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Qlcltere Bestünde sind zu den feittyc eigen Preisen abzugeben.
2m übrigen bleibt unsere Bekanntmachung vom 6. November 1922 in Wirkung. .
Gießen, den 20. November 1922. 1
Kreisamt Gießen. I. V.: vr, Braun.___________
Bekanntmachung.
Detr.: Höchstpreise für Niehl und Brot.
Durch Beschluß des Kreisausschusses des Kreises Gießen vom 24. November ds. Is. sind mit Rücksicht aus die Erhöhung der Abgabepreise Les Getreides von feiten der Reichsgetreide- stelle und der gestiegenen Löhne die Verkaufspreise für Mehl und Brot an die Verbraucher der Landgemeinden des Kreises ab I. Dezember 1922 wie folgt festgesetzt:
1. für Mehl:
a) Weizenbrotmehl 75 Mk. das Pfund ■ -
d) Roggenmehl 71 Mk. das Pfunds
2. für Brot:
a) für den 4-Pfund-Laib Brot 241 Mk.
b) für den 2-Pfund-Laib Brot 120,50 Mk.
Das Verlaufsgewicht muß noch 24 Stunden nach! seiner Fertigstellung vor'handen fein.
Das vom Kommunalverband gelieferte Mehl darf nur gegen Brotmarken abgegeben werden.
-Zuwiderhandlungen sind nach § 49 des Neichsgesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 17. Juli 1922 (RGBl. S. 549 ff.) strafbar.
- Gießen, den 25. November 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Or, Braun.___________
Bekanntmachung.
Bet r.: Sonntagsarbeit in gewerblichen Betrieben: Hier: in Friseurgeschäften.
Es wird entsprechend dem Antrag des Landesverbandes der Friseurmeister von Hessen und Nassau für den Kreis Gießen die Ausübung des Barbier- und Frifeurgewerbes am Sonntag, dem 24. Dezember und Sonntag, dem 31. Dezember 1922, von 9—12 Uhr vormittags genehmigt. .«
Gießen, den 23. November 1922.
___________Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.____________
Bekanntmachung.
Betr.: Schweinemarkt in Hungen.
Es ist für Montag, den 4. Dezember 1922 die Abhaltung eines Schweinemarktes zu Hungen unter folgenden Bedingungen genehmigt. Es dürfen nur auf getrieben werden:
1. Schweine aus Zuchtbeständen des Kreises Gießen. Durch Ursprungszeugnisse, auf denen die Ortspolizeibehörden ausdrücklich bestätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen stammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweifen.
2. Schweine von Händlern, die nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne Lurchgemacht Haben. Nachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes.
3. Die Schweine der Händler sind auf einem, voll dem Teile des Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material austreiben, getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen.
4. Die Untersuchung des Antriebes hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, daß bei allenfaltfigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können, ohne Len Marktplatz zu berühren.
5. Der Auftrieb darf nur in der Zeit von 7—Sl/2 Ahr vormittags stattfinden. (§ 47 der Dundesrats-Ausführungsbestim- mungen zum RVG.) • , >
Gießen, den 23. November 1922.
'______ Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.________'
Bekanntmachung.
Detr.: Maul- und Klauenseuche in Beuern.
In Nücksicht auf die zu Beuern bestehende Maul- und Klauenseuche verbieten wir hiermit alle Klauenviehmärkte in der Stadt Gießen, sowie den Handel mit Klauenvieh nördlich der Linie Gießen—Grünberg (Oberhessische Eisenbahn) gemäß § 168 der Ausf ührungsvorschriften des Bundesrats zum Reichsviehseuchengesetz vom 7. Dezember 1911, den Handel mit Kleinvieh betreffend.
Hierunter ist der Handel mit Kleinvich, der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb Les Gemeindebezirks der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung eines solchen stattfindet, verstanden.
Als Handel im Sinne dieser Vorschrift gilt auch das Aus- suchen von Bestellungen durch Händler ohkie Mitfuhrung von Tieren und das Ankäufen von Tieren Lurch Händler.
Gieß e n, den 23. November 1922.
'Kreisamt Gießen. 8. V.: Welcker.
Bekanntmachung.
Detr.: Ansteckender Scheidekatarrh in Rodheim.
Unter dem Rindviehbestand zu Rodheim ist der ansteckende Scheidekatarvh amtlich festgestellt. Es gelten die in unserer Der- crdnung vom 11. April 1913 vorgesehenen Maßnahmen mit der
Maßgabe, daß die Dullen bis auf weiteres zum Sprung nicht zugclafsen werden dürfen.
Gießen, den 22. November- 1922.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
Lienstnachrichtcn ves Kreisamteö.
In Holzhaus en (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Romrod (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Ort und Gemarkung Romrod wurden zum Sperrbezirk und Orte und Gemarkungen Ober-Breidenbach, Nie- der-Dreidenvach, Strebendorf, Liederbach und Zelt wurden zum Deobachtungsgebiet erklärt.___________________________________
Bekanntmachung.
Detr.: Einteilung der Stadl Gießen in 3 Polizeireoierbezirke.
Nach Fertigstellung der für das dritte Polizeirevier bestimmten Diensträume in dem Haufe Kirchstraße Nr. 11 wird vom 1. Dezember ds. Is. ab die Stadt Gießen in drei Polizeirevierbezirkeeingeteilt.
Das (. Polizeirevier (Weidengasse 5, Polizeiamt, Fernsprecher 24) — Vorstand: Polizeikommissar Ludwig Kimmel — umfaßt folgende Straßen und Plätze:
Bergstraße, Vismarckstraße, Brandgasse, Drandplatz, Brau- gaffe, Druchstraße, Diezstraße, Dreihäusergasse, Eichweg, Erlen- gaffe, Gartenstraße, Georg-Philipp-Gail-Strahe, Goethestrahe, Großer Steinweg, Gutenbergstraße, Henfelstraße, Hessenstrabe. Hundsgasse, In den Eichgärten, Johannesstraße, Kaiserallee, Kanzleiberg, Kaplaneigasse, Keplerstraße, Kirchenplatz, Kreuz- Platz, Landgrasenstraße, Landgras-Philipp-Plah, Landmannstrahe, Licher Straße, Lindengasse, Lindenplah, Löberstraße, Lonystrahe, Ludwigsplah, Ludwigstratze 1 bis 46, Mäusburg, Marburger Straße mit Dückingstraße, Marktplatz, Moltkestraße, Nährungs- bcig, Neuen Baue, Neuenweg, Ostanlage, Plockstraße, Rvonstraße, Schiffenberger Weg bis Bahnübergang, Schloßgasse, Schulstraße, Senckenbergstraße, Sonnenstraße, Stephanstraße, Südanlage, Wagengasse, Walltorstrahe, Weidengasse, Wiesecker Weg, Wiesenstraße, Wolfstraße und Zozelsgasse.
Das 2. Polizeirevier (Liebigstraße Nr. 18 — frühere Ohren- klinik — Fernsprecher 1257) — Vorstand: Polizeikommissar Wilhelm S ch w i n n — umfaßt folgende Straßen und Plätze:
Alicestraße, Am Riegelpfad, Am Steg, An den Bahnhöfen, Dähnhofstraße von Nr. 51 an aufwärts, Dleichstraße, Buchner- straße, Duddestraße, Crednerstraße, Ebelstraße, Erdkauterweg, Frankfurter Straße, Friedrichstraße, Glaubrechtstraße, Grabenstraße, Hammstr. von Nr. 18 an aufwärts, Hillebrandstraße, Hinter der Westanlage, Hofmannstraße, Klinikstraße, LähNstraße Nr. 28, Leihgesterner Weg, Liebigstraße, Ludwigstraße von Nr. 45 bzw. 52 an aufwärts, Mittelweg, Schiffenberger Weg Nr. 39 folgend mit Schiffenberg, Wetzlarer Weg, Wilhelmstrahe und Wilsonstratze.
Das 3. Polizeirevier (Kirchstraße Nr. 11 — Fernsprecher 54) — Vorstand: Stellvertreter Polizeioberwachtmeister Hermann Hau — umfaßt folgende Straßen und Plätze:
Am Rcdberg, An der Hardt, Asterweg, Auf der Bach, Bahnhofstraße 1—50, Durggraben, Dammstraße, Ederstraße, Gabelsbergerstraße, Hammstraße 1—16, In Löbers Hof, Kaplansgasse, Katharinengasse, Kirchstraße, Kleine Mühlgasse, Kornblumengasse, Krofdorser Straße, Lahnstraße 1—16, Löwengasse, Maigasse, Marktstraße, Mü'hlstraße, Neustadt, Nordanlage, Rittergasse, Dodheimer Straße, Sandgasse, Schanzenstraße, Schillerstraße, Schcttstraße, Schützenstraße, Seltersweg, Steinstrahe, Teufelslustgärtchen, Tiefenweg, Weserstraße, Westanlage, Wettergasse, Wetzsteingasse und Wolkengasse.
Die Einwohner von Gießen werden gebeten, sich für die Folge in polizeilichen Angelegenheiten zunächst an das zuständige Polizeirevier »zu wenden.
Anträge auf Ausstellung von Pässen, Personalausweisen, Leumundszeugnissen sind nach wie vor unmittelbar beim Polizeiamt Weidengasse Nr. 5 zu stellen.
Anträge auf Erteilung von Wandergewerbefcheinen und Legi- tiinationskarten dagegen find bei- dem zuständigen Polizeirevier einzureichen.
Um dem Publikum weite Gänge möglichst zu ersparen, ist mit dem 3. Polizeirevier eine Meldestelle verbunden für An- und Abmeldungen bei In-, Um- und Wegzug, welche auf Grund der Meldeordnung zu erstatten sind. An-, Um- und Abmeld ,'tgen von Bewohnern des 3. Polizeireviers sind vom 1. Dezeml r ab bei der Meldestelle des Reviers, Kirchstraße Nr. 11, zu er itten.
Aufenthaltsbescheinigungen für Heiratszwecke und vergleichen sind bis auf weiteres noch beim Meldebureau Weidengasse 5, Zimmer Nr. 7, zu beantragen.
3m 1. Polizeirevier erfolgen An-, Um- und Abmeldungen wie seither beim Meldebureau Weidengasse 5, Zimmer Nr. 7.
Meldebureau und M elde st eilen sind für das Publikum geöffnet an 'Iß er f ta gen von 8 big 1 2V2 und vo n 2 — 41/2 und an Samstagen von 8—1 21/2 U hr.
Gießen, den 22. November 1922.
Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen._______
- und Steindruckerei. R. Lange, Bietzen.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch


