Nr. 95
11. Dezember
1923
Amtsvertundigungsblatt
für die Provlnzialdirektion Gberhessen und für das Kreisamt Eietzen
Erscheint Dienstag und Freitag. Qtur durch die Post zu beziehen.
Jnhalts-Aebersicht: Gewerb^erichtswahl. — Ausstellung von Wandergewerbescheinen. — Ausscheiden eines Kreistagsmitgliedes. — Dienstnachrrchten. Feldberenugung. — Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. — Schweinepest. — Gefunden, verloren usw.
Bekanntmachung.
Betr.: Gewerbegerichtswahl.
Es ist bis zum 2. Dezember 1923 einschl. für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur je eine gültige Vorschlagsliste eingereicht worden. Aach § 15 der Kreissatzung für das Gewerbegericht fällt somit die für den 16. I. Mts. anberaumte Wahl aus, es gelten vielmehr die in den Dorfchlagslisten in der dort gewählten Reihenfolge unter 1—12 aufgeführten Personen als gewählt.
Dieselbe ist
a) für Arbeitgeber (Kennwort .Handwerkerliste für den Landkreis Gießen"):
1. Leonhardt, Anton, Steinhauermeister, Grünberg:
2. Wiß.ter, Hrch. Ludwig, -Zimmermeister, Londorf;
3. Schmidt, Friedrich, Schlossermeister, Lich;
4. Fatum, Georg, Dachdeckermeister, Hungen;
5. Schäfer, Karl Konrad, Maurermeister, Lang-Göns;
6. Schnell, Georg, Schuhmachermeister, Lollar;
7. Schmiedeknechi, Max, Baugewerksmeister, Londorf;
8. Schmidt, Karl, Fabrikant, Grünberg;
9. Deibel, Heinrich, Maurermeister, Lollar;
10. Kambeih, Karl, Schreinermeister, Lich;
11. Füller, Otto, Wagner, Hungen;
12. Haas, Georg Daniel, Zimmermeister, Grünberg.
b) Für Arbeitnehmer (Kennwort „Allgemeiner Deutscher Ge- werkschaf.sbund, Ortsausschuß Gießen und Amgegend (Gewerkschaftskartell) :
1. Karl Benner, Gärtner, Wieseck;
2. L udwig Kloß, Former, Treis a. d. L.;
„ 3. Wilhelm Wacker, Schreiner, Wieseck;
4. Minna Schäfer geb. Hermann, Arbeiterin, Wieseck;
5. Ernst Schubecker, Former, Gleiberg;
6. Stephan Aoßhammer, Former, Lollar;
7. Heinrich Krug, Fabrikarbei er, Leihgestern;
8. Louis Bier II., Maschinist, Staufenberg;
9. Georg, Bähr, Former, Lollar;
10. Philipp Moos, Former, Frohnhausen;
11. Heinrich Laudon. Dreher, Wieseck;
12. .Wilhelm Aoll, Fabri.arbei.er, Daubringen.
Gießen, den 9. Dezember 1923.
Der Wahlleiter: W e l ck e r.
Betr.: Die Ausstellung von Wandergewerbescheinen für 1924.
3In das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Anter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 28. November 1922, Amtsverkündigungsblatt Nr. 121, empfehlen wir die bei Ihnen eingehenden Anträge unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars baldigst vorzulegen.
Gießen, den 6. Dezember 1923.
Kreisamt Gießen. 3. B.: Welcker.
Bekanntmachung.
. An Stelle des ausgeschiedenen Kreistagsmitglieds Oberlandesgerichtsrat Schudt hat die Kreiswahlkommission den Fabrikanten Karl Georgi zu Gießen als Kreistagsmitglied bezeichnet.
Gießen, 6. Dezember 1923.
Der Wahlkommissar: Welcker.
Dienstnachrichtcn des Krcisamtcs.
Karl Schmandt I. aus Watzenborn-Steinberg wurde zum Nachtwächter für die Gemeinde Watzenborn-Steinberg ernannt und verpflichtet.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Holzheim; hier: den allgemeinen Meliorationsplan.
3n der Zeit vom 10. bis einschl. 24. Dezember 1923 liegt auf der Hessischen Bürgermeisterei Holzheim
der Kommisfionsbeschluß vom 28. November 1923, Ziffer 2, zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit schriftlich und mit Gründen versehen bei der Hessischen Bürgermeisterei Holzheim einzurerchen.
Friedberg, den 1. Dezember 1923.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär. _________________Aebe l, Negierungs-Assessor..
Bekanntmachung.
Betr.: Die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe.
An den drei letzten Sonntagen vor Weihnachten (9., 16. und 23. Dezember) dürfen die offenen Verkaufsstellen von 1 bis 6 Ahr abends für den geschäftlichen Verkehr geöffnet sein.
Gießen, den 5. Dezember 1923.
_____ Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.
Bekanntmachung.
Betr.: Schweinepest in Gießen.
1 3it den Gehöften der Brauerei Denninghoff, hier, Nordanlage, und des Schweinehändlers Martin Klös, hier, Rodheimer Str. 6, ist die Schweinepest amtlich festgestellt worden.
Die Sperrmaßregeln sind angeordnet.
Gießen, den 6. Dezember 1923.
________Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.
Bekanntmachung.
3n der Zeit vom 15. bis 30. November 1923 wurden auf dem hiesigen Fundbureau gemeldet:
Als gefunden: 1 Buch 1 seidener Damenhandbeutel, zwei Ledermäppchen, 1 Teil eines Stoffgürtels, 1 Mantelgürtel, 1 Kette mit Schloß, 1 Paar braune Damenhandschuhe, 1 Hundekette.
Als verloren: 1 goldener Ning mit Stein, 1 Füllfederhalter, 1 goldener Manschettenknopf, 1 Brieftasche mit Inhalt, 1 Ledertäschchen mit Inhalt, 1 Brieftasche mit Inhalt.
Als zugelaufen: mehrere Hunde.
Als entlaufen: 1 langhaariger, dunkelbrauner Hund mit weißem Bauch (Nüde).
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Ahr vormittags und 4—5 Ahr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde auf Zimmer Nr. 1 erfolgen.
Gießen, den 7. Dezember 1923.
Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.
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