Ausgabe 
9.1.1923
 
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in den Orten

A

B

D u. E

360

325

290

255 Mk.

275

250

200

165

120

3.

165

150

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115

200

100

150

90

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200 Mk.

300 auf.

400 aitr.

Zeit der Hin- und 6 Stunden, so Wer­

betragen :

300 Mk.

350 Mk.

1. für männliche Personen:

a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben.........

b) über 21 Jahre, sofern sie in dem Haushalt eines anderen leben

c) unter 21 Jahren . , . . .

2. für weibliche Personen:

a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben.........

b) über 21 Jahre, sofern sie in dem

vom 1. Oktober 1922 an

bom 1. November 1922 an vom 16. November 1922 an b) bei Tätigkeit innerhalb des trauensmannes

vom 1. Oktober 1922 an

vom 1. November 1922 an

V 80 .. 70

135 120

100 85

03etr.: Die veterinärpolizeiliche Beaufsichtigung der Zuchthengste

An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

hinter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 15. Januar 1922 (Amtsverk.-Blatt Nr. 13) geben tote Ihnen hiermit auf, sämtliche in Ihrem Dienstbezirk befind- ltchen Hengste bei uns anzuntelden, einerlei, ob sie zur Zucht ver­wendet werden sollen oder nicht.

Fehlbericht ist erforderlich.

Gießen, den 5. Januar 1923.

Kreisamt Gießen. I. B.: Weicker.

Bevollmächtigten) be° Wohnorts eines Ber- 600 Mk.

900 Mk.

1200 Mk.

Wohnorts eines Ber-

Bekamrtmachung.

B e t r.: Erhöhung der Ertoerbslosenunterstützung.

Durch eine Verordnung des Neichsarbeitsministers vom 23. De­zember 1922, dre am 25. Dezember 1922 inKraftgetre- touröe die Ertoerbslosenunterstützung wie folgt erhöht:

Die Höchstsätze der Ertoerbslosenunterstützung betragen:

Bekanntmachuttg.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Kesselbach.

t r. Wesselbach ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest gestellt toorden. . 1

Es wird gebildet ein Sperrbezirk bestehend aus der G e - markung Kesselbach, und ein Beobachtungsgebiet bestehend aus den Gemarkungen Londorf, Odenhausen, Appenborn ^"sere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Nr. 122 des Amtsverkundtgungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen toer- den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich began­gen sind, sogar auf Grund des § 328 des St. G. B. mit Gefängnis

Gießen, den 4. Januar 1923.

Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker

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Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer- I den mit erheblichen Straseit geahitdet, wenn sie wissentlich began- I gen sind, sogar auf Grund des § 328 des St. G. D. mit Gefängnis

Gießen, den 4. Januar 1923. I

Kreisamt Gießen. I. D.: Welcker

der^Ortsklassen

vom 16. November 1922 an 500 Mk

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Om übrigen bleibt die frühere Negelung aufrechterhalten

Sesehlichen Vorschriften die Kosten der Vertre­tung und Mitwirkung der Landbewerber den Gemeinden zur Last fallen, teilen wir Ihnen vorstehende Anordnung zur Kenntnis- nahme und Beachtung mit. 8

Gießen, den 28. Dezember 1922.

__________Kreisamt Gießen. I. V.: Df. Braun.

o ^^geoelder der Vertrauensmänner der Landbewerber (gemeinschaftlichen ~ tragen:

a) bei Tätigkeit außerhalb des trauensmannes

> Die Durchfchnittssähe für die Förderung von Maßnahmen der ÖJ!601 Erwerbslosenfürsorge berechnen sich vom 25 lsd Mts. ab.

für Orte der Ortsklaffe A B S O und E

auf 610 555 490 425 Mk

Das im Schlußsätze unseres Ausschreibens vom 21. November ?- 38., Amtsverkundigungsblatt Nr. 118 v. 24. XI 1922 Gesagte ist auch fernerhin zu beachten. ' u

Gießen, den 2. Januar 1923.

___________ Kreisamt Gießen. I. B.: Schmidt.

Betr.: Die Bezüge der Vertrauensmänner (gemeinschaftlichen Bevollmächtigten der Landbewerber).

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger- mcifteteien der Landgemeinden des Kreises.

Das Ministerium der Finanzen (Landessiedlungsamt) hat auf bestinnnt^ $ 44 öer Vollzugsordnung zum Landgesetz folgendes

Bekanntmachung.

Betr.: Preise für älmlagegetreide aus der Ernte 1922

I . . 2luf Grund des § 50 Abs. 2 des Gesetzes über die Regelung ,mt Getreide aus der Ernte 1922 vom 4 7 22 (siehe auch Abanderungsgesetz vom 27. 10. 22 R. G. Bl. S. 809) hat die Retchsregierung nach Anhörung des Zwanziger-Ausschusses die Preise für alle aus der Ernte 1922

. r K «J das dritte Sechstel der Umlage erfolgenden Ablieferungen wie folgt erhöht:

für den Doppelzentner Roggen auf 16 500 Mk

für den Doppelzentner Weizen auf 18 000 Mk für den Doppelzentner Gerste auf 14 000 Mk für den Doppelzentner Hafer auf 13 000 Mk üur evtl, über die erste Rate hinaus gelieferte Mengen erfolgt entsprechende Nachzahlung.

darauf hin, daß wir nunniehr bei den stark er- dvhien almlagepreisen nur solches älmlagegetreide von den Er- zeugern abnehmen, das dcii Dorlchriften des § 2 der Verordnung uberbte Preise für das .Umlagegetreide aus der Ernte 1922 vom fi4hCUl! 192s S. 576) entspricht, d. h. dessen Beschasfen-

heck gut und gesund ist, die Feuchtigkeit 17 vom Hundert nicht ubeijteigt.

Gießen, den 30. Dezember 1922.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Betr.: Wie oben.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gieße» und die Bürger, meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir ersuchen um sofortige ortsübliche Bekanntmachung

Nachdem noch ein sehr großer Teil der Landwirte mit der Ab­lieferung des ersten Drittels im Rückstände ist, ersuchen wir drin- gend die Ablieferer zur sofortigen Ablieferlntg anzuhalten.

Gießen, den 30. Dezember 1922

Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Drau n.

Betr.: Die Ausstellung von Wandergewerbeschetnen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises , und das Polizeiamt Gießen.

... Da imch § 60 der Gewerbeordnung die Wandergewerbescheine « Dauer des Kalenderjahres zu erteilen sind, wollen Sie alle Personen, welche den Gewerbebetrieb im Jähre 1923 fort- zusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholt orts»

Betr.: Den Termin für die Einsendung der Kirchenrechnungen I ul iyzi.

An die Kirchenvorstände des Kreises.

Wir erinnern hiermit an die Erledigung unseres Ausschreibens vom.15. November l. Js. Amtsverkundigungsblatt Nr. 117 vom 21. November 1922.

Gießen, den 20. Dezember 1922.

___________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Betr.: Entschädigung der Gemeinden für die Erledigung von Dienstgeschäften für die Reichsfinanzverwaltung.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger- meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Abteilung für Besitz- und Derkehrssteuern des Landes­finanzamts Darmstadt hat im Interesse einer geordneten Geschäfts­führung und für Vermeidung von Klagen über verspätete Aus­zahlung der Entschädigungen, wie sie im vorigen Jahre von ein­zelnen Gemeinden vorgebracht worden sind, an die Finanzämter die Anweisung ergehen lassen, alljährlich die Entschädigungs- ansprriche der Gemeinden itach erfolgter Prüfung in einem Ver­zeichnis zusammenzustellen und dieses ihr zur Zahlungsanweisttng vorzulegen.

älnter Bezugnahme auf unsere Ausschreiben vom 21 Juni 1921 (21. V. Dl. Nr. 91) und vom 23. September 1922 (21. B. Bl. Nr. 107) empfehlen wir Ihnen, die bei den Finanzäintern zu bewirkenden zxorderungsanmeldungen alljährlich nur einmal einzureichen, und zwar bis spätestens 1. Februar jeden Jahres für die gesamten Entschädigungsansprüche tn dem jeweils abgelaufenen Kalenderjahr.

' Gieß e n, den 4. Januar 1923.

V' Kreisamt Gießen. I. V.: Hem IN erde.

Haushalt eines anderen leben

c) unter 21 Jahren . . . . . 100 als Jamilienzuschläge für:

a) den Ehegatten ......

b) die Kinder und sonstige unter- stützungsberechtigteAngehörige

vom 16. November 1922 an

_... Erfordert die Tätigkeit einschließlich der Ruckretse einen Zeitaufwand von weniger als den nur die halben Sätze gewährt

Die älebernachtungsgebühren vom 1. Oktober 1922 an vom 1. November 1922 an