Ausgabe 
9.1.1923
 
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Oru* der Brühl'schen Universitäts-Buch. und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.

r. r Sin^fmiggßei'e^'tigten der gefundenen Gegenstände be- lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Sie Abholung der gefundenen Gegenstände kann an iedem Wochentag von 10-12 Llhr vormittags und von 3-5 Ahrnach- Zimmer' QTr 3, ettolgem^^°"' M beV unterzeichneten Behorche, Gieße n,' den 21. Dezember 1922

_________Polizciamt Gießen. Frhr. v. G emm ing en.

selbst und des Kreisausschusses des Kreises Gießen mit Geneh- migung Hessischen Ministeriums des Innern verordnet, wie folgt' «' dem §11.1 der Ortssahung vom 30. No­vember 1908 werdeii aufgehoben.

2. Die Gebühren für den Wasserbezug werden durch Beschluß ®7el3®eT/ftgeäetrtretUn8 Genehmigung des Kreisamts

3. 8 16 der Ortssatzung wird wie folgt geändert'

.. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen ist d^Gemelnd^erwaltung berechtigt, eine Ordnungsstrafe von 20 bis 200 Mk., deren Hohe in jebem einzelnen Falle von ^5^"^^evertretung festgesetzt wird und zur Gemeinde- bzw. Wasserwerkskasse zu entrichten ist, zu verhängen: diese Ordnuiigsstrafe wird wie Gemeindeforcherungen beigetrieben 3in Wiederholungsfälle kann auf Beschluß der Gemeinde­verwaltung der Abnehmer von dem Bezug von Wasser aus öem Ortsnetz ausgeschlossen werden.

4. Borstehende Aenderungen treten mit dem Tage der Ber- _ offentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.

Treis a. d. Lda., den 4. Januar 1923.

Bürgermeisterei Treis a. d. Lda.

Denner.

Dlenstuachrlchten des Kreisamtes.

Das Ministerium des Innern Ijtit auf Grund der Dundesrats- verordnung vom 15. Februar 1917 (RGBl. S. 143) den Deutschen Dolkserholungsheunen e. G. m. b. H. in Berlin die Erlaubnis zur ^t9lÄn "Nb zur Sammlung

von Geldspenden durch Werbeschreiben und Aufrufe in Jndustrie- kreisen, bei Handelsfirmen und bei Staats- und Kommunal- h>mR»reii09Qr bc8 Dolksstaats Hessen bis zum 30. Sep-

I923r unb. -er Geltung der SammlungBrüder in Rot" n nrm^r n9s2£Ur" Hungernden Rußlanddeutschen und für- deutsche Auslandsfluchtlmge in Berlin, die Erlaubnis zur Samm- änkhton» bul>? .Presseveröffentlichungen, öffentliche

einmalige Haussaninilungen sür das ®ebt=t Bol sstaates Hessen bis zum 31. Dezember 1922 erteilt

Das Ministerium des Innern Hat den, XI. Deutschen Turn- iRüi vi* @ ^nb dem Deutschen Athletik-Sport-Berband von oi ä QBuileni6crg in Stuttgart die Erlaubnis erteilt 5000 Lose einer am 11. November 1922 zu veranstaltenden Geld­lotterie innerhalb des Dolksstaates Hessen zu vertreiben Nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Berlosunasplan dürfen 57 600 Lose zu je 10 Mk. (einschließlich Lotteriesteuer) aus- gegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulasfungsstempel versehene Lose gelangen. Während

2eit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Dreußisck- ^uddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Ver-

der Lose in Hessen nicht gestattet. Die Lose dürfen in Hessen durch Ankündigung in Hessischen Zeitungen und in anderer Weise

iterp3I9n?C- Hessischer Bezugsquellen angeboten werden j zu bestellen" ctn tn Hessen ansässiger Beauftragter I

,o Nkmisterium des Innern hat folgenden Losevertrieb Losbrlefevertr.eb) nn Volksstaat Hessen genehmigt: Geld- m Bayerischen Gewerbebundes e V in München

8000 L°sbr,efe zu je 4,166 Mk. Sachlotterie des Komitees Losern333^ Mk^eu'mtniuseunis in Königsberg i. Pr 3000 x.o|e gu je 8,333 Mk Ziehungsterimn: 1416 Dezember 1922

angegebenen Lospreisen (Losbriefpreisen) tritt die ent- ! sprechende Lotteriesteuer. Zum Vertrieb in Hessen dLen nur mit r«näulassungsstempel versehene Lose (Losbriefe) ge- I langen. Wahrend der Zeit des Vertriebs der Lose zur 1 Klasse I einet Preußisch-Süddeutschen Klassenlottecie ist Ankündigung I Ausgabe hunö Vertrieb der Geldlotterielose in SSeffm i -tv nr,L |

Lose (Losbriefe) dürfen in Hessen durch Ankündigung I - ^bA^sHen Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe hessischer Bezugsquellen angeboten werden. 9 I

Das Ministerium des Innern hat dem Bayerischen Landes- I verein vom Voten Kreuz in München die Erlaubnis erteilt 6000 L°se einer am 23. Januar 1923 zugunsten der bayerischen frei- iS>lfll9s\FolDnnert su veranstaltenden Selblottetie inner- HE. ^8 Boltsstaates Hessen zu vertreiben. Nach dem von der ! zuständigen Behörde genehmigten Derlosungspkan dürfen 100 000 ! Lose zu le b Mk (einschließlich Lotteriesteuer) ausgegeben werden I Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Z^ versehene Lose gelangen. Während der Zeit des I

?^r Lose zur z Klasse eincv Preußisch-Süddeutschen I Ml? Llft «nLU1bliu.n9 Llusgabe und Vertrieb der Lose

en 9rr?l et' Lose dürfen in Hessen durch An-- I lunötgung m hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur I

Llnyabe hessischer Bezugsquellen angeboten werden Für 1 stÄlen ,ft ein Hessen ansässiger Beauftragter zu be-

.Ministerium des Innern hat dem Komitee zur Er- Äitt ^^atmuseums in Köirigsberg i. Pr. die Erlaubnis

erteilt, 3000 Lose emer in der Zert vorn 14. bis 16. Dezember 1022 I » fflpflpnftnnfiMi xund anderen I .üenstanden des Kunstgewerbes innerhalb des Volksstaates

Reffen zu vertreiben. Nach dem von der zuständigen Behörde ae- nehmigten Berlosungsplan dürfen 180 000 Lose zu je 10 Mk (em« .Lotteriesteuer) ausgegeben werden. Zum Vertrieb in o t en nru.' mit dem Hessischen Zulassungsstempel versehene Pn '(®U Go|e ?urfen in Hessen durch Ankündigung

Ü-lkisE Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe Bezugsquellen angeboten werden. Für den Losevertrieb ist em in Hesseii ansässiger Beauftragter zu bestellen.

Das Mmisterlum des Innern hat der Bayerischen Landes- hauptfursorgestelle für- Kriegsbeschädigte und Kriegshinterblie- bene in München die Erlaubnis erteilt, 8000 Losbriefe der 3 Reihe &er igr zugunsten der Kriegsbeschädigtensürsorge genehmigte,r Geldlotterie innerhalb des Dolksstaates SefU au Mitreiben Nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungs- Plan dürfen 100 000 Losbriefe zu je 5 Akk. (einschl Lotteriesteuer) MH^rtrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Losbriefe gelangen Die Losbriefe dürfen tn Hessen durch, Ankündigung in hessischen Zei- "9e» und tn anderer Weise Nur unter Angabe hessischer Ok« in 8<n=rf8^ er* rtt'Cbote toerden. Für den Losbriefevertrieb ist ein m Hessen anteiliger Beauftragter zu bestellen M^".^5'Einde Aieder-Ohmen ist der Ausbruch der n,nvf '^ ^auenseuche amtlich sestgestellt worden. Ort und Ge- ?r!)en 3um Sperrbezirk und die Orte ^mn^i^eld, Kirschgarten und Merlau wurden zun. De-

Bekanntmachung. ~ "

SeOr.: Feldbereinigung Holzheim; hier: Wunschtermin

. ...^"ülahrt zur Entgegennahme der Wünsche, welche die 'Se» D'idung der neuen Grundstücke geltend machen I ivDiien, slnoet

£ . Samstag, den 6. Januar 1923, vormittags 910 Uhr auf dem Rathaus zuHolzheim statt.

I schriftlich einzureichen und müssen anqeben

alten nach Flur und Nummer zu bezeichnenden Grundstücke zusammengelegt werden sollen und bei welcher allen Parzelle die Zusammenlegung erfolgen soll. 6 1 ie

Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht wer- I den, Haden fernen Anspruch auf Berücksichtigung.

! ?och"ialigen Aufklärung der Beteiligten über die künftige

I Gewanneinteilung und Grundstücksrichtung liegen in der Zeit vom

2. Januar 1923 ab die Pläne daselbst zur Einsicht offen Friedberg, den 27. Dezember 1922.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär:

! _____________ Dr. Iaiin, Regierungsrat,

. Bekauutmachllng.

Seldbereinigung Lang-Göns; hier: Kostenausschlag

Zn der Zeit vom 6. bis einschließlich 13 Januar 1923 liegt auf hE A'ntsz mmer der Bürgermeisterei Lang-Göns "egt aus

Ä1 qm Beschlusses der Vollzugskommission vom 27. De- ßro D)?nrnon eines Ausschlags von 100 Mark

pro Morgen ungedeckter Kosten

zur Einsicht der Beteiligten offen

^^SuiwenLungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses wahrend der Osfenlegungsfrifl schriftlich und mit Gründen versehen bei der Bürgermeisterei Lang-Göns einzureichen 19

Friedberg, den 27. Dezember 1922.

®er Feldbereinigungskommissär:

--Schnittspahn, Regierungsrat. __________

Bekatttttmachntt^ ~

.Liu der Zeit vom 115. Dez. 1922 wurden in hiesiger Stadt gefunden. 1 silberner Dierzipfel, 1 schwarzer Sammeünuff. ein

-i mV-1 fchlvarze Handtasche aus Stoff, 1 Ring mit Jn- ^Hiift »Wingold , 1 Armkettchen, 1 hellgrauer Damengürtel ? .Stoff, 1 .Markttasche aus geblümtem Stofs

WHd mit Pelzbesatz, 1 Handschuh aus

i1 s^ßes Taschentuch, 1 braungrüner Kinder- 1 schwarze Brieftasche mit Inhalt 1 ledernes Damenna^s/'n ^''Hiilt. 1 grauer Damenha'ndschuh ein

Rbovbf°^:br auS tvethem Wildleder. 1 Fünfmarkschein Ef" 'vzq'^Oel, 1 steifer, schwarzer Hut, 1 Zipfelmütze aus

1 w-'«« m»

V 6 r 1 mit6 ^nbart"1 ieinnr?amen^r- 1 lackledernes Portemonnaie

I w i ei g°ldener Ring mit 1 rötlichem Stein, gez k' S5? l silbernes Zigarettenetui, 1 gestrickter brauner ^OsiHfHuh, 1 weißes Taschentuch, gez. C. B. 1 Loranette 0>it Stahlkette, 1 kleiner Kinderpelz, 1 Brillant

1 Pelzkragen (Edelmarder).