Ausgabe 
11.9.1923
 
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Bekanntmachung.

Detr.: Verrohung der Wandersitten.

Von feiten der Bevölkerung wird vielfach mit Recht darüber Klage geführt, dah von einem Teil Wandervögel grober Llnfug ver­übt, das Publikum auf den Bahnhöfen und in den Zügen belästigt wird, unanständige Lieder gesungen werden, in den Wäldern Hüt­ten, Wegweiser, Markierungen mutwillig zerstört oder beseitigt werden und manche Wanderer sich nicht scheuen, 'unmittelbar an belebten Wegen Luft- und Sonnenbäder oder Fluhbäder zu nehmen.

Wir machen die Polizeiorgane und Gendarmerie auf diese Lln- sitten eines Teils der Wandervögel aufmerksam und geben ihnen hiermit auf, gegen solche Ausschreitungen und Belästigungen des Publikums energisch und ohne jede Rücksicht vorzugehen.

Die Jugendbewegung..und die in ihr stehenden Jugendvereine haben bereits in energischer Weise die Bekämpfung der Wander­unsitten betrieben.

Giehen, den 31. August 1923.

_______ Kreisamt Giehen. I. 33.: Weicker.

Wirkung vom 1. Sep-

Kreisamt Giehen. 3. V.: Or. He h.

2 080 000 Mk.

1 360 000

720 000

400 000

Bekanntmachung

Detr.: Schlachtscheingebühren.

Die Schlachtscheingebühren werden mit tember ds. Js.

für ein Stück Grohvieh auf

für ein Schwein auf

für ein Stück Kleinvieh auf

für ein Saug lamm usw. auf erhöht.

Giehen, den 4. September 1923.

Betr.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, die Gemeinderechner alsbald hiervon in Kenntnis zu setzen.

Giehen, den 7. September 1923.

______________Kreisamt Giehen. 3. D.: Dr, Heh.__

Detr.: Schülerrückfahrkarten.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Der Reichsverkehrsminister hat bestimmt, dah vom 1. Juli d. Js. ab auf der Reichsbahn an allen Tagen der Woche Schiiler- rückfahrkarien mit einer Ermähigung von 50 v. H. und mit vier­tägiger Gültigkeit ausgegeben werden. Die Vergünstigung kann auch von solchen Schülern der Fortbildungsschulen, der gewerb­lichen und Handels-, sowie der sonstigen Fachschulen in Anspruch genommen werden, die nur an einzelnen Tagen der Woche zum Unterricht fahren.

Wir empfehlen Ihnen, die in Frage kommenden^ Fortbildungs- schüler usw. auf diese Vergünstigung aufmerksam zu machen.

Giehen, den 5..September 1923.

Kreisschulamt Giehen. 3. V.: Fischer.

Betr.: Herbstferien.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die nachstehende Verfügung des Landesamts für das Bil- öungswesen teilen wir 3hnen zur Kenntnis und Beachtung mit.

An die unterstellten Behörden.

Wegen der für den Winter zu erwartenden Schwierigkeiten in der Kohlenbeschaffung empfiehlt es sich, die Herbstferien mög- lichst weit in den Oktober zu verschieben. Auch ist es zulässig, die Herbstferien zu kürzen zugunsten entsprechender Verlängerung der Winterferien. Der bisher geltende Grundsatz, dah die Ferien der Volks- und höheren Schulen an denselben Orten möglichst gleich zu legen seien, kann für die Festsetzung der Herbstferien auher acht bleiben, wenn nach den örtlichen Verhältnissen eine andere Regelung zweckmähig ist, jedoch sollen für die höheren Schulen eines Ortes die Ferien einheitlich angesetzt werden.

Etwaige Aenderungen der bisherigen Ferienordnung für hö­here Schulen sind von bem dienstältesten Direktor dem Landes- amt für das Bildungswesen mitzuteilen. Die Ferienordnung der > Volksschulen ist dem zuständigen Kreisschulamt mitzuteilen.

Giehen, den 5. September 1923.

Kreisschulamt Giehen. 3. V.: Fische r.

Bekanntmachung.

Detr.: Die Fleischbeschaugebühren.

Das Ministerium des 3nnern hat die in unserem Amts­verkündigungsblatt Ar. 53 vom 17. Juli ds. Js. abgedruckten Gebühren mit Wirkung vom 1. September ds. Js. ab auf den sechzehnfachen Betrag erhöht. (Also 50 000 Mk. auf 800 000 Mark usw.)

Giehen, den 7. September 1923.

______________Kreisamt Giehen. 3. V.: Or, H e h.______________

Bekanntmachung, betr. den Ankauf von Kartoffeln im Wirtschaftsjahr 1923,-24. Dom 5. September 1923.

I.

Die in den Jahren 1922 und 1923 von den Provinzial­direktionen des Landes erteilten Aufkaufsgenehinigungen für Kartoffeln verlieren mit dem 1. Oktober d. I. ihre Gültigkeit.

II.

Anträge auf Erteilung der Aufkaufsgenehmigung für die Zeit nach dem 1. Oktober d. I. sind gemäh § 16 der Ausführungs­bestimmungen zur Verordnung zur Ausführung des Artikels II Abs. 3 des Rotgesetzes vom 13. Juli 1923 (Reichsgesetzbl. I S. 699) vom 4. September 1923 bei dem Kreisamt zu stellen, in dessen Bezirk der Aufkauf erfolgen soll.

III.

Die für die Zeit nach dem 1. Oktober d. I. erteilten Auf­kaufsgenehmigungen verlieren mit dem 1. August 1924 ihre Gültigkeit.

Darmstadt, den 5. September 1923.

Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. 3.33.: Hebel.

Betr.: Wie oben.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen, vorstehende Bekanntmachung sofort zur Kenntnis der Interessenten zu bringen. Anträge auf Erteilung der Aufkaussgenehmigung für die Zeit nach dem 1. Oktober 1923 sind uns durch 3hre Vermittlung, nach vorheriger Prüfung auf Vollständigkeit, mit Stellungnahme vorzulegen. 3st der Gefuch­steller bereits wegen Eigentumsvergehens, Preistreiberei, Ketten­handels, unerlaubten Handels oder dergl. bestraft, so ist ein Straf­registerauszug beizusügen. Antragsformulare gehen 3hnen dieser Tage zu. ...

Die Gendarmerie st ationen des Kreises werfen wir gleichfalls auf obige Bekanntmachung hin mit dem Auftrag, die Aufkaufsgenehmigungen (Erlaubnisschein für den Ankauf mit Kartoffeln) nach dem 1. Oktober 1923 genau nachzuprüfen.

Alle Aufkaufsgenehmigungen müssen durch uns ausgestellt oder von uns für den Kreis Giehen erweitert sein. Die Erlaubnisse für den Handel mit Kartoffeln werden durch vorstehende Dekanntmachung nicht berührt; sie behalten auch weiterhin. Gültigkeit. - ' '

Giehen, den 8. September 1923.

Kreisamt Giehen. 3. V.: Dr. Krüger.__________

Betr.: Kreisbücherei.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Mit nächster Post geht 3hnen ein Verzeichnis der Bücher zu, die unter den in unserem Ausschreiben vom 12. 6. 23 A.V.Dl. Rr. 45 vom 15. 6. 23 angegebenen Bedingungen leihweise über­lassen werden. Anforderungen können an Herrn Lehrer Kneipp, Stadtknabenschule, Giehen, oder an uns gerichtet werden.

Wir empfehlen 3hnen, das Verzeichnis allen Lehrkräften zu­gänglich zu machen.

Giehen, den 31. August 1923.

Kreisschulamt Giehen. 3.33.: Fischer.

Betr.: Reisekvstenverordnung.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Mit Wirkung vom 2 7. August 1 9 2 3 ab beträgt das volle Tagegeld für die Beamten

der Stufe II: 2 000 000 Mk.

der Stufe III: 2 400 000 Mk.

Die Vergütung für Wegestrecken, die nicht auf der Eisenbahn usw. zurückgelegt'werden können, ist auf 12 000 Mk. für das Kilo­meter festgesetzt worden.

Vom 27. 8. ab sind bei Berechnung der Tagegelder usw. die zu gewährenden Beträge auf den nächstliegenden vollen 10 000- Mark-Detrag abzurunden. Ergeben sich 5000-Mark-Beträge, so hat die Abrundung auf den nächsthöheren 10 000-Mark-Betrag zu erfolgen.

Giehen, den 2. September 1923.

Kreisschulamt Giehen. 3.33.: Fischer.

Bekanntmachung.

3n der Zeit vom 1.15. August 1923 wurden in hiesrger Stadt gefunden: 1 Portemonnaie mit 3nhalt, 1 Lackgürtel, 1 Weihes

Huhn als zugelaufen, 1 Schreibheft, 11 Französische Lehr­hefte, 1 Weihes Kindermühchen, 1 Geldmäppchen mit 3nhalt, 1 Manschettenknvps, i/2 Pfund Seife, 1 Brosche, 2 Kartoffel- Hacken, 1 Taschenmesser, 1 Paar Kinderhalbschuhe und eine Schürze, 1 Korbdeckchen, 1 Trauring, einige Geldbeträge,! Kiste mit Ersatzteilen von Autos, 1 Damenhandtasche mit 3nhalt, 1 grauer Herrenfilzhut;

verloren: 1 Stahluhr mit Kettenarmband, 1 Mäppchen mit Quittungen von Krankenkassenbeträgen, 1 brauner Spazier­stock mit silbernem Griff, 1 silberne Herrenuhr mitKette, 1 kleine Damenuhr (schwarz) ohne Kette, 1 goldener Trauring, gez. Johanna Garn 24. 12. 97, 1 schwarzlederne Geldtasche mit über 2 000 000 Mk. Inhalt, 1 Brieftasche mit Inhalt, 1 Rickel- brille.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be­lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 1112 Llhr vormittags und 45 Llhr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Rr. 3, erfolgen.

Giehen, den 17. August 1923.

Polizeiamt Giehen. Frhr. v. Gemmingen.

Druck der Brühl'jchen Universitäts-Buch- und Stemüruckerei. R. Lange, Giehen.