Amtsverlündigmgsblatt
für die Provinzialdirektion Gberheßen und für da; Kreisamt Liehen.
Erscheint Dienstag und Freitag. Dur durch die Post zu beziehen.
!Rr. 93 4. Dezember 1923
Jkhalts-Aebersicht: Schlachtscheingebühren. — Festsetzung des Wertes der Sachbezüge. — Fleischbeschaugebühren. — Unterhaltung der Kreisstrahen. — Höchstsätze der Erwerbslosenfürsorge. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Detr.: Die Schlachtscheingebühren.
Die Schlachtscheingebühren werden für die Zeit vom 3.-9. Dezember 1923
für ein Stück Großvieh auf
für ein Schwein auf
für ein S.ück Kleinvieh auf
für ein Sauglamm usw. auf erhöht. ____
Gießen, den 3. Dezember 1923.
Kreisamt Gießen. 2.D.: Welcker.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen . Ihnen, die Gemeiirderechmer alsbald hiervon in Kenntnis zu sehen.
Gießen, den 3. Dezember 1923.
Kreisamt Gießen. I.D.: Welcker.
Bckanntmachltng.
Detr.: Festsehung des Wertes der Sachbezüge auf Grund der Reichsversicherungsordnung ,unt> des Angestell.enversiche- rungsgesetzes.
Mr den Monat November 1923 berechnet sich der Wert der Sachbezüge (Verpflegung, Wohnung, Heizung und Deleuchtung) unter Zugrundelegung der am 29. November 1923 veröffentlichten Indexzahl 1535 Milliarden auf 1 638 500 Millionen Mark täglich. Im übrigen verweisen wir auf unsere Dekann.machung vom 25. Oktober d. Zs., A. V. Dl. Nr. 83.
Gießen, den 30. Novenrber 1923.
Kreisamt Gießen. I. D.: l)r. Heß.
Bekanntmachung.
Detr.: Die Fleischbeschaugebühren.
Das Ministerium des Innern hat die im Amtsverkündigungsblatt Nr. 61 vom 14. August 1923 abgedruckten Gebühren für die Zeit vom 3.—9. Dezember 1923 auf den 18 500 0 0 0 fachen Betrag erhöht (also 50 000 mal 18 500 000 — 925 Milliarden usw.).
Gießen, den 3. Dezember 1923.
______>_____Kreisamt Gießen. I. D.: Welcker._____________
Bekanntmachung.
Detr.: ^Unterhaltung der Kreisstrahen.
Wir machen auf die Polizei-Verordnung vom 30. Dezember 1899 aufmerksam, wonach der Gebrauch von Schleifen zum Transport landwirtschaftlicher Geräte (Pflüge, Eggen usw.) und anderer Gegenstände auf den chauffierten Straßen und Wegen des Kreises Gießen unter Strafe gestellt ist.
Gießen, den 29. November 1923.
'_________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker._____________
Bekanntmachung.
Detr.: Die Höchstsätze der Erwerbslosenfürsorge.
Die für die Vorwoche festgesetzten, in Nr. 91 des Amtsverkündigungsblattes vom 27. v. Mts. bekanntgegebenen Höchstsätze der Erwerbslosenunterstützung sind auch für die Woche vom 2 6. November bis 1. Dezember gültig.
Gießen, den 3. Dezember 1923.
Kreisamt Gießen. I. D.: Schmid t.
Dicnstnachrichten des Kreisamtes.
In der Gemeinde Fellingshausen (Kreis Biedenkopf) ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.
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2 400 0:0 000 000 Mk. 1 575 000 000 000 Mk. ; 835 000 000 000 Mk.
465 000000 000 Mk.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch, und Steinüruckerei. 9t Lange, Gießen.


