Amtsverlündigmgsblatt

für die Provinzialdirektion Gberheßen und für da; Kreisamt Liehen.

Erscheint Dienstag und Freitag. Dur durch die Post zu beziehen.

!Rr. 93 4. Dezember 1923

Jkhalts-Aebersicht: Schlachtscheingebühren. Festsetzung des Wertes der Sachbezüge. Fleischbeschaugebühren. Unterhaltung der Kreisstrahen. Höchstsätze der Erwerbslosenfürsorge. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Detr.: Die Schlachtscheingebühren.

Die Schlachtscheingebühren werden für die Zeit vom 3.-9. De­zember 1923

für ein Stück Großvieh auf

für ein Schwein auf

für ein S.ück Kleinvieh auf

für ein Sauglamm usw. auf erhöht. ____

Gießen, den 3. Dezember 1923.

Kreisamt Gießen. 2.D.: Welcker.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen . Ihnen, die Gemeiirderechmer alsbald hiervon in Kenntnis zu sehen.

Gießen, den 3. Dezember 1923.

Kreisamt Gießen. I.D.: Welcker.

Bckanntmachltng.

Detr.: Festsehung des Wertes der Sachbezüge auf Grund der Reichsversicherungsordnung ,unt> des Angestell.enversiche- rungsgesetzes.

Mr den Monat November 1923 berechnet sich der Wert der Sachbezüge (Verpflegung, Wohnung, Heizung und Deleuchtung) unter Zugrundelegung der am 29. November 1923 veröffentlichten Indexzahl 1535 Milliarden auf 1 638 500 Millionen Mark täglich. Im übrigen verweisen wir auf unsere Dekann.machung vom 25. Ok­tober d. Zs., A. V. Dl. Nr. 83.

Gießen, den 30. Novenrber 1923.

Kreisamt Gießen. I. D.: l)r. Heß.

Bekanntmachung.

Detr.: Die Fleischbeschaugebühren.

Das Ministerium des Innern hat die im Amtsverkündigungs­blatt Nr. 61 vom 14. August 1923 abgedruckten Gebühren für die Zeit vom 3.9. Dezember 1923 auf den 18 500 0 0 0 fachen Betrag erhöht (also 50 000 mal 18 500 000 925 Milliarden usw.).

Gießen, den 3. Dezember 1923.

______>_____Kreisamt Gießen. I. D.: Welcker._____________

Bekanntmachung.

Detr.: ^Unterhaltung der Kreisstrahen.

Wir machen auf die Polizei-Verordnung vom 30. Dezember 1899 aufmerksam, wonach der Gebrauch von Schleifen zum Trans­port landwirtschaftlicher Geräte (Pflüge, Eggen usw.) und anderer Gegenstände auf den chauffierten Straßen und Wegen des Kreises Gießen unter Strafe gestellt ist.

Gießen, den 29. November 1923.

'_________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker._____________

Bekanntmachung.

Detr.: Die Höchstsätze der Erwerbslosenfürsorge.

Die für die Vorwoche festgesetzten, in Nr. 91 des Amtsverkün­digungsblattes vom 27. v. Mts. bekanntgegebenen Höchstsätze der Erwerbslosenunterstützung sind auch für die Woche vom 2 6. No­vember bis 1. Dezember gültig.

Gießen, den 3. Dezember 1923.

Kreisamt Gießen. I. D.: Schmid t.

Dicnstnachrichten des Kreisamtes.

In der Gemeinde Fellingshausen (Kreis Biedenkopf) ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.

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2 400 0:0 000 000 Mk. 1 575 000 000 000 Mk. ; 835 000 000 000 Mk.

465 000000 000 Mk.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch, und Steinüruckerei. 9t Lange, Gießen.