind ausgeschlossen.

2. Vieh von Händlern, das nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht hat. Nachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes."

>3. Das Vieh der Händler ist auf einem, von dem Teile des Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material auftreiben, ge­trennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen.

4. Die Untersuchung des Antriebes hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, daß bei allenfallsigen Be­anstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert wer­den können, ohne den Marktplatz zu berühren.

5. Der Auftrieb darf nur in der Zeit von 78i/ä Uhr vormit­tags stattfinüen. (§ 47 der Dunbesrats-Ausführungsbestimmun- gen zum RVG.)

G test en, den 11. Oktober 1923.

____________Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.____________ Betr.: Die Rundgänge der Feldgeschworenen.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen, Anordnungen zu treffen, daß der nach § 20 der Instruktion der Feldgeschworenen vorgeschriebene Rundgang zur Ausführung kommt.

Auf unser Ausschreiben vom 6. September 1910 (Kreisblatt Ar. 68) wird verwiesen.

i Ihren Berichten über den Vollzug sehen wir bis zum 1. De­zember L Js. entgegen.

Gießen, den 5. Oktober 1923.

'__________Kreisamt Gießen. I. D.: Pr. Braun.____________

Betr.: Reichsgeseh über Mieterschutz und Mieteinigungsämter, vom 1. Juni 1923.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Unter Hinweis auf Art. 5 der in Ar. 73 des Amtsverkündi- gungsblattes abgedruckten ersten Verordnung zur Ausführung des vorgenannten Reichsgesetzes vom 8. September 1923 empfehlen wir, die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Beisitzer des Miet­gerichts ungesäumt zu veranlassen und für sofortige Weiterleitung an das für die Gemeinde zuständige Amtsgericht Sorge zu tragen.

Gießen, den 9. Oktober 1923.

Kreisamt Gießen, 3. V.: Dr. Krüger. i

Detr.: Sozial- und Kleinrentnerfürsorge.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Inde/zahl zur Berechnung der Unterstützungen in der 2. Oktoberhälfte betrügt 40 400 000 Mk. (Vergleiche unsere über­gedruckte Verfügung vour 6. September d. Js. betreffend: Sozial- rentnerfürsorge.)

Gießen, den 9. Oktober 1923.

Kreisamt Gießen. 2. V.: Dr. Heß.

Betr.: Ausführung der Polizeiverordnung Über das Vertilgen der Blutlaus vom 19. Rovember 1904.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen darauf aufmerksam, daß der Rundgang der Kom­missionen gemäß 8 3 der obenerwähnten Polizeioerordnung nun­mehr alsbald stattzufinden hat. Zur Ersparung von Schreibarbeit und Porto wollen wir weiterhin versuchsweise von Vorlagen des Protokolls gemäß § 10 absehen und haben das Vertrauen, daß die Kommissionen auch ohne diese Vorlage die ihnen obliegende Tätig­keit gewissenhaft ausüben.

Gießen, den 5. Oktober 1923.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Drau n.

Licnstttachrichtcn ves LNeisamtcs.

Die am 1. Oktober 1923 und 1. April 1924 fälligen Zinsen der hessischen Staatsschuld werden von heute ab bei dem Staats­schuldbuchamt Darmstadt, Paulusplatz 1, Zimmer 2, bezahlt.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 1. bis 15. September wurden bei dem Fund­bureau des Polizeiamts angemeldet als:

1. Gefunden: 1 Metermaß, mehrere Portemonnaies mit In­halt, 1 Korbdeckchen, 1 Bierzipfel, 1 Rucksack mit Beil, ein künstliches Auge, 1 Haarkamm, 1 silberner Anhänger mit Kette, 1 Füllfederhalter, mehrere Geldbeträge, 1 Kinder- strüinpfchen, 1 silberner Anhänger, 1 Taschenmesser.

2. Zugelaufen: 2 Hunde.

3. Verloren: 1 Weinzipfel, 1 Brieftasche mit 2000000 Mk., 1 dunkelbraune Handtasche mit Inhalt, 1 sich. Halskette, ein grünes gestricktes Kinderjäckchen, 1 Messingkapsel von einem Rollwagen, 35 120 000 Mk.

4. Entlaufen: 1 Hund (Dobermann).

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be­lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu niachen.

Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 1112 Ähr vormittags und 45 Ähr nachmittags auf Zimmer Ar. 1 bei der unterzeichneten Behörde erfolgen.

Gießen, den 18. Septeniber 1923.

Polizeiamt Gießen. Fuhr. v. Gemmingen.

Drum der Brühl'schen Universitäts-Buch, und Steindruckerei. R. Lauge, Bietzen.