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Freiwillig Versicherte erwerben Marken bei den Verkaufsstellen des Anstaltsbezirkes, in welchem sie beschäftigt sind, oder sich aufhalten. Die Wahl der Lohnklasse steht ihnen unter den zugelassenen Lvhnllassen frei. Freiwillig Versicherte können die Versicherung auch im Ausland fortsehen. Für alle freiwillig 03cr» sicherten sind bereits vom 20. Juli 1923 ab mindestens Marten der Lohnklasse 13 zu verwenden.
Die Beitragsmarken sind für alle Versicherten bei derjenigen Postanstalt bzw. Verkaufsstelle zu . erwerben, in deren Bezirk der Beschäftigungsort des Versicherten gelegen ist.
Für die vor dem 20. Ang. 1923 fälligen Beiträge ist der Markenankauf in den Postnachweisungen alten Musters (blaues Formular) zu beurkunden, während die Postnachweisungen neuen Musters ausschließlich für die nach dem 20. August 1923 gültigen Beitragswerte bestimmt sind. Ebenso hat die Buchung der vor dem 20. Aug. 1923 fälligen Beiträge getrennt von denen »ach diesem Zeitpunkt gültigen Beiträge in den Geschäftsbüchern zu erfolgen. Am das in Gebrauch befindliche Marlenvorratsbuch auch fernerhin verwenden zu können, empfehlen wir den Zahlstelleninhabern die Eintragungen so zu gestalten, daß der Markeneingang (Ankauf) sowohl, als auch der Markenabgang (Verwendung) je auf einem ganzen Blatt durchgeführt wird. Hierdurch lassen sich die jetzt erforderlichen Lohnklassen so verteilen, daß die Addition des Markenvor- ratsbuches und die Aebersicht der Geschäftsführung nicht erschwert wird.
Gießen, den 28. August 1923.
Kreisamk Gießen (Dersicherungsamt). 2. V.: Dr. H e st.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Obige Bekanntmachung Wollmr Sie alsbald auf ortsübliche Weise bekannt geben lassen.
G i e st e n, den 28. August 1923.
Kreisamk Gießen (Dersicherungsamt). 2. D. Dr. He st.
Bekarmtmachung.
Das Hess. Oberversicherungsamt in Darmstadt hat auf Grund des 8 936 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung den durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst land- und forstwirtschaftlicher Arbeiter, mit Wirkung vom 15. August 1923 wie folgt neu festgesetzt:
a) Stadt Gießen.
Für Versicherte über 21 Jahre: männlich 88 200 000 Mk., weiblich 53 100 000 Mk. Für Versicherte von 16 bis 21 Jahren: männlich 72 900 000 Mk., weiblich 50 400 000 Mk. Für Versicherte unter 16 Jahren: männlich 44 400 000 Mk., weiblich 31 500 000 Mk.
b) Alle übrigen Gemeinden des Kreises.
Für Versicherte über 21 Jahre: männlich 79 800 000 Mk., weiblich 58 800 000 Mk. Für Versicherte von 16 bis 21 Jahren: männlich 67 200.000 Mk., weiblich 44 400 000 Mk. Für Versicherte unter 16 Jahren: männlich 42.000 000 Mkk, weiblich 29 400 000 Mk.
Die in der Bekanntmachung vom 10. Juli 1923 (Amtsverkün- digvngsblatt Ar. 52) enthaltenen Festsetzungen treten mit Wirkung vom 15. August 1923 aiMr Kraft.
Gießen, den 29.^lugust 1923.
Kreisamt Gießen (Versicherungsamt).
______________________2. V.: Dr. Heß.______________________
Bekarrtttrtmchzmg.
Das Hess. Oberversicherungsamt in'Darmstadt hat auf Grund des § 149 ff. der Reichsversicherungsordnung den Ortslvhn mit Wirkung vom 15. August 1923 wie folgt festgesetzt:
a) Stadt Gießen.
Für Versicherte über 21 Jahre: männlich 360 000 Mk., weiblich 270 000 Mk. Für Versicherte von 16 bis 21 Jahren: männlich 300 000 Mk., weiblich 230 000 Mk. Für Versicherte unter 16 Jahren: männlich 200 000 Mk., weiblich 150 000 Mk.
b) Alle übrigen Gemeinden des Kreises.
Für Versicherte über 21 Jahre: männlich 330 000 Mk., weiblich 240 000 Mk. Für Versicherte von 16 bis 21 Jahren: männlich 280 000 Mk., weiblich 220 000 Mk. Für Versicherte unter 16 Jahren: männlich 190 000 Mk., weiblich 140 000 Mk.
Die in der Bekanntmachung vom 10. Juli 1923 (Amtsverkündigungsblatt Ar. 52) enthaltenen Festsetzungen treten ab 15. August 1923 außer Kraft.
Gießen, den 29. August 1923.
Kreisamt Gießen (Dersicherungsamt).
_________2.03.: Dr, Heß. ___________________ Betr.: Versorgung der ausgewiesenen Kinder mit Lernmitteln.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Das Landesamt für das Bildungswesen hat die nachstehende Verfügung erlassen, die wir 2hnen zur Kenntnisnahme und Bedeutung der Lehrkräfte mitteileir.
Von verschiedenen Seiten wurden bei uns Klagen geführt, daß in einigen Schulen von ausgewiesenen Kindern die Anschaffung der eingesührten Bücher und Hefte gefordert würde. Wir halten ein solches Verlangen bei der herrschenden Teuerung für unzulässig: es dürfte genügen, wenn die genannten Schüler und Schülerinnen mit Schreibmaterial versehen sind.
Gießen, den 25. August 1923.
Kreisschulamt Gießen. 2. V.: Fischer.____________
Druck der Brüh lachen Universitäts.Buch.
Bekanntmachung.
Betr.: Ausführung des Aeichsmietengefetzes: hier: die Zuschläge zur Grundmiete für den Monat September.
Auf Grund der Ziffer I 6 der Verordnung, betreffend die Abänderung der Ausführungsverordnung zum Aeichsmietengefetz vom 20. August 1923 — Darmstädter Zeitung vom 25. August 1923, Ar. 198 — werden die Mietzuschläge nach Anhören von 2nter- esfentenvertretungen und Sachverständigen für das ganze Land Hessen für Monat September wie folgt festgesetzt:
a) für die Steigerung der Zinsen .... 500 Prozent
b) für die Verwaltungskosten 299 500 „
c) für die laufenden 2ustandfetzungs- arbeiten ■. 9 000 000
d) für die großen 2nstandfehungsarbeiten 6 000 000 „
zusammen 15 300 000 Prozent
Dar m st a d t, den 27. August 1923.
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft.
A aa b.
Betr.: Wie oben.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehende Sätze empfehlen wir alsbald ortsüblich und durch Aushang bekanntzumachen.
Gießen, den 30. August 1923. '
Kreisamk Gießen. 2. D.: Dr. Krüger.
Betr.: Erhöhung des Einzugs-, Einkaufs- und Feuereimergeldes für Ortsbürger sowie der Allmendauflagen.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Mit Rücksicht auf die weiter fortgeschrittene Geldentwertung hat uns das Ministerium des 2nnern ermächtigt, einer Erhöhung des Einzugs-, Einkaufs- und Feuereimergeldes für Ortsbürger, sowie der Allmendauflagen bis zum 100 000fachen des Dorkriegsbetrags zuzustimmen. Demgemäß werden in Abänderung unseres Ausschreibens vom 15. d. Akts. — Amtsverlündigungsblatk Ar. 63 — die in Satz 1 unseres Ausschreibens vom 15. Juni d. Js. — Amtsverkündigungsblatt Ar. 47 — stehenden Worte „bis zum 2000fachen" durch die Worte „bis zum lOOOOOsachen" ersetzt. 2m übrigen wird das zuletzt erwähnte Ausschreiben aufrechterhalten.
Gießen, den 28. August 1923.
Kreisamt Gießen. 2. 03.: Schmid t.
Ttenstnachrichte» Des Pirets tun Les.
Landwirt H e i n r i ch H v r n ma n n !!!. zu Beltershain wurde zum Bürgermeister der Gemeinde Beltershain gewählt und in fein Amt eingewiesen.
Landwirt Ludwig Schmidt zu Steinherin wurde zum Bürgermeister der Gemeinde Steinheim gewählt und in fein Amt eingetoiefen.
Landwirt Wilhelm Müller V. zu Lang-Göns wurde zum Bürgermeister der Gemeinde Lang-Göns gewählt und in sein Amt eingetoiefen.
Landwirt Wilhelm Oieufel zu Bellersheim wurde als Markmeister, und Landwirt K a r l H a h n dortselbst als Markmeister-Stellvertreter der Olkark Bellersheim verpflichtet.
Karl Merle I. aus L i ch würde zum Hilfsfeldschützen für die Gemeinde Lich ernannt und verpflichtet.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Heuchelheim, II. T e i [; hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.
Aachdem das Hessische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft den Zuteilungsplan der Gemarkung Heuchelheim, II. Teil, für vollziehbar erklärt, bestimme ich als Zeitpunkt der Ausführung den 1. September 1923 und überweise mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke unter Vorbehalt der besonders getroffenen Vereinbarungen und Anordnungen und den üblichen Bedingungen.
Friedberg, den 22. August 1923.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär. Schnittspahn, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Klein-Linden: hier: Kostenausschlag.
2n der Zeit vom 4. September bis einschl. 10. September 1923 liegt auf der Hessischen Bürgermeisterei Klein-Linden
der Beschluß vom 13. August 1923 zur Einsicht der Beteiliglen offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit schriftlich und mit Gründen versehe» bei der Hessischen Bürgermeisterei Klein-Linden ernzureichen.
Friedberg, den 28. August 1923.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär.
Hebet, Regierungsassessor.
unö Steinörudierei. R. Lange, Eietzen


