Ausgabe 
12.1.1923
 
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Nr. 4

12. Januar

M die Prsvinzialdirettiou Gberheffen und für dar Kreisamt Gieke» ,____________Au, »u,ch > Wl ,u 6,lie6,n tl,tlWrI14. Eirru

________________ ____ 1923

Erneuerung de/Vieh^nde^lserlaübniska'rten das^Jahr^l923^fiölßtorcif^r6 ®^nft|Da'n,d^ln9en- Prüfungen im Jahre 1923. _______________________~ Q11ÜÖ "Nb G-Wichtspolizei und

13.

Stück

Pferde

über

100

III.

21.

2 Stück Pferde oder

zu 250 Stück Pferde

50 Stück Pferde

100 Stück Pferde

zu zu zu zu zu

Pferde Pferde

oder oder oder

oder oder oder oder

Großvieh Großvieh Großvieh Großvieh Großvieh Großvieh

500 1000 1500 2000

50 100 150 200 300

bis zu 50

bis zu 100

einschließlich einschließlich einschließlich einschließlich einschließlich einschließlich einschließlich

einschließlich einschließlich einschließlich einschließlich einschließlich

34. Ludwig

35. Heinrich Gießen,

5 Stück Pferde oder

10 Stück Pferde oder

Mark Marl Mark Marl Mark ORni-i Mark sinn-

14.

15.

16.

17.

18.

19.

50 100

150 250

500

750 1000

5

10

25

50

50

Großvieh Großvieh Großvieh Großvieh Absah 2

Mark Mark Mart Mark Mark

Mark Mark Mark Mark

22.

23.

24.

25.

26.

27.

bis zu bis zu bis zu bis zu über

Woklrab, Gärtner, Alsfeld.

Zinn, Maurermeister, Landenhausen, den 8. Januar 1923.

Der Provinzialwahlkommissar.

Matthias, Provinzialdirektor.

Die Erhebung der Beträge "erfolgt eütweder durch Derwen- dung von Stempelmarken oder durch die staatlichen Kassen nach näherer Anordnung. Der für die gebührenpflichtigen Geschäfte zu zahlende Betrag ist von dem beamteten Tierarzt auf jedem Zeug­nis jeder Bescheinigung usw. zu vermerken und in dem zu füh- . reuden Tagebuch einzutragen, einerlei, ob der Betrag durch

bis bis bis bis bis

Stück Stück Stück

7. Balentin Dillemuth, Maurer, Hainchen

8. Wilhelm Fenchel, Landwirt, Ober-Hörgern

9. Dr. Paul Gisevius, Llniversitäts-Professor, Gießen

10. Dr. h. c. Wilhelm Grünewald, Justizrat^ Gießen

11. Heinrich Häuser, Parteisekretär, Gießen.,

12. Otto Hauck, Baurat, Friedberg.

Karl Haupt, Angestellter, Gießen.

Dr. Georg von Helmolt, Rechtsanwalt, Friedberg.

Aart Hesse, Otterbach.

Friedrich Jost, Bürgermeister, Derinutshain.

Alfred Kiel jr., Gewerkschaftsbeamter, Gießen.

Heinrich Kipper VIII., Weißbindermeister, Ober-Seemen.

Franz Kissel, Oberbadmeister und Stadtverordneter Bad- Aauheim.

wegen der Berechnung anzuwenden.

1921 zum Reichsviehseuchengesetz (Regierungsblatt S. 107) unter der Bekanntmachung vom 14. Aovember 1922 betr öte Gebühren für amtstierärztliche Dienstverrichtunqen, die hier­unter verzeichneten Gebühren festgesetzt und zur Staatskasse ein­gezogen :

Für die Ausstellung von amtstierärztlichen Bescheinigungen und Zeugnissen auf den unter ! genannten Märkten usw bis zu 5 Stück Pferde oder Großvieh ' -----'

bis zu 10" * ~ "

----- Pferde____

Die Borschrift der Ziffer I von Kälbern usw. ist sinngemäß

20. Heinrich Knaf, Techniker, Büdingen.

ni Paul Heinrich Kvrell, Eudorf.

Heinrich Langsdorf, Kommerzienrat, Friedberg Heinrich Laudon, Dreher, Wieseck.

Anton Lux, Landtagsabgeordneter, Bieder-Florstadt.

Gustav Mogk, Landwirt, Grund-Schwalheim.

Ludwig Aeuenhagen, Landgerichtsdirektor Gießen Martin Deck, Krankenkassenbeamter, Vilbel.

28. Georg Repp, Buchdrucker, Schotten.

29. Karl Aoemheld, Geh. Justizrat, Oberamtsrichter, Aidda.

30. Theodor Schröder, Rechtsanwalt, Friedberg.

31. Otto Schneider I Landwirt, .Utphe.

32. Karl Schwalb, Landwirt, Großen-Tuseck.

33. Friedrich Wilhelm Wiesenbach IV., Bürgermeister Büdes­heim.

IV.

1. Für jede amtstierärztliche Untersuchung eines Tierbestandes, ausgenommen die in Ziffern I und II genannten, die auf Grund des Reicysviehseuchengesctzes oder der hierzu vo>n Bundesrat er- lassenen Ausführungsvorschriften, sowie der auf dieses Gesetz oder diese Ausfuhrungsvorschriften gegründeten Anordnungen der Landesregiei-ung, der Berwaltungs- oder Polizeibehörden vor­zunehmen fmb, einschließlich der in jedem Falle auszustellenden amtstierarzckichen Bescheinigung;

bis " - - - -

1. Für die auf Grund des Aeichsviehseuchengesehes oder der hierzu vom Bundesrat erlassenen Ausführungsvorschriften. sowie der auf dieses Gesetz oder diese Ausführungsvorschriften gegrün- deten Anorvnungen der Landesregierung, der Berwaltungs- oder Polizeibehörden vorzunehmenden amtstierärztlichen Uiitersuchun- gen voi> zu Handelszwecken oder zum öffentlichen Verlauf zu- sainniengebrachten Tierbeständen ausgenommen der in Ziffern Falle aus-

Die auf Grund früherer Vorschriften abgeschlossenen Verträge m?- -r!T ch'P^oben, soweit nicht in einzelnen Fällen durch das Ministerium des Innern anders bestimmt wird

II.

Beknmltmachrmg.

Detr.: Die Wahlen zum Prvvinzialtag.

_. Der Provinzialausschuß der Provinz Oberhessen hat in seiner Sitzung vom 6 ds. Mts. die nach Art. 60 des Gesetzes über die k ®taötöei-orbneten und Gemeinderatsmitglieder sowie

oer Mitglieder der Kreis- und Provinzialtage vom 19. August 1922 erforoerlidje Prüfung der Wahlakten vvrgenommen und die Mit­gliedschaft der nachstehend aufgeführten Personen für den Pro- vmzialtag der Provinz Oberhessen festgestellt:

1. Dr. Albert Aaron, Rechtsanwalt, Gießen

2. Adam Decker, Gastwirt, Groß-Felda.

3. Karl Breidenbach, Oekonomierat, Dorheim.

4. Theodor Cellarius, Landwirt, Schotten.

-B-Heinrich Christ, Landwirt und Mühlenbesitzer, Holzmühls bei Loliar. . .. ..

$ Philipp Diehl, Landwirt und Bürgermeister, Hoch-

amtstierärztlichen Bescheinigung:

Stück Pferde oder Großvieh einschließlich Stück Pferde oder Großvieh einschließlich Stück Pferde oder Großvieh einschließlich Stück Pferde oder Großvieh einschließlich

-- Stück Pferde oder Großvieh einschließlich 3000 Mark

Die^Dorschrift in Ziffer I Absatz 2 ist sinngemäß anzuwenden

2. Für lebe besonders verlangte weitere amtstierärztliche Be­scheinigung 50 Mark.

über 250 Stück Pferde oder Großvieh

Die Vorschrift der Ziffer I Absatz 2 findet ebenfalls gemäße Anwendung.

2. Für jede besonders verlangte weitere amtstierärztliche Be­scheinigung 50 Mark.

I und IV genannten einschließlich der in jedem zustellenden amtstierärztlichen Bescheiniauna:

Bekamttmachulrg.

Betr.: Die Wahlen zum Provinzialtag.

_. Der Provinzialausschutz der Provinz Oberhessen hat in seiner Sitzung VOM 6. d. Mts. festgestellt, daß Einwendungen oder Bean­standungen zu den Gemeinderatswahlen, die Einwirkung aus die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Provinzialtagswahl haben, nicht erhoben worden sind. Der Beschluß des Provinzialausschusses der Provinz Oberhessen vom 6. d. Mts. liegt gemäß Art. 60 und 62 des Gesetzes über die Wahlen der Stadtverordneten und Ge­meinderatsmitglieder sowie der Mitglieder der Kreis- und Pro- vinzialtage voin 19. August 1922 vom 13. bis einschließlich 26. ds. Mts. auf der Provinzialdirektion Oberhessen, Gießen, Ostanlage 33, offen. Während der Ofsenlegungsfrist können von den Stimm­berechtigten gegen den Beschluß bei dem Provinzialdirektor Ein­wendungen schriftlich oder zu Protokoll erhoben werden.

Gießen, den 8. Januar 1923.

_______Matthjas, Provinzialdirektor.

Bekanntmachung,

die Gebühren für amtstierärztliche Dienstverrichtungen betr.

Vom 22. Dezember 1922.

Für die nachbenannten Dienstgeschäfte der beamteten Tierärzte werden im Einverständnis mit dein Ministerium der Finanzen auf Grund des Artikels 16 des Ausführungsgesetzes vom 13. Mai

. Sitt die auf Grund des § 16 des Reichsviehseuchengesetzes bom 2o x)um 1909 vvrgeschrjebene amtstierärztliche Beraufsich- tlgung der Viehmarkte, Tierschauen, Ausstellungen usw.

bis zu 25 Stück Pferde oder Großvieh einschließlich 500 Mark 3U 50 Stuck Pferde oder Großvieh einschließlich 1000 Mark big zu 100 Stuck Pferde oder Großvieh einschließlich 2000 Mark für redes weitere angefangene Hundert mehr 1000 Mark.

Je 2 Stuck Kälber, Schafe, Ziegen, Schweine, Ferkel oder i« 10 Stück Geflügel oder Kleintiere werden für ein Stuck Großvieh gerechnet.

, Die Gebühr wird für jeden Tag erhoben, an dem eine Unter - --suchung stattfindet.