AintrveMMgsugsblatt
für die Proviuzialdirettion Gberheffen und für dar Nreisamt Gietzen.
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Nr. 35 11. Mai 1923
Hrefialtun^n-^uak&km^ für öie Reichsunfallversicherung der Fahrzeug- und Neit-
tteryaltungen. Rusfchlagssatz der staatlichen Wohnungsbauabgabe. — Gebühren der nichtärztlichen Leichenbeschauer. Borstand der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für Hessen. — Biehseuchen. — Amtstaae in Grünbera und Stunacn — Neuwabl OfnHm ff-AdhotLri1?18 te»e Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene Gießen (Land). — Höchstpreise für Mehl und Brot -- Anbauflachenerhebung. Dlenstnachrichten. — Feldbereinigung Heuchelheini. -- Schweinerotlauf in Giehen. — Polizei-Verordnung
u6er &en verkauf von Speiseeis auf öffentlichen Straßen. Wegen und Plätzen in der Stadt Giehen.
Bekanntmachung.
Aus Grund der §§ 805 und 842 der Reichsbersicherungsord- nung wird der nach Anhörung des GenossenschaftsvorstandeS vorn Reichsversicherungsaint für die Zeit vom 1. April 1923 bis out weiteres festgesetzte zweite Nachtrag zum Prämientarif der Genosserischast für die Reichsunfallversicherung der Fahrzeug- und Reittierhaltungen vom 2. Dezeinber 1921 nachstehend bekannt- gemacht.
Berlin, den 13. März 1923.
Das Acichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung.
gez.: Dr. Kaufmann. 1
Zweiter Nachtrag zum Prämientarif
der Genossenschaft für dte Aeichsunfalloersicherung der Fahrzeug- und Reittierhaltungen vom 2. Dezember 1921.
1. Zu den Tarifsätzen aller Gefahrklassen wird ein Zuschlag von 150 vom Hundert erhoben.
2. Die Sätze der Mindestprämie werden, wie folgt, geändert: 3it allen Gefahrklassen wird für jedes Vierteljahr eine Mindestprämie ei hoben, deren Höhe das Zehnfache des am Schluß dieses Vierteljahres gültigen Portos für einen einfachen Brief im Inland-Fernverkehr betrügt.
Die neuen Sätze, gelten vom 1. April 1923 bis auf weiteres.
D e s ch l u &.
Festgesetzt gemäß § 804 der Reichsversicherungsordnung.
Berlin, den 13. März 1923. —
Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung, gez.: Dr. Kaufmann.
Bekanntmachung,
den Ausschlagssatz der staatlichen Wohnuugsbauabgabe betreffend. Dom 24. April 1923.
3n der Abänderung der Bekanntmachung vom 8. Mai 1922 (Reg.-Dl. S. 115) wird auf Grund des Artikels 7 des hessischen Gesetzes über die Wohnungsbauabgabe vom 12. Oktober 1921 — in der Fassung des Gesetzes vom 30. März 1922 — und § 10 des Reichsgesehes über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues vom 26. Juni 1921 — in der Fassung vom 28. Mürz 1923 — der Ausschlagssah der staatlichen Wohnungsbauabgabe von je 100 Mk. des abgabepflichtigen Wertes der Gebäude, wie folgt, festgesetzt:
a) für die Zeit vom 1. Januar 1923 bis 31. März 1923 auf 18,75 Mk.:
b) für die Zeit vom 1. April 1923 ab auf jährlich 76,00 Mk.
D a r m st a d t, den 24. April 1923.
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Raab.
Bekanntmachnug,
die Gebühren der nrchtürztlichen Leichenbeschauer betreffend. Dom 27. April 1923.
Die in § 10 der Dienstanweisung für dir nichtärztlichen Leichenbcschauer vom 10. September 1909 bestimmten und letztmals durch die Bekanntmachung vom 10. Oktober 1922 (Regierungsblatt S. 342) geänderten Gebühren werden mit Wirkung vorn 1. Mai 1923 ab wie folgt festgesetzt:
L für Leichenbesichtigungen am Wohnort des Beschauers 750 Mark als Beschaugebühr,
2. für Leichenbesichtigungen außerhalb des Wohnortes, aber innerhalb des Dienstbezirks des Beschauers, neben der Deschaugebühr für jeden aus deni Hin- und Rückweg zurückgelegten Kilometer eine Weggebühr von 100 Mark. Angefangene Kilometer werden daber als voll gerechnet.
D a r m st a d t, den 27. April 1923.
Hessisches Ministerium des Innern, v. Brentano.
Bekanntmachung.
Nachdem zur Wahl der Mitglieder des Genossenschaftsvorstandes nur eine Dorschlagsliste eingereicht war, besteht der Vorstand der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für Hessen mit Wirkung vom 21. Februar 1923 außer dem XI n •
terzeichneten und dessen Stellvertreter, Herrn Geh. Forstrat Joseph, aus den Herren:
1. Oekonomierat Karl Hrch. Alles: Nieder-Florstadt,
2. Landwirt Hrch. Feldmann IX., Griesheim,
3. Gutspächter Richard Burger, Reinheim,
4. Bürgermeister Martin Rickeri ch, Flonheim.
Stellvertreter sind die Herren:
1. Bürgermeister Friedrich I o st, Bermuthshain,
2. Oekonomierat Karl Friedrich Gräf, Mönsheim. Darmstadt, den 2. Mai 1923.
Der Dorsitzende des Vorstandes der Land- und forstwirtschaftlichen Derufsgenossenschaft für Hessen.
(gez.) Frhr. L ö w, Aegierungsrat a. D.
Bekanntmachung.
Betr.: Ansteckender Scheidekatarrh in Lich.
Xlnter dem Rindviehbestande der Gemeinde L i ch wurde der ansteckende Scheidekatarrh amtlich festgestellt. Es gelten die in unserer Verordnung vom 11. April 1913 vorgesehenen Maßnahmen.
Gießen, den 8. Akai 1923.
____________Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.
Bekanutmachttttg.
Betr.: Die Abhaltung von Amtstagen in Grünberg und Hungen. Freitag, den 25. Mal, vormittags 9j/t bis 1 -Uhr, findet im Rathaus zu Grünberg und
Montag, den 28. Mai, vorniittags 9>/2 bis 1 Xlhr, findet im R a t h a n s z u H u n g e n
Anrtstag der unterzeichneten Behörde statt.
Anliegen der Kreiseingesessenen aus den Anitsgerichtsbezirken Grünberg, Homberg und Laubach können an dem Aintstage in Grünberg, Anliegen der Kreiseingesessenen aus den Amtsgerichtsbezirken Hungen, Lich und Nidda an dem Aintstag in Hungen vorgebracht werden.
Die Bürgermeistereien der in den genannten Amtsgerichtsbezirken gelegenen Gemeinden des Kreises werden beauftragt, vorstehendes in ihren Gemeinden wiederholt ortsüblich bekanntmachen zu lassen.
Gießen, den 4. Qliai 1923.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr, H e ß.
Betr.: Neuwahl des Beirats der Krersfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene Gießen (Land).
Bekanntmachung.
Nach der Reichsverordnung vom 8.Februar 1919 über die soziale Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge (RGBl. S. 187) und der von dein Hessischen Landes-Arbeits- und Wirt- schaftsamt hierzu erlassenen Aussührungsbekanntmachung vom 28. Febr. 1919 (Reg.-Bl. Nr. 7 <3. 99 ff.) bzw. der hierzu von deni Hessischen Diinisterium für Arbeit und Wirtschaft erlassenen Ab- änderungsbekanntinachrrng vom 27. Oktober 1922 (Reg.-Bl. Nr. 32 S. 385) find als Mitglieder des für den Landbezirk des Kreises Gießen neu zu wählenden Beirats insgesamt je zwei Vertreter der Kriegsbeschädigten, der Kriegshin- terbliebeneir, der Xl ater nehmer und der Arbeitnehmer zu berufen.
Die zu berufenden Mitglieder sollen in dem Landbezirk des Kreises Giehen ihren Wohnsitz haben. Für ihre Berufung sind die von den Wirtschaftsorganisationen der Unternehmer und Arbeitnehmer sowie der Kriegsbeschädigten- und Kriegshinter- bliebencnvereinjgungen eingereichten Vorschlagslisten maßgebend. Demgemäß werden die genannten Wirtschaftsorganisationen sowie Vereinigungen der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, die ihre Wirksamkeit auf den Bereich der Kreisfürsorgestelle erstrecken und eine entsprechende Anzahl von Mitgliedern haben, hiermit aufgefordert, bis zum 1. Juni 1 923 Vorschlagslisten bei der Kreisfür sorge st elle für Kriegsbeschädigten nd Kriegshinter bliebe nezu Gießen <R e g i e r u n g s g e b ä u d e , Giehen) e i n z u r e i ch e n. Später ciiigcreichtc Listen können nicht berücksichtigt werden. Es haben sich die Vorschläge der Wirtschaftsorganisationen der Unternehmer


