Ausgabe 
6.3.1923
 
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Druck der Brühl'schen Universitäts-Vuch. und Steindruckerei. R. Lang«, Gießen.

Betr.: Das Einhalten der Tauben während der Saatzeit.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir verweisen Sie auf die Bestimmung des Art. 39 Ab>. 1 Ziffer 2 des Feldstrafgesetzes vom 13. Juli 1904 (Regierungsblatt 1904, Seite 282) und empfehlen Ihnen dringend, im Interesse einer guten Feldbestellung in Einvernehmen mit dem Gemeinde­rat eine ausreichende Sperrzeit für Tauben anzuordnen.

Gießen, den 3. März 1923.

Kreisamt Gießen. 3. 33.: Dr. Braun.

Dicrlsttlachrichtcn des Kreisamtes.

Die Maul- und Klauenseuche in Aieder-Ohmen ist erloschen. Das Deobachtungsgebiet, Ort und Gemarkung Aieder-Ohmen, ist wieder aufgehoben.

Die Maul- und Klauenseuche in Okarben ist erloschen, des­gleichen im ganzen Kreise Friedberg.

Die Maul- und Klauenseuche in Wermertshausen und in Hof Eapelle (Kreis Marburg) ist erloschen. Die angeordneten Schutz­maßregeln sind aufgehoben.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 1. bis 15. Februar 1923 wurden in hiesiger Stadt

gefunden: 5000 Mark in Tausendmarlscheinen, 1 Armkettchen, 1 schwarzer Brotbeutel, 40 Mark, 1 Peitsche, 2000 Mark, ein Portemonnaie mit Inhalt, 1 Pserdegeschirriemen, 1 Brille mit Futteral, 1 Fünfhunderlmarkschein, 1 Brille, 1100 Mark, ein Regenschirm, 66 Mark, 300 Mark, 1 Paar Kinderhandschuhe, 1 Gliederarmband, 2000 Mark, 1 Paar Damenhandschuhe, ein Taschentuch, 1 Herrensiegelring, 1 Kneifer mit Futteral, auch sind eine Anzahl Schlüssel gefunden worden:

verloren: 1 schwarzlederne Brieftasche mit Inhalt, ca. 15000 Mark und Ausweispapiere, 1 schwarzes Täschchen mit 50 000 Mark, 1 rotbraune Brieftasche mit ca. 7090 000 Mark In­halt, 1 brauner Marabupelz, 1 Regenschirm mit silbernem Griff, 1 silbernes Kettenarmband, 1 Schulatlas von Dirke u. Gäbler, große Ausgabe, 1 Pferdedecke mit gelben und schwar­zen Streifen, 1 E. K. 1. Kl., 1 goldener Ring mit rotem Stein, 1 schwarzes lackledernes Portemonnaie mit Inhalt, eine 2- Dollarnote, 1 Pelzkragen, 1 silberne Damenuhr, altes Werk mit Lederarmbanü, 1 Damenarmbanduhr am Lederriemen und 1 Brieftasche mit Inhalt.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be­lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 1112 Ähr vormittags und 45 Ähr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Ar. 1, erfolgen.

Gießen, den 21. Februar 1923.

________Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen. .

Bekanntmachung.

B e t r. : Erneuerung der Biehhandelserlaubniskarten.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern daran, daß die Gültigkeit der laufenden Bieh­handelserlaubniskarten am 15. d. Mts. abläuft. Mit diesem Tage wird eine besonders scharfe Kontrolle des Diehhandels einzusehen haben. Anträge auf Erneuerung der Viehhandelserlaubnisse 1922, die nicht spätestens bis zu diesem Termin eingegangen sind, wer­den vom Hessischen Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Ab­teilung für Ernährung und Landwirtschaft, in Darmstadt nur in eingehend begründeten Fällen alsdann noch berücksich­tigt. Sie wollen dafür Sorge tragen, daß die Interessenten um­gehend hiervon unterrichtet werden. Es wird ferner daran erinnert, daß über alle Verstöße von Viehhändlern gegen reichs- oder landes- gesehliche Bestimmungen, die zu Ihrer Kenntnis kommen, uns zu berichten ist.

Gießen, den 2. März 1923.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Bekämpfung des Preiswuchers.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie die Gendarmeriestationen des Kreises.

Wir weisen Sie erneut auf unsere Bekanntmachung vom 4. Ok­tober 1922 im Amtsverkündigungsblatt Ar. 105 vom 10. Oktober 1922 hin und machen Ihnen die Durchsührung derselben zur Pflicht. Geschäftsleute, die die Vorschriften über die Preisauszeichnung nicht erfüllen, sind unbedingt zur Anzeige zu bringen. Bei erheb­lichen Verstößen behalten wir uns vor, das Verfahren auf Änter- sagung des Gewerbes auf Grund der Verordnung vom 23. Sep­tember 1915 einzuleiten.

Gießen, den 2. März 1923.

Kreisamt Gießen. I. 35.: Dr. 'Brau n.

I den Personen aufzustellen, beide Listen nach ortsüblicher Bekannt­gabe 8 Tage lang zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und nach Artikel 11 A. V. zur L. F. O. weiter zu verfahren.

Die Grundliste empfehlen wir nach dem Ihnen von dem Herrn . Kreisfeuerwehrmspektor gegebenen Muster in ein festes Heft ein­zutragen und am Schluß eines jeden Jahrgangs einige Zeilen freizulassen, um neu zuziehende.Pflichtige nachtragen zu können Bei den älteren Jahrgängen sind hierbei weniger, bei den jün­geren mehr Zeilen freizulassen. Die auf diese Weise angelegte Grundliste kann alljährlich durch Nachträgen eines neuen Jahr­gangs weitergeführt werden. Das Verzeichnis der für das Jahr als Pflichtige zu übernehmende Mannschaften ist alljährlich an Hand der Grundliste neu aufzustellen und zwar ebenfalls nach dem von dem Herrn Kreisfeuerwehrinspektor Ihnen zurückgelasse- nen Muster. Grundliste und Verzeichnis sind, wie oben angegeben offenzulegen.

Bis zum 1. April jeden Jahres wird sodann die Einteilung der neu zugezogenen Pflichtigen durch den Bürgermeister vor­genommen, wobei § 7 der Kreisfeuerlöschordnung zu beachten ist

Don einer Einreihung in die Feuerwehr und der Einteilung in eine bestimmte Abteilung ist jedem neu herangezogenen Mitglied schriftliche Eröffnung zu machen. Außerdem werden die Hamen der neu herangezogenen Feuerwehrmitglieder und ihre Einteilung in die Abteilungen durch öffentlichen Anschlag bekanntgemacht.

Wegen Behandlung etwaiger Einwendungen verweisen wir auf § 11, letzter Absatz, A. V. zur L. F. O.

Wir erwarten Ihren Bericht über die Erledigung bis zum 1. April d. Js.

Gießen, den 23. Februar 1923.

* Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Bet r.: Einkommensteueranteile der Gemeinden für das Aj. 1922. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Hauptstaatskasse ist angewiesen worden, den nachstehen­den Gemeinden alsbald die beigesetzten Betrage abschläglich auf die diesen für Rj. 1922 zukommenden Einkommens!euerauteile zu überweisen.

Den Rechnern ist entsprechende Einnahme-Anweisung zu er­teilen.

Gießen, den 27. Februar 1923.

Kreisamt Gießen. I. V.: Hemm er de.

Albach 8000 Mk., Allendorf a. d. Lahn 74 000 Mk., Allendorf a. d. Lumda 18 500 Mk., Allertshausen 15 000 Mk., Alten-Duseck 43 500 Mk., Annerod 32 500 Mk., Bellersheim 73 500 Mk., Belters­hain 33 000 Mk., Bersrod 5000 Mk., Bettenhausen 24 500 Mk., Beuern 14 000 Mk., Birklar 59 000 Mk., Burkhardsfelden 49 500 Mark, Climbach 9000 Mk., Daubringen 66 500 Mk., Dorf-Güll 62 000 Mk., Eberstadt 88 000 Mk., Garbenteich 88 000 Mk., Geils­hausen 24 500 Mk., Gießen 18 050 000 Mk., Göbelnrod 26 000 Mk., Großen-Buseck 53 000 Mk., Großen-Lmden 422 500 Mk., Grünberg 283 000 Mk., Grüningeu 76 000 Mk., Harbach 15 000 Mk., Halten-- rod 9000 Mk., Hausen 47 500 Mk., Heuchelheim 643 000 Mk., Holz­heim 127 500 Mk., Hungen 338 500 Mk., Inheiden 29 500 Mk., Kesselbach 28 000 Mk., Klein-Linden 222 000 Mk., Langd 33 000 Mk., Lang-Göns 156 000 3M., Langsdorf 39 500 Mk., Lauter 22 000 Mk., Leihgestern 143 500 Mk., Lich 281 000 Mk., Lindenstruth 20 000 Mk., Lollar 393 500 Mk., Londorf 69 500 Mk., Lumda 24 000 Mk., Mainz­lar 74 000 Mk., Münster 31500 Mk., Muschenheim 50 000 Mk., Aieder-Dessingen 20 000 Mk., Aonnenroth 10 000 Mk., Obborn­hofen 73 000 Mk., Ober-Defsingen 18 500 Mk., Ober-Hörgern 78 500 Mark, Odenhausen 14 000 Mk., Oppenrod 11 000 Mk., Queckborn 48 500 Mk., Rabertshausen 18 500 Mk., Reinhardshain 18 000 Mk., Reiskirchen 34 000 Mk., Rodheim a. d. Horloff 19 000 Mk., Rödgen 45 000 Mk., Röthges 9500 Mk., Rüddingshausen 24 500 Mk., Rut­tershausen 24 500 Mk., Saasen 57 500 Mk.< Stangenrod 21 000 Mk., Staufenberg 8500 Mk., Steinbach 62 000 Mk., Steinheim 30 000 Mk., Stockhausen 51000 Mk Trais-Horloff 53 500 Mk., Treis a. d. Lumda 47 000 Mk., Trohe 16 000 Mk., Äiphe 50 000 Mk., Villingen 15 000 Mk., Watzenborn-Steinberg 273 000 Mk., Weickartshain 43 000 Mk., Weitershain 42 000 Mk., Wieseck 267 500 Mk., Win­nerod 8500 Mk. --------------

Betr.: Jahrbuch des Vereins für das Deutschtum im Ausland.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Das Landesamt für das Dildungswesen teilt mit, daß der Preis des Jahrbuches A. 33. Bl. Ar. 17 vom 27. Februar 1923, Verfügung vom 13. Februar 1923 inzwischen auf 100 Mk. fest- igesetzt werden mutzte und datz weitere Erhöhung zu erwarten ist. Die Leitung des Vereins sei jedoch ausnahmsweise bereit, hessi­schen Bestellern bis zum 15. März das Jahrbuch noch zum Preise von 40 Mk. und Postgeld bei grötzerem Bezüge zu liefern. Es empfiehlt sich, von diesem Angebot rechtzeitig Gebrauch zu machen, da der Preis des Buches auch jetzt noch als überaus gering bezeich­net werden muh.

Gießen, den 28. Februar 1923.

Kreisschulamt Gießen. 3. 33.: Hemmerde.