Ausgabe 
3.8.1923
 
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Bekanntmachung. *

(Betr.: Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung.-

.. i)l Ertverbslosenunterstützung betragen vom

. -Juli 19Zo ab

®- 579) sowie auf die daran anschließend veröffentlichten Bestimmungen über die Vergnügungssteuer v

Die Verordnung bringt in manchen Beziehungen wesentliche Aenderungen gegenüber den derzeitigen Bestimmungen über die Vergnügungssteuer vo>n 9. Juni 1921, namentlich auch hinsichtlich der Steuersätze. ' ?

Die neue Verordnung tritt in Gemeinden, in denen keine be­sondere Steuerordnung gemäß Artikel I und III der Bestimmunaen vom 9. Juni 1921 (WI ©.856) in Geltung gelten ist, im «£v un.^ $cn übrigen Gemeinden drei Monate nach Veröffentlichung tm Reichsgesetzblatt in Kraft. Den letzteren Gemeinden wurde diese längere Frist gewährt, um ihnen zur An­passung ihrer besonderen Steuerordnungen an die neuen Bestim­mungen und zur Erlediguiig des Genehmigungs- und Zustim- mungsverfahrens Zeit zu gefreit Als Gemeinden mit besm,deren Steuerordnungen haben auch diejenigen zu gelten, die die Bestim­mungen über die Vergnügungssteuer vom 9. Juni 1921 sei es auch nur im unbedeutendsten Llmfange, abgeändert haben und daher eine besondere Steuerordnung erlassen muhten.

G i e h e n, den 30. Juli 1923.

Kreisamt Giehen. I. D.: He mm erde.

C

D u. E

31000

29000

27000 Mk.

25000

23000

. . 20500

17500 16000

27000 25000 23000

21500 20000

16000

15000

11500

11000

10000

9500

8500

8000

23500

17000

27000

19000

c) unter 21 Jahren . . 2. für weibliche Personen

1. für männliche Personen

a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen

leben 33000

b) über 21 Jahre, sofern sie in dem Haushalt eines anderen leben 29000

_a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben . ....... 29000

b) über 21 Jahre, sofern sie in dem

. Haushalt eines anderen leben 25000

c) unter 21 Jahren 18000

3. als Familienzuschläge für:

a) den Ehegatten ..... 12500

b) die Kinder und sonstige unter- stühungsberechtigteAngehörige 10000

Giehen, den 1. August 1923.

in den Orten der Ortsklasien

Kreisamt Giehen. I. D.: Dr. Brau n.

Bekanntmachung.

Detr.: Produktive Erwerbslosenfürsorge.

Die Durchschnittssätze, die bei der Berechnung von Förderun­gen der produktiven Erwerbslosenfürsorge in Betracht kommen betragen ab 16. Juli 1923

Für Orte der Ortsklaffen A B CD und E

32 000 29 900 27 800 25 700

Gießen, den 1. August 1923.

Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Brau n.

2}etr.: Erwerbslosenfürsorge: hier: Nachweisungen über die Aus­gaben der unterstützenden Erwerbslosenfürsorge und die Zahl der Erwerbslosen. -

Ari den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern an Einsendung:

1. der Nachweisung über die Ausgaben der unterstützenden Er­werbslosenfürsorge für den Monat Juli bis spätestens zum 5. August: «»

2. der Nachweisung über die Zahl der Erwerbslosen (blaue Karte)

a) nach dem Stand vom 1. August bis spätestens zum 5. August:

b) nach dem Stand vom 15. August bis spätestens zum 18. August.

Fehlanzeige ist nicht erforderlich.

Gießen, den 30. Juli 1923.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Aetr.: Erhebung von Deckgeld für Bedecken der Stuten in 1923. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir sehen der Eiiifendung der Heblisten tu zweifacheli^Aus» fertigung über die in diesem Jahre von Ihnen ausgestellten Deck- scheine entgegen. Ausgestellte und wiedep zurückgeged'äie,Scheine müssen unter Angabe des Grundes, der Mückgabe dew-Heblisten angeschlossen werden. Wenn Deckscheine nicht ausgestellt worden sind, ist dies zu berichten. - ' I \ \

In den Heblisten Über dest^rften Teilbetrack-M das Deckgeld mit 2000 Mk. einzutragm. ... j il \

Dagegen ist.in der *2. -Heböliste die SpaltsGeldbetrag" frei- Anlassen. V X \ \

In den beiden Heblisten sind die SpältenNr. des Tagebuchs und Demerkungeiw osfdn zu lassen. I

Wir weisen erneut daraus hin, daß die Angaben in den Deck­registern, den /Heblisten und huf. den Deckschemen genau Überein- stuninen müssest, andernfalls doppelte Anforderungen nicht zu ver­meiden find. I 0

Gieße st, den 30. Juli 1923.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Dienstuachrichteu des Krcisamtes.

In Lauterbach ist in einem Händlerstall die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Die Gemarkung Stadt Lauterbach ist zum Sperrgebiet und die Gemeinden Blitzenrod, Heblos, Rim- 0J.. ^^aar, Angersbach und Nudlos sind zum Beobachtungsaebiet erklärt worden.

Jakob Laux III. zu Holzheim wurde zum Rechner für die Ge- melnde Holzheim ernannt und verpflichtet.

Bekanntmachung.

Betr.: Mdbereinigung Klein-Linden: hier: Herstellung von Wiesen- und Feldgräben.

In der Zeit vom 8. bis einschl. 21. August 1923 liegt auf £>ent Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Klein-Linden

das Projekt über Herstellung von Wiesen- und Feldgräben, sowie Abschrift des Kommissionsbeschlusses vom 24. VII 23 Ziffer 1

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind Bei Meidung des Ausschlusses wahrend der Offenlegungszeit dortselbst schriftlich und mit Grün- ' den versehen vorzubringen.

Friedberg, den 25. Juli 1923.

Der Hessische Feldbereinigungskvmmissär. I. B.: Dr. Andres, Regierungsrat.

Bckauntmachuug.

Betr.: Feldbereinigung Stangenrod: hier: Kostenausschlag.

0 3*! ber Zeit vom 8. bis einschl. 14. August 1923 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Stangenrod

der Kostenausschlag nebst den Kommissionsbeschlüssen vom

26. Februar und 10. Juli 1923 zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses wahrend der Offenlegungszeit schriftlich und mit Gründen versehen ' bet der Bürgermeisterei Stangenrod einzureichen.

Friedberg, den 24. Juli 1923.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär.

2. D.: Dr. Andres, Regierungsrat.

Druck der Brühlstchen Unwersitäts-Luch- und Slemürnckerei. R. Lange, Gießen.