Nr. 4
12. Januar
M die Prsvinzialdirettiou Gberheffen und für dar Kreisamt Gieke» ,____________Au, »u,ch >„ Wl ,u 6,lie6,n tl„,tlWrI14. Eirru
________________ ____ 1923
Erneuerung de/Vieh^nde^lserlaübniska'rten das^Jahr^l923^ “fiölßtorcif^r6 ®^nft|Da'n,d^ln9en- — Prüfungen im Jahre 1923. — _______________________~ Q11ÜÖ‘ "Nb G-Wichtspolizei und
13.
Stück
Pferde
über
100
III.
21.
2 Stück Pferde oder
zu 250 Stück Pferde
50 Stück Pferde
100 Stück Pferde
zu zu zu zu zu
Pferde Pferde
oder oder oder
oder oder oder oder
Großvieh Großvieh Großvieh Großvieh Großvieh Großvieh
500 1000 1500 2000
50 100 150 200 300
bis zu 50
bis zu 100
einschließlich einschließlich einschließlich einschließlich einschließlich einschließlich einschließlich
einschließlich einschließlich einschließlich einschließlich einschließlich
34. Ludwig
35. Heinrich Gießen,
5 Stück Pferde oder
10 Stück Pferde oder
Mark Marl Mark Marl Mark ORni-i Mark sinn-
14.
15.
16.
17.
18.
19.
50 100
150 250
500
750 1000
5
10
25
50
50
Großvieh Großvieh Großvieh Großvieh Absah 2
Mark Mark Mart Mark Mark
Mark Mark Mark Mark
22.
23.
24.
25.
26.
27.
bis zu bis zu bis zu bis zu über
Woklrab, Gärtner, Alsfeld.
Zinn, Maurermeister, Landenhausen, den 8. Januar 1923.
Der Provinzialwahlkommissar.
Matthias, Provinzialdirektor.
Die Erhebung der Beträge "erfolgt eütweder durch Derwen- dung von Stempelmarken oder durch die staatlichen Kassen nach näherer Anordnung. Der für die gebührenpflichtigen Geschäfte zu zahlende Betrag ist von dem beamteten Tierarzt auf jedem Zeugnis jeder Bescheinigung usw. zu vermerken und in dem zu füh- . reuden Tagebuch einzutragen, einerlei, ob der Betrag durch
bis bis bis bis bis
Stück Stück Stück
7. Balentin Dillemuth, Maurer, Hainchen
8. Wilhelm Fenchel, Landwirt, Ober-Hörgern
9. Dr. Paul Gisevius, Llniversitäts-Professor, Gießen
10. Dr. h. c. Wilhelm Grünewald, Justizrat^ Gießen
11. Heinrich Häuser, Parteisekretär, Gießen.,
12. Otto Hauck, Baurat, Friedberg.
Karl Haupt, Angestellter, Gießen.
Dr. Georg von Helmolt, Rechtsanwalt, Friedberg.
Aart Hesse, Otterbach.
Friedrich Jost, Bürgermeister, Derinutshain.
Alfred Kiel jr., Gewerkschaftsbeamter, Gießen.
Heinrich Kipper VIII., Weißbindermeister, Ober-Seemen.
Franz Kissel, Oberbadmeister und Stadtverordneter Bad- Aauheim.
wegen der Berechnung anzuwenden.
1921 zum Reichsviehseuchengesetz (Regierungsblatt S. 107) unter der Bekanntmachung vom 14. Aovember 1922 betr öte Gebühren für amtstierärztliche Dienstverrichtunqen, die hierunter verzeichneten Gebühren festgesetzt und zur Staatskasse eingezogen :
Für die Ausstellung von amtstierärztlichen Bescheinigungen und Zeugnissen auf den unter ! genannten Märkten usw bis zu 5 Stück Pferde oder Großvieh ' -----'
bis zu 10 •" * ~ "
----- Pferde____
Die Borschrift der Ziffer I von Kälbern usw. ist sinngemäß
20. Heinrich Knaf, Techniker, Büdingen.
ni Paul Heinrich Kvrell, Eudorf.
Heinrich Langsdorf, Kommerzienrat, Friedberg Heinrich Laudon, Dreher, Wieseck.
Anton Lux, Landtagsabgeordneter, Bieder-Florstadt.
Gustav Mogk, Landwirt, Grund-Schwalheim.
Ludwig Aeuenhagen, Landgerichtsdirektor Gießen Martin Deck, Krankenkassenbeamter, Vilbel.
28. Georg Repp, Buchdrucker, Schotten.
29. Karl Aoemheld, Geh. Justizrat, Oberamtsrichter, Aidda.
30. Theodor Schröder, Rechtsanwalt, Friedberg.
31. Otto Schneider I„ Landwirt, .Utphe.
32. Karl Schwalb, Landwirt, Großen-Tuseck.
33. Friedrich Wilhelm Wiesenbach IV., Bürgermeister Büdesheim.
IV.
1. Für jede amtstierärztliche Untersuchung eines Tierbestandes, ausgenommen die in Ziffern I und II genannten, die auf Grund des Reicysviehseuchengesctzes oder der hierzu vo>n Bundesrat er- lassenen Ausführungsvorschriften, sowie der auf dieses Gesetz oder diese Ausfuhrungsvorschriften gegründeten Anordnungen der Landesregiei-ung, der Berwaltungs- oder Polizeibehörden vorzunehmen fmb, einschließlich der in jedem Falle auszustellenden amtstierarzckichen Bescheinigung;
bis " - - - -
1. Für die auf Grund des Aeichsviehseuchengesehes oder der hierzu vom Bundesrat erlassenen Ausführungsvorschriften. sowie der auf dieses Gesetz oder diese Ausführungsvorschriften gegrün- deten Anorvnungen der Landesregierung, der Berwaltungs- oder Polizeibehörden vorzunehmenden amtstierärztlichen Uiitersuchun- gen voi> zu Handelszwecken oder zum öffentlichen Verlauf zu- sainniengebrachten Tierbeständen — ausgenommen der in Ziffern Falle aus-
Die auf Grund früherer Vorschriften abgeschlossenen Verträge m?- -r!T ch'P^oben, soweit nicht in einzelnen Fällen durch das Ministerium des Innern anders bestimmt wird
II.
Beknmltmachrmg.
Detr.: Die Wahlen zum Prvvinzialtag.
_. Der Provinzialausschuß der Provinz Oberhessen hat in seiner Sitzung vom 6 ds. Mts. die nach Art. 60 des Gesetzes über die k ®taötöei-orbneten und Gemeinderatsmitglieder sowie
oer Mitglieder der Kreis- und Provinzialtage vom 19. August 1922 erforoerlidje Prüfung der Wahlakten vvrgenommen und die Mitgliedschaft der nachstehend aufgeführten Personen für den Pro- vmzialtag der Provinz Oberhessen festgestellt:
1. Dr. Albert Aaron, Rechtsanwalt, Gießen
2. Adam Decker, Gastwirt, Groß-Felda.
3. Karl Breidenbach, Oekonomierat, Dorheim.
4. Theodor Cellarius, Landwirt, Schotten.
- —B-Heinrich Christ, Landwirt und Mühlenbesitzer, Holzmühls bei Loliar. . .. ..
$ Philipp Diehl, Landwirt und Bürgermeister, Hoch-
amtstierärztlichen Bescheinigung:
Stück Pferde oder Großvieh einschließlich Stück Pferde oder Großvieh einschließlich Stück Pferde oder Großvieh einschließlich Stück Pferde oder Großvieh einschließlich
—-- Stück Pferde oder Großvieh einschließlich 3000 Mark
Die^Dorschrift in Ziffer I Absatz 2 ist sinngemäß anzuwenden
2. Für lebe besonders verlangte weitere amtstierärztliche Bescheinigung 50 Mark.
über 250 Stück Pferde oder Großvieh
Die Vorschrift der Ziffer I Absatz 2 findet ebenfalls gemäße Anwendung.
2. Für jede besonders verlangte weitere amtstierärztliche Bescheinigung 50 Mark.
I und IV genannten — einschließlich der in jedem zustellenden amtstierärztlichen Bescheiniauna:
Bekamttmachulrg.
Betr.: Die Wahlen zum Provinzialtag.
_. Der Provinzialausschutz der Provinz Oberhessen hat in seiner Sitzung VOM 6. d. Mts. festgestellt, daß Einwendungen oder Beanstandungen zu den Gemeinderatswahlen, die Einwirkung aus die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Provinzialtagswahl haben, nicht erhoben worden sind. Der Beschluß des Provinzialausschusses der Provinz Oberhessen vom 6. d. Mts. liegt gemäß Art. 60 und 62 des Gesetzes über die Wahlen der Stadtverordneten und Gemeinderatsmitglieder sowie der Mitglieder der Kreis- und Pro- vinzialtage voin 19. August 1922 vom 13. bis einschließlich 26. ds. Mts. auf der Provinzialdirektion Oberhessen, Gießen, Ostanlage 33, offen. Während der Ofsenlegungsfrist können von den Stimmberechtigten gegen den Beschluß bei dem Provinzialdirektor Einwendungen schriftlich oder zu Protokoll erhoben werden.
Gießen, den 8. Januar 1923.
_______Matthjas, Provinzialdirektor.
Bekanntmachung,
die Gebühren für amtstierärztliche Dienstverrichtungen betr.
Vom 22. Dezember 1922.
Für die nachbenannten Dienstgeschäfte der beamteten Tierärzte werden im Einverständnis mit dein Ministerium der Finanzen auf Grund des Artikels 16 des Ausführungsgesetzes vom 13. Mai
. Sitt die auf Grund des § 16 des Reichsviehseuchengesetzes bom 2o x)um 1909 vvrgeschrjebene amtstierärztliche Beraufsich- tlgung der Viehmarkte, Tierschauen, Ausstellungen usw.
bis zu 25 Stück Pferde oder Großvieh einschließlich 500 Mark 3U 50 Stuck Pferde oder Großvieh einschließlich 1000 Mark big zu 100 Stuck Pferde oder Großvieh einschließlich 2000 Mark für redes weitere angefangene Hundert mehr 1000 Mark.
Je 2 Stuck Kälber, Schafe, Ziegen, Schweine, Ferkel oder i« 10 Stück Geflügel oder Kleintiere werden für ein Stuck Großvieh gerechnet.
, Die Gebühr wird für jeden Tag erhoben, an dem eine Unter - -- „suchung stattfindet.


