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3.
Welcker.
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in
Milliarden Mark
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Druck der Brühl'fchen Univerfitäts.Buch. und Stemdruckerei. R. Lange, Wiegen.
4 745 000 000
3 105 000 000
1 645 000 000
915 000 000
18,2
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16,8
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9,8
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14,4
8,6
6,6
5,4
19,6
11,8
15,6
9,2
7,2
Mk. 211 f. Mk, Mk,
für ein Stück Großvieh auf
für ein Schwein auf
für ein Stück Kleinvieh auf
für ein Sauglamm auf erhöht.
Gießen, den 31. Oktober 1923.
Kreisamt Gießen. 3. 23.:
Darmstadt, den 25. Oktober 1923.
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Raab.
23 e t r.: Wie oben.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger- meistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir ersuchen, vorstehende Verordnung sofort ortsüblich veröffentlichen zu lassen.
Nachprüfung der gemachten Angaben durch Besichtigung der Bestände behalten wir uns vor.
Gießen, den 29. Oktober 1923.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: vr. Braun
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises
Wir empfehlen 3hnen, die Gemeinderechuer alsbald hiervvi in Kenntnis zu sehen.
Gretzen, den 31. Oktober 1923.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Welcker."
1. Wieviel Zentner Kartoffeln der eigenen Ernte dieses Jahres von ihnen bis zum 10. November 1923 verkauft wurden; welcher Bestand an Kartoffeln sich am 10. November 1923 noch im Besitz des Unternehmers befindet;
welche Mengen von dem gemäß Ziffer 2 anzugebenden De- stand für den eigenen Bedarf benötigt werden. .
8 2. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des § 1 cöei- der auf Grund dieser Anordnung ergehenden Ausführungs- bestlmmungen unterliegen der Strafvorschrift des § 6 der Derord- nung u6er Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 (Neichsgesetzbl. I,
Bekanntmachung, Ankörung von Privathengsten betreffend Bom 24. Oktober 1923. 1
Beiordnung
die Anmeldung der Kartoffelbestände betr. vom 25. Oktober 1923.
Oluf Grund des § 1 der Verordnung über Auskunftspslicht Ouli 1923 (Neichsgesetzbl. I, S. 723) wird angeordnet: <. § 1. Landwirtschaftliche Unternehmer, deren Kartoffelernte in diesem Jahre ihren Eigenbedarf übersteigt, haben bis zum 15. November 1923 dem für den Erzeugerort zuständigen Kreisamt schriftlich mitzuteilen:
Bekanntmachung.
23e.tr.: Schlachtscheingebühren.
Die Schlachtscheingebühren werden für die Zeit vom 29. Oktober bis 4. November 1923
25etr.. Die Hvchstsahe der Erwerbslosenfürsorge" hier:imunbesetztenGebiet.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Lumda; hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.
Nachdem das Hessische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft oen Zuteilungsplan der Gemarkung Lumda für vollziehbar erklärt, bestimme ich als Zeitpunkt der Ausführung den 1. November 1923 und überweise mit Wirkung von diesem Sage an den Beteiligten die neuen Grundstücke unter Vorbehalt der besonders getroffenen Vereinbarungen und Anordnungen und den üblichen Dediir- gungen.
Friedberg, den 27. Oktober 1923.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär.
______________"Hebel, Negierungs-Assessor.
Bekanntmachung.
"Betr.: Feldbereinigung Mendorf a. d. Lumda; hier: 23er- fteigerung der Massegrundstücke
Termin zur ersten Versteigerung der Massegrundstücke obiger Gemarkung findet an Ort und Stelle Montag, den 12 November 1923 und folgende Tage statt.
Treffpunkt vormittags 11 ilhr vor der Bürgermeisterei Allen- dorf a. d. Lumda.
Das Recht zum Mitbieten hat jeder Einwohner von Allen- dorf (Lumoa) und jeder am Verfahren beteiligter Grundbesitzer (Ausmärker). Die zweite Versteigerung findet anschließend daran fiatt.
Friedberg, den 26. Oktober 1923.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: ________________Hebet, Regierungs-Assessor.
Die Höchstsätze der Erwerbslosenunterstützung betragen in der Wochev om 29.Oktober bis 3. November 1 923 wochemSglich in den Orten der Ortsklassen * " - -- --
1. für männliche Personen:
a) über 21 Jahre . . . . .
■ b) unter 21 Jahren.....
2. für weibliche Personen:
a) über 21 Jahre......
b) unter 21 Jahren . . . . .
3. als Familienzuschläge für:
a) den Ehegatten......
b) die Kinder und sonstige unter» stützungsberechtigteAngehörige 6,2 5,8
Wegen der Gewährung von Vorschüssen auf die kommende 21)0(5« ergebt nach einer Mitteilung der Rcichsregierung noch be= bringen 33er^u9unfl" Bisher gezahlte Vorschüsse sind in Abzug zu
Besitzer von Privathengsten, welche diese zum Seifen fremder «tuten verwenden und deshalb im Jahre 1924 untersuchen (ankoren) lassen wollen, haben vor dem 15. November d I bei der Landesgestütsdivektion in Darmstadt entsprechenden Antraa zu stelle». Nach dem 15. November eingehende Anträge können in 1924 nicht mehr berücksichtigt werden.
Darmstadt, den 24. Oktober 1923. '
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft: .Ue’bef.
Bekanntmachung.
Betr.: Fleischbeschaugebühren. \
Das Ministerium des Innern hat die im Amisverkündigungs- blatt Nr. 61 vom 14. August 1923 abgedruckten Gebühren für die Zeit vom 2 9. Oktober bis 4. November d. Js auf den sechsunddreitzig tau sendfünfhundertfach en,Betrag erhöht (also 50 000 • 36,500=1 825 000 000 Mk. usw.).
Gießen, den 31. Oktober 1923.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
Bekanntmachung.
23 e t r.: Maul- und Klauenseuche.
Die Gemeinde Odenhausen ist nicht mehr Sperr- und Deob . achtungsgebiet.
Gießen, den 30. Oktober 1923.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Welcker.
Betr.: Genehmigung zur Beschäftigung ausländischer Arbeiter fü x das Jahr 1924.
, An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger meistereien der Landgemeinden des Kreises.
Gießen, den 5. November 1923.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmid t. ______
Betr.: Maßnahmen zur Brennstoffersparnis.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Aus das Ausschreiben des Gesamtministeriums vom 5 Oktober 1923 — Darmstädter Zeitung vom 17. Oktober 1923, Nr. 243 — weisen wir Sie besonders hin und empfehlen Ihnen genaueste Beachtung der dort gegebenen Richtlinien
Gießen, den 22. Oktober 1923.1
Kreisamt Gießen. 3. V.: H e m m e r b e.
Wir empfehlen, diejenigen Arbeitgeber, die im Jahre 1924 ausländische Arbeiter beschäftigen wollen, zu veranlassen, umgehend die Anträge auf Genehmigung zustellen. Die Anträge sind auf dem vorgeschriebeneii Formular, welches uns vom Landesamt für Arbeitsvermittlung zugegangen ist, unverzüglich zu stellen.
Das Landesamt weist darauf hin, daß gemäß Erlaß des Herrn Präsidenten der Aeichsarbeitsverwaltung Genehmigungen zur Beschäftigung ausländischer Arbeiter für das Jahr 1924 mit Rücksicht puf die schwierige Lage am einheimischen Arbeitsmarkt nur in sehr beschränktem Maße erteilt werden können. 3n der Regel dürfen nicht mehr ausländische Arbeitskräfte für den einzelnen Betrieb bewilligt werden, als tatsächlich während des abgelaufenen Jahres dvrtselbst beschäftigt waren. »
Die Gesamtzahl der int Jahre 1924 zuzulasfendeii ausländischen Arbeitskräfte ist kontingentiert.
i Das Landesamt für Arbeitsvermittlung weist noch besonders darauf hin, daß in keinem Fall mehr ausländische Arbeitskräfte zu bewilligen sind, als int Vorjahre tatsächlich imrerhab des Der» waltungsgebiets beschäftigt waren.
Wir empfehlen, die Interessenten entsprechend zu bedeuten und die Einreichung der Gesuche zu veranlassen. Soweit keine Formulare dort vorhanden sind, empfehlen wir, solche umgehend an» zufvrdern, unter genauer,Angabe, ob es sich um Beschäftigung von Ausländern in der Landwirtschaft oder in Industrie und Gewerbe handelt.
Gießen, den 30. Oktober 1923. v.
______________Kreisamt Gießen. 3. V.: Or, H e ß.______________ Betr.: Verordnung über Anwerbung und Vermittlung von Ar
beitnehmern nach dem Ausland, vom 4. Oktober 1923.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger» meistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir verweisen auf die Verordnung obigen Betreffs vom 4. Oktober 1923 — cf. Darmstädter Zeitung Nr. 252 vom 27. Oktober 1923 — und empfehlen, etwaige 3nteresseitten darauf auf» merksam zu machen.
G i e tz e n, den 31. Oktober 1923.
/ Kreisamt Gießen. 3. V.: vr. He ß.


