2
Detr.: ©aö^afeltocfen; hier: di« alljährliche Vorlage der Sprung- An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Dürgsr- meistereren der Landgemeinden des Kreises
soweit unserer Verfügung vom 8. Januar 1923 (AB Bl Olr. 6 vom 19. Januar 1923) noch nicht entsprochen ist, wird hiermit ihre Erledigung mit Frist von 8 Tagen erinnert.
Gre>ßen, den 5. Februar 1923. '
Kreisamt Gießen. I. V.: H e M m e r d e.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
In letzter Zeit häufen sich die an die Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte gerichteten Gesuche der Ruhegehaltsempfänger und der Hinterbliebenen von Versicherten der Anstalt um zeitgemäße Erhöhung ihrer Bezüge. Der Versicherungsanstalt iffdieAotlage in der sich der weitaus größte Teil der in Betracht kommenden Perwnen besinnet, vollauf bekannt. .Um der drückendsten Bot zu steuern wurden nach Maßgabe der Gesetze vom 20. Mai 1921 und 24. Äug' 1922 auch inzwischen Teuerungszulagen und» Unterstützungen bewilligt.
Dezember v. Js. ging dem Landtag ein Entwurf zur Abänderung des Versicherungsgesetzes zu (vgl. Kammer-Drucksache Ar. 549), wonach u. a. die Ruhegehalte Witwen- und Waisengelder der Versicherten den staatlichen Pensionssätzen angepatzt werden sollen. Qltit der Verabschiedung des Gesetzes dürfte voraussichtlich jedoch erst Ende März d. Js. zu rechnen sein Sobald der Entwurf Gesetzeskraft erlangt hat, wird die Umrechnung der Ruhegehalte und Hinterbliebenenbezüge von amts- wegen unverzüglich vorgenvinmen und die alsbaldige Auszahlung der erhöhten Bezüge veranlaßt.
Wir empfehlen Ihnen, die Beteiligten hiernach zu bedeuten und sie gleichzeitig darauf hinzuweisen, daß die Anstalt künftighin Ersparung von Arbeit und Porto — etwa eingehende Anträge auf Erhöhung der Ruhegehalts- usw. Bezüge aus den oben angegebenen Gründen unbeantwortet lassen wird.
Gießen, den 26. Januar 1923.
' Kreisamt Gießen. I. B.: Hemmerde.
Detr.: WärMewirtschaftliche Schriften.'
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die Hauptstelle für Wärmewirtschaft zu Darmstadt veranstaltet zur Zeit im Auftrage des Deichstoylenrats mit Unterstützung des Landesamts für das Dildungswesen Vorträge über Warmewirt- schäft für Lehrer. Zwei Vorträge haben am 15. Dezember zu Gießen stattgefunden, weitere werden im Kreise in der nächsten Zeit folgen.
Es ist geplant, eine grundlegende Belehrung über die „Wärme- verwertung im Haushalte" in den obersten Dollsschulckalsen, Len Fortbildungs- und ähnlichen Schulen in die Wege zu lenem Zur Anschaffung können nachstehende für die Hand des Lehrers bestimmte Bücher auf das beste empfohlen werden:
Riedl: „Die Wärmewirtschaft des Hausbrandes im Unterricht unserer Schulen."
Fischer: „Von Herdflammen und Ofenglut." Chemisch-physi- kalifchr Versuche zum Verständnis einer vorteilhaf.en Bedienung unserer häuslichen Heizvorrichtungen.
Die Verlagsbuchhandlung hat sich dec Haup.sielle für Wärme- wrrtschaft gegenüber verpflichtet, die Bücher an sie bis zum 1. März 1923 zu folgenden Preisen abzugeben:
- Riedl: 900 Mark,
Fischer: 600 Mark. ■ r
Die entsprechenden Ladenpreise sind jetzt 1200 und 800 Mark.
, Andern wir die Schulvorstände auf diese Bücher besonders hinweifen und ihnen die Anschaffung empfehlen, bemerken wir,- daß mir einer Anregung aus der Versammlung zu Gießen entsprechen, wenn wir uns bereit erklären, Bestellungen entgegenzunehmen. Mit Rücksicht auf den für den eingeräumten Vorzugspreis gefetzten Termin epsuchen wir um Einsendung Ihrer Bestellung bis späte st e n s 1 5. Februar.
Gießen, den 20. Januar 1923.
Kreisschulamt Gießen. I. V.: H em m e rde.
B e t r.: Schulverwalter-Konferenzen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Konferenzen für Schulverwalter und Schulverwalterinnen finden statt:
1. für den Bezirk Grün berg: Mittwoch, den 14. Februar,
9 Uhr, im Schulhause zu Grünberg;
2. für den Bezirk Hungen: Samstag,, den 17. Februar, 9^ Uhr, im Schulhause zu Hungen;
3. für den Bezirk Gießen-Land II: Mittwoch, den 21. Februar, 3/i9 Uhr, im Schulhause zu Grvßen-Buseck.
Gegenstand bei allen Konferenzen: Unterricht in Sprachlehre.
Wir empfehlen Ihnen, die in Frage kommenden Lehrkräfte alsbald zu verständigen.
Gießen, den 7. Februar 1923.
Kreisschulamt Gießen. I. D.: H e m m e r d e.
Bekamltmachurrg.
Betr.: Erhöhung der Erwerbslosenuntersiützuug.
Die Höchstsätze der Erwerbslosenunterstützung betragen:
I. in der Zeit vom 15. bis zum 27. Januar 1923:
in den
1. für männliche Personen: A
a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben .... ... 600
b) über 21 Jahre, sofern e in dem
Haushalt eines anderen leben 415
c) unter 21 Jahren ... . . 210
2. für weibliche Personen:
a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben 460
b) über 21 Jahre, sofern sie in dem
Haushalt eines anderen leben 275
c) unter 21 Jahren . . . . . ■ 165
3. als Familienzuschläge für:
a) den Ehegatten 275
b) die Kinder und sonstige unter-
stützungsbecechtigte Angehörige 210 । H. vom 29. Januar 1923
Orten der Ortsklassen :B C Du. E
540 480 425 Ml.
375 335 290 „
190 165 140 „
415 375 335 „
250 225 200 „
150 135 115 „
250 225 200 „
190 165 140 „
ab:
für männliche Personen
a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben
b) über 21 Jahre, sofern sie in dem Haushalt eines anderen leben
c) unter 21 Jahren . . .
für weibliche Personen
a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben ...
b) über 21 Jahre, sofern sie in dem Haushalt eines anderen leben
c) unter 21 Jahren als Familienzuschläge für:
a) den Ehegatten
b) die Kinder und sonstige unter« stühungsberechkigleAngehörige
in den Orten der Ortsklassen
A 'B
720 650
500 450
250 230
550 500
330 300
200 180
330 300
250 230
C D u. E
580 510 Ml.
400 350 „
200 170 „
450. 400 .,
270 240 „
160, 140 „
270. 240 „
200 170 „
Durch die Erhöhung der Höchstsätze der Grwerbslosenunter- strtzung erfahren auch die Durchschnitissätze für die Förderung aus der produktiven Crwerbslosenfiirsorge, eine Erhöhung. Sie betragen:
a) vom 15. bis 27. Januar 1923: für Orte der Ortsklassen A
1020
B C D und E 920 810 705 Mk.
b) vom 29. Januar 1923 ab: -9
für Orte der Ortsklassen A B
1220 1110
Gießen, den 5. Februar 1923.
C l) und E 980 850 Akk
Kreisamt Gießen. I. V.: S ch m i d t.
Ticnstriachrichten des KveisamteS.
In Hof Capelle sKreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In der Gemeinde Rommelhausen (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgeb roch en.
Beknrnitmckchrltlst.
In der Zeit vom 1.—15. Januar 1923 wurden in hiesiger Stadt
gefunden: 1 grauer gestrickter Fingerhandschuh, 1 Stickereimuster, 1 einzelner grauer Handschuh, 1 Schlips, 50 Mark. 1 Ulst einbuch (Die große Garklrrin), 1 Aluminiumfcuerzeug- büchse, 1 linker grauer Stoffhandschuh, 1 Postmütze, 1 Damen- portemonnaie mit Inhalt, 1 Geldmäppchen mit Inhalt 60 Mark, 1 Brieftasche mit Papieren, 4000 Mark, 1 silbernes Feuerzeug, 1 aus Leder geflochtener Damengürtel;
verloren: 1 silberne Damenarmbanduhr Ar. 235535, 1 silberne Drösche, 1 goldene Damenuhr am Armband, 1 Weinzipfel 3000 Marr, 10 000 Mark in Hundertmarkscheinen 1 Anhängsel mit Kettchen, 1 Lohnbeutel mit 3400 Mark, 1 schwarzes Geld-- mäppchen mit Inhalt, 1 Brieftasche mit Inhalt, 6300 Mark in Papiergeld, 1 Monatssahrkarle III. Klasse, 1 dunkelbraune Brieftasche, 1 Geldmäppchen mit 2000 Mark, 1 blauer Mantel 1 schwarzes Portemonnaie mit 3235 Mark.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 10—12 Uhr vormittags und 3-5 Uhr nachmittags außer an Samstagen, bei der unterzeichneten Behörde Zimmer Ar. 3, erfolgen.
Gießen, den 18. Januar 1923.
Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Ge mm i ngen.
Druck der Lrühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Biegen.


