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Bekanntmachung. *
(Betr.: Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung.-
.. i)€l’ Ertverbslosenunterstützung betragen vom
oü. -Juli 19Zo ab
®- 579) sowie auf die daran anschließend veröffentlichten Bestimmungen über die Vergnügungssteuer v
Die Verordnung bringt in manchen Beziehungen wesentliche Aenderungen gegenüber den derzeitigen Bestimmungen über die Vergnügungssteuer vo>n 9. Juni 1921, namentlich auch hinsichtlich der Steuersätze. ' ?
Die neue Verordnung tritt in Gemeinden, in denen keine besondere Steuerordnung gemäß Artikel I und III der Bestimmunaen vom 9. Juni 1921 (WI ©.856) in Geltung gelten ist, im «£v un.^ $cn übrigen Gemeinden drei Monate nach Veröffentlichung tm Reichsgesetzblatt in Kraft. Den letzteren Gemeinden wurde diese längere Frist gewährt, um ihnen zur Anpassung ihrer besonderen Steuerordnungen an die neuen Bestimmungen und zur Erlediguiig des Genehmigungs- und Zustim- mungsverfahrens Zeit zu gefreit Als Gemeinden mit besm,deren Steuerordnungen haben auch diejenigen zu gelten, die die Bestimmungen über die Vergnügungssteuer vom 9. Juni 1921 sei es auch nur im unbedeutendsten Llmfange, abgeändert haben und daher eine besondere Steuerordnung erlassen muhten.
G i e h e n, den 30. Juli 1923.
Kreisamt Giehen. I. D.: He mm erde.
C
D u. E
31000
29000
27000 Mk.
25000
23000
. . 20500
17500 16000
27000 25000 23000
21500 20000
16000
15000
11500
11000
10000
9500
8500
8000
23500
17000
27000
19000
c) unter 21 Jahren . . 2. für weibliche Personen
1. für männliche Personen
a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen
leben 33000
b) über 21 Jahre, sofern sie in dem Haushalt eines anderen leben 29000
_a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben . ....... 29000
b) über 21 Jahre, sofern sie in dem
. Haushalt eines anderen leben 25000
c) unter 21 Jahren 18000
3. als Familienzuschläge für:
a) den Ehegatten ..... 12500
b) die Kinder und sonstige unter- stühungsberechtigteAngehörige 10000
Giehen, den 1. August 1923.
in den Orten der Ortsklasien
Kreisamt Giehen. I. D.: Dr. Brau n.
Bekanntmachung.
Detr.: Produktive Erwerbslosenfürsorge.
Die Durchschnittssätze, die bei der Berechnung von Förderungen der produktiven Erwerbslosenfürsorge in Betracht kommen betragen ab 16. Juli 1923
Für Orte der Ortsklaffen A B CD und E
32 000 29 900 27 800 25 700
Gießen, den 1. August 1923.
Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Brau n.
2}etr.: Erwerbslosenfürsorge: hier: Nachweisungen über die Ausgaben der unterstützenden Erwerbslosenfürsorge und die Zahl der Erwerbslosen. -
Ari den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern an Einsendung:
1. der Nachweisung über die Ausgaben der unterstützenden Erwerbslosenfürsorge für den Monat Juli bis spätestens zum 5. August: «■»
2. der Nachweisung über die Zahl der Erwerbslosen (blaue Karte)
a) nach dem Stand vom 1. August bis spätestens zum 5. August:
b) nach dem Stand vom 15. August bis spätestens zum 18. August.
Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
Gießen, den 30. Juli 1923.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Aetr.: Erhebung von Deckgeld für Bedecken der Stuten in 1923. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir sehen der Eiiifendung der Heblisten tu zweifacheli^Aus» fertigung über die in diesem Jahre von Ihnen ausgestellten Deck- scheine entgegen. Ausgestellte und wiedep zurückgeged'äie,Scheine müssen unter Angabe des Grundes, der Mückgabe dew-Heblisten angeschlossen werden. Wenn Deckscheine nicht ausgestellt worden sind, ist dies zu berichten. - ' I \ \
In den Heblisten Über dest^rften Teilbetrack-M das Deckgeld mit 2000 Mk. einzutragm. ... j il । \
Dagegen ist.in der *2. -Heböliste die Spalts „Geldbetrag" frei- Anlassen. V X \ \
In den beiden Heblisten sind die Spälten „Nr. des Tagebuchs und Demerkungeiw osfdn zu lassen. I
Wir weisen erneut daraus hin, daß die Angaben in den Deckregistern, den /Heblisten und huf. den Deckschemen genau Überein- stuninen müssest, andernfalls doppelte Anforderungen nicht zu vermeiden find. I 0
Gieße st, den 30. Juli 1923.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Dienstuachrichteu des Krcisamtes.
In Lauterbach ist in einem Händlerstall die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Die Gemarkung Stadt Lauterbach ist zum Sperrgebiet und die Gemeinden Blitzenrod, Heblos, Rim- 0J.. ^^aar, Angersbach und Nudlos sind zum Beobachtungsaebiet erklärt worden.
Jakob Laux III. zu Holzheim wurde zum Rechner für die Ge- melnde Holzheim ernannt und verpflichtet.
Bekanntmachung.
Betr.: Mdbereinigung Klein-Linden: hier: Herstellung von Wiesen- und Feldgräben.
In der Zeit vom 8. bis einschl. 21. August 1923 liegt auf £>ent Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Klein-Linden
das Projekt über Herstellung von Wiesen- und Feldgräben, sowie Abschrift des Kommissionsbeschlusses vom 24. VII 23 Ziffer 1
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind Bei Meidung des Ausschlusses wahrend der Offenlegungszeit dortselbst schriftlich und mit Grün- ' den versehen vorzubringen.
Friedberg, den 25. Juli 1923.
Der Hessische Feldbereinigungskvmmissär. I. B.: Dr. Andres, Regierungsrat.
Bckauntmachuug.
Betr.: Feldbereinigung Stangenrod: hier: Kostenausschlag.
0 3*! ber Zeit vom 8. bis einschl. 14. August 1923 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Stangenrod
der Kostenausschlag nebst den Kommissionsbeschlüssen vom
26. Februar und 10. Juli 1923 zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses wahrend der Offenlegungszeit schriftlich und mit Gründen versehen ' bet der Bürgermeisterei Stangenrod einzureichen.
Friedberg, den 24. Juli 1923.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär.
2. D.: Dr. Andres, Regierungsrat.
Druck der Brühlstchen Unwersitäts-Luch- und Slemürnckerei. R. Lange, Gießen.


